Im Studium

Für Fragen, die während des Studiums auftreten, bieten wir Ihnen hier die Antworten. Gerne können Sie sich auch jederzeit per Mail oder telefonisch an die Geschäftsstelle wenden. Zudem bieten wir bei Bedarf persönliche Beratungstermine an.

Wenn Sie Erfahrungsberichte, Tipps, Tricks und Unterstützung von Kommiliton*innen benötigen, wenden Sie sich gerne an die Mentor*innen!

Sollten Sie Formulare benötigen, sind diese unter der jeweiligen Frage verlinkt. Außerdem finden Sie in unserem Formular-Center alle notwendigen Formulare.

Hinweis

Alle untenstehenden Informationen beziehen sich, wenn kein näherer Hinweis erfolgt, auf die neue PO 2025
(gilt für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2025/2026).

Allgemeine Fragen

In den ersten drei bis vier Semestern erfolgt eine Ausbildung in juristischen und (rechts-)ökonomischen Grundlagen. Im Rahmen des Wahlpflichtbereichs haben Sie die Möglichkeit, ihr Wissen im juristischen, rechtsökonomischen oder ökonomischen Bereich zu vertiefen. Hierbei ist zu beachten, dass Sie von insgesamt 40 Leistungspunkten mindestens 10 Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie und mindestens 6 Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich VWL erbringen müssen. 

Weitere Informationen zum Studienverlauf finden Sie hier

Ausrichtung des Studienverlaufs auf weitere Studienvorhaben: 

Wer bereits während des Law and Economics-Studiums plant, nach dem Abschluss ins Jurastudium (Staatsexamen) oder in den Master Economics zu wechseln, sollte für einen möglichst leichten Übergang ohne Zeitverlust, den Studienverlauf ab dem 4. Semester entsprechend anpassen: 

  • Weitere Informationen, wie Sie ihr Studium auf das juristische Staatsexamen ausrichten können, finden Sie hier.  
  • Weitere Informationen zur Ausrichtung des Studiums auf weitere wirtschaftswissenschaftliche Studienvorhaben finden Sie hier
  • Eine kurze, zusammenfassende Übersicht über die "Tracks" (nach aktueller Prüfungsordnung) finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass es sich nur um pauschale Vorschläge handelt und im Einzelfall auch andere Gestaltungen des Studienverlaufs sinnvoll sein können. Nehmen Sie diesbezüglich gerne mit der Studienberatung der Geschäftsstelle des Studiengangs Kontakt auf. 

Wenn Sie nach Prüfungsordnung 2017 (bzw. der geänderten PO 2023) studieren, lassen Sie sich gerne individuell über die Gestaltung ihres Studienverlaufs beraten. Pauschale Empfehlungen im Rahmen von "Tracks" lassen sich hier nicht geben. 

Wintersemester: Hier finden Sie die Stundenpläne für das 
  • erste Fachsemester
  • dritte Fachsemester
  • fünfte Fachsemester

Sommersemester: Hier finden Sie die Stundenpläne für das
  • zweite Fachsemester
  • vierte Fachsemester
  • sechste Fachsemester


Eine Übersicht mit den angebotenen Modulen bzw. Belegungsmöglichkeiten im jeweiligen Semester finden Sie hier. Diese Übersicht ist sowohl gültig für Studierende in der PO 2017 (bzw. 2023) und der PO 2025. 

Juristische Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften sind vorlesungsbegleitende Vertiefungslehrveranstaltungen zu juristischen Vorlesungen bei einem AG-Leiter. Sie erlernen hier den Gutachtenstil und die Technik der Fallbearbeitung.

Eine ausführliche Anleitung zur Anmeldung in BASIS finden Sie hier.
Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei castle@uni-bonn.de.

Anders als bei den Vorlesungen besteht hier Anwesenheitspflicht, zumindest für zwei zivilrechtliche AGs. 

Die Teilnahme und Erhalt des AG-Scheins ist bei folgenden AGs zwingend: 

  • 1. Fachsemester: BGB AT
  • 3. Fachsemester: Schuldrecht BT II

Der AG-Schein ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Hausarbeit BGB AT (die eine verpflichtende Studienleistung darstellt). Die Teilnahme an der AG Schuldrecht BT II stellt eine verpflichtende Studienleistung dar.

