Veranstaltungen im Sommersemester 2026
- montags, 12:00-14:00 Uhr c.t., Hörsaal G, Beginn 13.4.2026
- Gruppe I: montags, 16:00-18:00 Uhr, Bibliothek Institut für Römisches Recht, Beginn 13.4.2026
- Gruppe II: montags, 18:00-20:00 Uhr, Bibliothek Institut für Römisches Recht, Beginn 13.4.2026
- mittwochs, 18:00-20:00 Uhr, Bibliothek Institut für Römisches Recht, Beginn 15.4.2026
Informationen zu den Veranstaltungsinhalten
Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte
In dieser Vorlesung für Studienanfänger (immer im Wintersemester) geht es um die Ausbildung des römischen Rechts von den Zwölftafeln (ca. 450 v. Chr.) bis zur Kompilation Justinians (um 530 n.Chr.). Wir erfahren von wichtigen Stationen und Umbrüchen des römischen Rechts in dieser 1000-jährigen Geschichte und verfolgen, wie eine primitive, sakrale Ordnung zu einer differenzierten und komplexen juristischen Ordnung wird. Immer wieder bieten sich Vergleiche mit Entwicklungen des modernen Rechts an. Wer die Abschlussklausur besteht, erwirbt den für das Grundstudium erforderlichen Schein in den „Grundlagen des Rechts“.
Literaturempfehlung: Schermaier/Kunkel, Römische Rechtsgeschichte, 14. Auflage
© Karin Alperth
Vorlesung: Römisches Recht Institutionen
(Römisches Schuldrecht bzw. Sachenrecht)
In dieser Vorlesung (die sich abwechselnd auf das Schuldrecht oder das Sachenrecht konzentriert und immer im Sommersemester stattfindet) geht es um die Institutionen, d.h. die zentralen Rechtsfiguren des römischen Privatrechts. Ihre Kenntnis ermöglicht den distanzierten Blick auf das BGB und macht die Grundsätze sichtbar, von denen der Gesetzgeber ausging. Manche Details des modernen Rechts werden erst deswegen verständlich. Die Teilnahme an der VL ist erst nach bestandener Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht ratsam. Mit der Abschlussklausur erwirbt man den zweiten Grundlagenschein.
Literaturempfehlung: Kaser / Knütel / Lohsse, Römisches Privatrecht, 23. Auflage
© Karin Alperth
Vorlesung: Geschichtliche Grundlagen des europäischen Privatrechts
Die modernen europäischen Privatrechtsordnungen stehen auf dem Boden des römischen Rechts, der griechischen Philosophie und der christlichen Theologie. Die VL (im Sommersemester) zeigt im Überblick, wie sich diese Traditionen in der Geschichte des europäischen Rechts seit dem Mittelalter verbinden, und wie sie sich in einzelnen, beispielhaft ausgewählten Regeln manifestieren. Die VL ist historisch-vergleichend angelegt; die Beispiele stammen aus dem deutschen, dem französischen, dem italienischen und dem englischen Recht. Die Vorlesung zählt zu den Schwerpunkten I (Kernbereich), III und VIII (Wahlbereich).
© Martin Schermaier / Dr. Klaus Kowalski
Proseminar: Digestenexegese
In der Digestenexegese lernt und übt man die Auslegung römischer Rechtstexte. Die Veranstaltung steht allen Studierenden offen und kann ab dem 1. Semester besucht werden; sie findet jedes Semester statt. Fortgeschrittene können einen Proseminar-Schein erwerben. Lateinkenntnisse sind hilfreich, werden aber nicht vorausgesetzt.
© Karin Alperth
Seminar: Pandektenlektüre
In der Pandektenlektüre wird in der Form der lectio continua, ein ausgewählter Titel aus den Digesten Justinians gelesen und diskutiert. Aktuell geht es um den Titel D. 15,1 (de peculio), um die Haftung des Hausvaters für Geschäfte seiner Gewaltunterworfenen (eine Form der Haftungsbeschränkung auf das eingesetzte Kapital). Wer über gute Kenntnisse des BGB und Lateinkenntnisse verfügt, kann seine juristischen Fähigkeiten an den besten Juristen unserer Rechtstradition messen. Der Erwerb eines Seminarscheins (im Schwerpunkt) ist möglich.
© Lea Janßen