Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Proseminare

Proseminare Hauptstudium

Aktueller Hinweis - Bewerbung:

Falls Sie an einem Proseminar im Wintersemester 2026-27 teilnehmen möchten, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über BASIS bewerben. Die Frist findet vom 14.-16.07.2026 statt.

Eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zu den Proseminarankündigungen des kommenden Semesters:

Was sind Proseminare?

Das Proseminar im Hauptfachstudium geht dem Seminar im Schwerpunktbereich voraus und dient der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. In den Proseminaren werden die zur Anfertigung einer Seminararbeit und deren Präsentation in Form eines Vortrags erforderlichen Fertigkeiten vermittelt. Das Thema der Arbeit richtet sich nach dem Proseminarthema und kann einem dogmatischen Fach oder einem Grundlagenfach entstammen.

Im Rahmen eines Proseminars müssen konkret eine für eine Bearbeitung von wenigen Wochen konzipierte häusliche Arbeit (in der Regel eine juristische Themenarbeit) sowie ein Referat mit anschließender Diskussion unter Bezugnahme auf das Proseminarthema erbracht werden. Bei der Proseminararbeit handelt es sich um eine sog. "Vorhausarbeit", welche i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Proseminars geschrieben wird.

Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn sowohl die Themenhausarbeit als auch die gesamte Proseminarleistung samt Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde; bei der Gesamtbewertung werden mündliche und schriftliche Leistung jeweils mit 50 % gewichtet. Wird der Vortrag im Rahmen des Proseminars nicht gehalten, so gilt die gesamte Prüfung als nicht erbracht. Über eine bestandene Proseminarleistung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die auch die Bewertung enthält. Das erfolgreiche Bestehen des Proseminars ist Teil der Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. 

Die Bewerbung/Zulassung zum Proseminar setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium mit vollständig bestandener Zwischenprüfung zwingend voraus! Bewerben sich für ein Proseminar mehr Studierende, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze unter Berücksichtigung von § 59 Abs. 2 HG anhand einer Rangliste vorrangig an Studierende der höheren Fachsemester vergeben; Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend (gem. § 7 Absatz 4 Satz 7 Ordnung zur Änderung der Studienordnung vom 09.03.2026). 

Allgemeine Hinweise zum Proseminar finden Sie unter Informationen zum Hauptstudium.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Die Zusage über einen (Pro-)Seminarplatz und Informationen zum weiteren Ablauf werden dezentral durch die (Pro-)Seminaranbieter:innen bzw. Lehrstühle/Sekretariate versendet. Insofern können sich hier zeitliche Unterschiede ergeben.

Sie können bis zum Fristsende Ihre Bewerbung jederzeit bearbeiten und neu abspeichern. 

Nein, eine Zulassung unter Vorbehalt ist nicht möglich. Eine Teilnahme am Proseminar setzt eine bereits vollständig bestandene Zwischenprüfung verbindlich voraus. 

Bitte geben Sie für alle Proseminare, auf die dies zutrifft in Basis „nicht belegen“ an.

Nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt. Eine Aussage über die Aussicht auf einen „Wunschplatz“ ist daher nicht möglich.

 
Nein. Die Vergabe wird nicht nach dem sog. Windhundprinzip stattfinden; erst nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt.

Kontakt:

Sollten Sie inhaltliche Fragen zu den Proseminaren haben, wenden Sie sich gerne direkt an die jeweiligen Lehrstühle/Proseminaranbieter:innen.

Bei weiteren Fragen zur Platzvergabe oder technischen Problemen der Proseminaranmeldung wenden Sie sich bitte an das Team der Studienkoordination.


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