Alle weiteren AG-Scheine sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber für den Studienerfolg praktisch unerlässlich.

Für die Erteilung eines AG-Scheins ist die regelmäßige Teilnahme an einer AG erforderlich. Diese liegt vor, wenn der Teilnehmende maximal dreimal gefehlt hat, wobei dies mindestens einmal ein Härtefall ("entschuldigtes Fehlen") sein muss. Im Fach Schuldrecht BT II  ist nur "entschuldigtes Fehlen" möglich.

In den AGs "BGB AT", "Staatsrecht I", "Schuldrecht AT und BT I", "Staatsrecht II", "Strafrecht I" und "Strafrecht II" haben Sie eigene Arbeitsgemeinschaften exklusiv für Law and Economics-Studierende. In den Arbeitsgemeinschaften "Schuldrecht BT II", "Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht" und "Sachenrecht" werden Sie zusammen mit Studierenden der Rechtswissenschaft unterrichtet.

 

Tutorien zu den VWL-Modulen

Zu den VWL-Tutorien sind keine Anmeldungen erforderlich. Studierende können frei wählen, welches Tutorium sie besuchen. Empfohlen werden die vierstündigen Intensivtutorien.

Alle Tutorien finden Sie bei BASIS unter dem Studiengang Volkswirtschaftslehre (Bachelor).

Wichtige Informationen zum Praktikum und wo man dieses absolvieren kann, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Durchführung der praktischen Studienzeit.

Die Vorlage für eine Bescheinigung über die Durchführung der praktischen Studienzeit finden Sie im Formularcenter unter "Weitere Formulare".

Wer sich für die Anrechnung des Praktikums im späteren Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft interessiert, findet auf dem Merkblatt alle wichtigen Informationen über die verlangten Voraussetzungen. Wer während des Studiums des Bachelorstudiengangs Law and Economics ein Rechtspflege- und ein Verwaltungspraktikum absolviert, kann beide Praktika in einem späteren Jurastudium in NRW anrechnen lassen.

Internationale Rechtsterminologien (ab dem zweiten FS)
Die Studierenden erhalten hier einen Einblick in ausländische Rechtssysteme und deren jeweilige Besonderheiten und erlernen gleichzeitig die Grundzüge der damit verbundenen Fachterminologie. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Sprachlernzentrum (ab dem zweiten FS)
Studierende aller Fakultäten können hier aus dem umfangreichen Angebot von Sprachmodulen auswählen. Ziel ist eine Mehrsprachigkeit als Schlüsselkompetenz für das spätere Berufsleben. Eine Anleitung zur Beantragung eines Platzes in einem Sprachmodul als Law and Economics Student finden Sie hier.

Fachspezische Fremdsprachenausbildung für Juristen in englischer Sprache (ab dem dritten FS)
Das nach Unicert zertifizierte Sprachprogramm FFA bietet über drei Semester eine zusätzliche rechtswissenschaftliche Ausbildung:

  • Fachsprachliches juristisches Ausbildungsprogramm
  • Intensives Training sprachlicher Fertigkeiten
  • Studium ausländischer und internationaler Rechtsmaterien sowie rechtsvergleichender Themen
  • Kursleitung durch hochqualifizierte Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis
  • Wertvolle Zusatzqualifikation zur Vorbereitung auf die berufliche Zukunft
  • 3 Semester, insgesamt 16 SWS
  • Maximal 25 Teilnehmer pro Semester
  • Abschluss mit einem UNIcert®- Zertifikat der Stufe III (entspricht Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER)
  • Exklusives Alumni-Programm zum dauerhaften Kontakt mit Teilnehmern und Dozenten

Informationen zum FFA-Programm und zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienberatung der Geschäftsstelle des Studiengangs Law and Economics auf.

Schlüsselkompetenzen (ab dem zweiten FS)
In kleinen Gruppen werden Schlüsselkompetenzen professionell geschult. Das Angebot umfasst Rhetorikkurse ebenso wie Kurse zur Stimmbildung und wird vom rechtswissenschaftlichen Fachbereich angeboten. Weitere Informationen gibt es hier.

