Universität Bonn

Institut für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte

Digestenexegese

Im Seminar Digestentexte werden Texte aus Justinians Digesta zu einer bestimmen Thematik gelesen und diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Studenten im ersten Semester ohne juristische Vorkenntnisse als auch an Studenten im fortgeschrittenen Studium, die erstmals mit den römischen Quellen arbeiten. Der Erwerb eines Proseminarscheins ist nach voriger Anmeldung über den Fachbereich möglich. Die Texte sind auf Latein, es werden aber auch Übersetzungen ausgegeben. Lateinkenntnisse sind daher hilfreich, aber ausdrücklich keine Teilnahmevoraussetzung.
Die Digesten (oder: Pandekten) sind der umfangreichste und für die europäische
Rechtsentwicklung wichtigste Teil des Corpus Iuris Civilis. Sie wurden vom oströmischen Kaiser Justinian Ende 533 n.Chr. als Gesetz erlassen und enthalten viele tausend Fragmente aus klassischen (50 v.Chr. – 250 n. Chr. entstandenen) Juristenschriften. Sie behandeln vor allem Rechtsfälle und Rechtfragen des bürgerlichen Rechts, wie sie ähnlich auch heute gestellt und beantwortet werden.
In der Exegese (~ Erklärung) von Digestentexten lernt der Jurastudent, wie man die Bedeutung neuer, d.h. dem Leser bisher unbekannter juristischer Texte erschließt.
Weil die Ausdrucksform der römischen Juristen kurz und prägnant ist, schult man durch Lektüre und Diskussion solcher Texte auch die Kunst juristischer Formulierung. Ihr Inhalt erleichtert das Verständnis unserer Zivilrechtsordnung; ihre Argumentation zeigt, dass man jede Rechtsfrage von unterschiedlichen Seiten angehen kann. Die Exegese von Digestentexten ist bis heute die beste Schule für das juristische
Denken.
Im Rahmen der Digestenexegese kann ein Proseminar-Schein erworben werden.
Dafür ist ein ausgewählter Digestentext
a) in der Seminargruppe vorzustellen
b) und eine Proseminararbeit anzufertigen,
c) außerdem ist die Teilnahme und Mitarbeit an/in den Seminarsitzungen erforderlich.
Wer einen Proseminarschein erwirbt, kann diesen auch im Rahmen des „Zertifikats
im römischen Recht“ anrechnen lassen.

Anmeldung und Zeitraum

Datum: 13.4.2026

Themenausgabe: Erst nach einigen Probeterminen nach Wahl der Studierenden. Die Vorträge finden Mitte der Vorlesungszeit statt,
die schriftliche Ausarbeitung ist bis Ende des Semesters abzugeben.
Umfang der schriftlichen Arbeit: ca. 30.000 Zeichen
Vortragsdauer: 15-20 Minuten, frei wählbarer Termin

Anmeldung: sekretariat.schermaier@jura.uni-bonn.de


Kontakt und Organisation

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Martin Schermaier

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D-53113 Bonn

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Karin Alperth


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