Career Center Bonn
Das Career Center der Universität Bonn ist eine Serviceeinrichtung für Studierende und Absolventen der Universität Bonn. Es bereitet auf den Berufsstart vor und unterstützt Unternehmensgründer. In dem Angebot sind auch berufsbegleitende Qualifizierungen enthalten.

Studium Universale
Die Universität Bonn bietet im Rahmen ihres Studium Universale regelmäßig einer breiten Öffentlichkeit Lehrveranstaltungen, Vortragsreihen, Vorträge, Diskussionen, Ausstellungen und Führungen, die über das fachspezifische Studienangebot hinausgehen, sowie musische Veranstaltungen aus dem musikalischen und künstlerischen Bereich an. Dieses Angebot richtet sich an alle, die andere Wissensgebiete kennenlernen, sich in allgemeinen Fragen orientieren, ergänzende Kenntnisse, z.B. in Fremdsprachen, erwerben oder sich musikalisch oder künstlerisch betätigen wollen. Die Studierenden aller Fakultäten der Universität Bonn sind herzlich eingeladen.


Prüfungen, Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Nach Ende der Vorlesungszeit werden in den Modulen Klausuren angeboten. Die juristischen und rechtsökonomischen Klausuren finden direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit statt, während für die ökonomischen Klausuren zwei Klausurenzeiträume (Beginn und Ende der vorlesungsfreien Zeit) zur Verfügung stehen. 

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© ausbildung123

Prüfungsbezogene Fragen

Die Prüfungsperioden gestalten sich unterschiedlich. Dies ist davon abhängig, ob es sich um eine juristische oder eine wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung handelt.

Für juristische Lehrveranstaltungen und alle Brückenlehrveranstaltung (rechtsökonomische Lehrveranstaltungen) gibt es nur eine Prüfungsperiode pro Semester im Anschluss an die Vorlesung (Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit).
Bei Nichtbestehen oder Erkrankung zum Prüfungstermin werden extra für die Studierende des Studiengangs Law and Economics Wiederholungsklausuren der juristischen Klausuren im darauffolgenden Semester angeboten. Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Für alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs VWL gibt es zwei Prüfungsperioden im Semester im Anschluss an die Vorlesung für alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs VWL:
1. Klausurphase am Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit
2. Klausurphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit
Somit ergeben sich hier zwei Anmeldephasen für die Prüfungen. Es kann frei zwischen der ersten und der zweiten Prüfungsperiode gewählt werden. Die Wiederholungsklausuren finden nicht im darauffolgenden Semester statt. 

Begriffserklärung:

Prüfungsphase = Reguläre Prüfungsphase eines Semesters. 

Wiederholungsversuch = Wenn eine angemeldete Prüfung nicht bestanden wird oder von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten wird (Krankheit, etc.), wird die darauffolgende Prüfung im gleichen Modul als Wiederholung bezeichnet.

Wichtig: Erfolgt eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung innerhalb der Abmeldefrist, ist der darauffolgende Prüfungsversuch kein Wiederholungsversuch.

Zur Anerkennung der Studienleistungen ist das Absolvieren von Prüfungen erforderlich, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Welche Prüfungen geschrieben werden müssen, können Sie unserem Studienverlaufsplan entnehmen.
Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über BASIS.

Doppelanmeldung
Für Studierende, die sowohl in Law and Economics als auch in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind (z.B. Jura oder VWL), gilt, dass Prüfungsleistungen, die mehrfach verwertet werden sollen (also für mehr als einen Studiengang), auch mehrfach angemeldet werden müssen.

Dies gilt für alle Prüfungen: Klausuren, Hausarbeiten, Proseminar und auch die Bachelorarbeit (in Jura kann diese die Seminararbeit sein).

Wer eine Seminararbeit in Jura als Proseminararbeit für Law and Economics anrechnen lassen möchte, muss für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Ameldung eine doppelte Einschreibung vorliegt, auch eine doppelte Anmeldung vornehmen (also z.B. die Anmeldung als Seminararbeit beim Prüfungsausschuss Jura und die Anmeldung als Proseminararbeit beim Prüfungsausschuss Law and Economics).

Es gilt folgendes Verfahren:

1. Wer in Jura und Law and Economics eingeschrieben ist, kann die Klausuren oder Fallbearbeitungen über BASIS zweimal anmelden, einmal für Jura, einmal für Law and Economics. Bei technischen Problemen ist auch eine (fristgerechte) Anmeldung in Papierform möglich.

2. Wer in VWL und Law and Economics eingeschrieben ist, meldet die Klausur über BASIS für VWL an und gibt zusätzlich fristgerecht eine Anmeldung in Papierform bei dem Prüfungsamt Law and Economics ab. Die entsprechenden Formulare (entweder für die PO 2014 oder die PO 2017) finden Sie im Formular-Center.

Doppeleinschreibung mit Jura im Semester des Seminartermins

Wer zur Wahrung der Möglichkeit des Abschichtens in der staatlichen Pflichtfachprüfung im letzten Semester des Bachelorstudiums Law and Economics eine Doppeleinschreibung mit Jura plant, muss für die Anmeldung der Bachelorarbeit folgende Besonderheit beachten:

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Bachelorarbeit liegt noch keine Doppeleinschreibung vor. Da die Bachelorarbeit jedoch – ebenso wie die Seminararbeit – eine Vorarbeit ist, zählt sie bereits als Leistung des darauffolgenden Semesters.

Eine Doppelverwertung der Seminararbeit sowohl als Bachelorarbeit als auch als Schwerpunktbereichs-Seminararbeit setzt eine doppelte Anmeldung beim Lehrstuhl voraus: Einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Law and Economics für die Anmeldung als Bachelorarbeit und einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Jura für die Anmeldung als später anzurechnende Seminararbeit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die beteiligen Prüfungsämter (pruefungsamt.lawecon@uni-bonn.de oder pruefungsamt@jura.uni-bonn.de).

Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag reichen Sie bitte unverzüglich (bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin) eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit und ein Anschreiben (unter Angabe der Matrikelnummer und der Prüfungsleistung(en)) beim Prüfungsausschuss Law and Economics ein. Nutzen Sie hierfür den Briefkasten Nr. 35 gegenüber des Dekanats oder den Postweg. Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden.

Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular aus dem Formular-Center

Hinweise für Modulprüfungen in allen juristischen Lehrveranstaltungen und Brückenveranstaltungen:


Vor der Prüfung

  • Bitte achten Sie darauf, nur Stifte, Getränke, Gesetzbuch und Papier mit in den Hörsaal zu nehmen. Sonstige mitgebrachte Gegenstände dürfen nicht mit an den Platz genommen werden und müssen vorne im Hörsaal abgelegt werden.
  • Die zugelassenen Hilfsmittel werden vor der Prüfung von den Dozierenden bekannt gegeben. Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in Ihrer Verantwortung, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 24 PO 2025 bzw. § 22 PO 2017 (2023) sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Prüfungsausschusses Law and Economics.
    Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!


Während der Prüfung

  • Die Bearbeitungszeit der Modulprüfungen beträgt mindestens 60 und höchstens 240 Minuten.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone – insbesondere bei Toilettengängen – können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.


Nach der Prüfung

  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse werden im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Grundsätzlich gilt, dass jede Klausur im Law and Economics-Studium zweimal wiederholt werden kann (§ 15 I PO 2025).  

Für Klausuren aus dem Wahlpflichtbereich gilt, dass für jede Klausur ebenfalls drei Versuche bestehen (§ 15 III PO 2025). Allerdings besteht die Besonderheit, dass Sie im Falle des Nichtbestehens/des endgültigen Nichtbestehens eines Moduls kompensierend ein anderes Modul belegen bzw. in diesem die Klausur schreiben können. Eine derartige Kompensation ist zweimal möglich. 

Nach der alter Prüfungsordnung von 2017 (bzw. der geänderten Fassung von 2023) gilt ebenfalls, dass jede Klausur zweimal wiederholt werden kann. Im Wahlpflichtbereich ist allerdings eine Kompensation mit einem anderen Modul nicht möglich. Das heißt, dass man sich mit der erstmaligen Anmeldung für ein Modul im Wahlpflichtbereich für dieses entscheidet und im Falle dessen dreimaligen Nichtbestehens die Bachelorprüfung endültig nicht besteht (vgl. § 15 III PO 2017 bzw. 2023) 

Wissenschaftliches Arbeiten

Während des Studiums müssen Studierende drei verschiedene Formate häuslicher bzw. wissenschaftlicher Arbeiten absolvieren: juristische Hausarbeiten, das Proseminar und die Bachelorarbeit.

Die häuslichen Arbeiten dienen der vertieften inhaltlichen Beschäftigung mit einem Thema und dem Erlernen des wissenschaftlichen Arbeitens. 

Bei dem Proseminar und der Bachelor-Arbeit tritt zur schriftlichen Ausarbeitung ein mündlicher Vortrag hinzu, bei dem die eigene Arbeit vorgestellt wird und sich der Vortragende den Rückfragen der anderen Veranstaltungsteilnehmenden stellt. 

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Yvonne Mester

Wissenschaftliches Arbeiten

Für die Recherche stehen das juristische und wirtschaftswissenschaftliche Seminar und die Institutsbibliotheken zur Verfügung. 

Diese bieten auch nützliche Informationen, Tipps und Tricks zur Recherche an. 

Einen Leitfaden, Videos und weitere hilfreiche Informationen für das Schreiben von juristischen Hausarbeiten finden Sie hier.

Im Bachelorstudiengang Law and Economics wird die verpflichtende Hausarbeit BGB AT als juristisches Fallgutachten. Zusätzlich kann im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Jura die Hausarbeit im Öffentlichen Recht geschrieben werden. 

Gegenstand einer juristischen Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens, wobei sich der Prüfungsteilnehmer fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen soll. 
Ziel des Schreibens einer Hausarbeit ist es, die wissenschaftliche Arbeitsweise in der Rechtswissenschaft zu erlernen.

Es muss sich dabei um eine eigenständig angefertigte Leistung handeln. Die Zusammenarbeit in einer Gruppe oder die Annahme von Hilfe Dritter ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Hausarbeit BGB AT eine vorherige Anmeldung voraussetzt! Zulassungsvoraussetzung ist der AG-Schein, der nur bei entsprechendem Anwesenheitsnachweis erstellt wird.

Ziel des Proseminars ist es, den Studierenden des Bachelorstudiengangs die notwendigen Grundlagen zur Erstellung und Präsentation von wissenschaftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse werden von den Seminarteilnehmern anschließend in Form von Vorträgen und einer Hausarbeit angewendet und vertieft.

Zu Beginn der Veranstaltung werden die allgemeinen Grundlagen zur Erstellung einer Hausarbeit vermittelt. Danach erfolgt die Vorstellung und Vergabe von Themen. Die Teilnehmer*innen fertigen sodann (in einem Zeitraum von ca. 3 – 4 Wochen innerhalb der Vorlesungszeit) eine wissenschaftliche Arbeit (mind. 5  bis max. 30 Seiten) an. Am Ende des Semesters stellen die Studierenden in Kurzvorträgen (ca. 10 Min Vortrag, anschließend 20 Minuten Diskussion) die Ergebnisse ihrer Arbeiten allen Teilnehmer*innen des Proseminars vor. Einzelheiten im Modulhandbuch.

Sie können wählen, ob Sie das "Rechtsökonomische Proseminar", das "Proseminar Jura" oder das Seminar "Wissenschaftliches Arbeiten" des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften absolvieren möchten. 

Rechtsökonomisches Proseminar

Die verbindliche Anmeldung zum rechtsökonomischen Proseminar erfolgt bei der Geschäftsstelle des Studiengangs unter: castle@uni-bonn.de. 
Die Anmeldefristen werden unter "Aktuelles" bekannt gegeben. 

Rechtswissenschaftliches Proseminar

Die Anmeldung zu einem rechtswissenschaftlichen Proseminar erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Bitte fügen Sie dort im Kommentarfeld den Hinweis "L&E" ein (und ggf. unter "Zwischenprüfung" eine 4,0). Die Fristen werden für das jeweilige Semester werden vom Fachbereich Rechtswissenschaften bekannt gegeben. 
Zu jedem Proseminar findet eine Vorbesprechung statt, bei der Sie Informationen zum Inhalt und Ablauf des jeweiligen Proseminars erhalten. Die Informationen für die Vorbesprechungen finden Sie auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten.


Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular mit dem konkreten Thema (erhältlich bei der Geschäftsstelle des studiengangs Law and Economics) von Ihrer*Ihrem jeweiligen Prüfer*in ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim Prüfungsamt Law and Economics einreichen. 

Wissenschaftliches Arbeiten

Für die Absolvierung des wirtschaftswissenschaftlichen Seminars "Wissenschaftliches Arbeiten" ist das entsprechende Verfahren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften einzuhalten. Zunächst findet ein Belegverfahren statt. Nach diesem findet die konkrete Prüfungsanmeldung statt.

Alle weiteren Informationen zu dem Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" und der Platzvergabe und Anmeldung finden Sie hier.

Wer sich für das Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" interessiert, wendet sich bitte per Mail an das Prüfungsamt VWL: vwlpa@uni-bonn.de

Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular von Ihrer*Ihrem jeweiligen Prüfer*in ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim der Geschäftsstelle des Studiengangs Law and Economics einreichen. Bitte beachten Sie auch, Ihre*n Prüfer*in zu informieren, dass das Proseminar für den Studiengang Law and Economics benotet werden muss.

Die Bachelorarbeit wird nach Studienverlaufsplan in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem fünften und sechsten Fachsemester geschrieben.

Wer die Arbeit später als Seminararbeit im Schwerpunktbereich Jura anrechnen lassen möchte, muss die Bearbeitungszeit von 6 Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit akzeptieren. Wer keine spätere Anrechnung benötigt, kann auch bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit erhalten und die Arbeit ggf. innerhalb der Vorlesungszeit schreiben.

Die Bachelorarbeit wird zu einer vom Erstprüfer ausgegebenen Fragestellung verfasst und muss Anteile zur ökonomischen Analyse des Rechts enthalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Bevor die Bachelorarbeit angemeldet werden kann, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • erfolgreiche Anmeldung zum Bachelorprüfungsverfahren
  • mindestens 90 ECTS-LP (Leistungspunkte)
  • erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule des ersten und des zweiten Fachsemesters
  • erfolgreicher Abschluss des Pflichtmoduls "Rechtsökonomie Institutionen"
  • erfolgreicher Abschluss eines Moduls aus dem Wahlpflichtbereich "Proseminar"
  • weitere Module im Umfang von 14 ECTS-LP (Leistungspunkten)

Nach Prüfungsordnung 2017 (bzw. in der geänderten Fassung von 2023) sind für die Themenausgabe der Erwerb von 90 Leistungspunkten, sowie der erfolgreiche Abschluss der Pflichtmodule des ersten und zweiten Fachsemesters, der Pflichtmodule „Schuldrecht II (Gesetzliche Schuldverhältnisse)“, Strafrecht I und Strafrecht II sowie eines Moduls aus dem fachgebundenen Wahlpflichtbereich „Proseminar“ Voraussetzung .

Ablauf

Die Bachelorarbeit kann bei verschiedenen Dozierenden (aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft oder aus dem Fachbereich Staatswissenschaft) geschrieben werden. Aufgabe der Studierenden ist es, einen Erstprüfer anzusprechen und für die Betreuung der eigenen Arbeit zu gewinnen. Die formale Abwicklung erfolgt dann durch das Sekretariat des Betreuers in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt Law and Economics. Daher ist es wichtig, möglichst früh nach einer Betreuungszusage durch den Dozenten die Geschäftsstelle des Studiengangs Law and economics zu informieren. Der Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt geben jedes Semester die Fristen bekannt, bis zu denen eine Anmeldung erfolgen muss, damit ein Abschluss des Studiengangs in Regelstudienzeit möglich ist. 

Die eigentliche Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt durch die Unterschrift auf dem entsprechenden Papierformular bei Ausgabe des Themas.

Nach Verfassen der schriftlichen Arbeit findet ein Seminar statt. Hier tragen alle Seminarteilnehmer den Inhalt der eigenen Arbeit vor. Das Seminar folgt zeitlich auf die Anfertigung der Bachelorarbeit. In der Regel wird das Seminar als Blockseminar im sechsten Semester angeboten.

Umfang

Der Textteil der Bachelorarbeit soll 55.000 Zeichen (gezählt inklusive von Leerzeichen und ohne Fußnoten) nicht überschreiten. Das entspricht etwa 30 DIN-A4-Seiten.

Kontakt

Avatar Law and Economics

Geschäftsstelle Law and Economics

1.005 und 1.006 (Juridicum, Westturm im 1.OG)

Adenauerallee 24–42

53113 Bonn

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