Proseminare Hauptstudium
Aktueller Hinweis - Bewerbung:
Falls Sie an einem Proseminar im Wintersemester 2026-27 teilnehmen möchten, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über die Anmeldeplattform registrieren. Die Frist findet vom 14.-16.07.2026 statt.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeplattform nur aus dem Universitäts-Netzwerk/per VPN erreichbar ist. Eine Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zu den Proseminarankündigungen des kommenden Semesters:
Was sind Proseminare?
Das Proseminar im Hauptfachstudium geht dem Seminar im Schwerpunktbereich voraus und dient der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. In den Proseminaren werden die zur Anfertigung einer Seminararbeit und deren Präsentation in Form eines Vortrags erforderlichen Fertigkeiten vermittelt. Das Thema der Arbeit richtet sich nach dem Proseminarthema und kann einem dogmatischen Fach oder einem Grundlagenfach entstammen.
Im Rahmen eines Proseminars müssen konkret eine für eine Bearbeitung von wenigen Wochen konzipierte häusliche Arbeit (in der Regel eine juristische Themenarbeit) sowie ein Referat mit anschließender Diskussion unter Bezugnahme auf das Proseminarthema erbracht werden. Bei der Proseminararbeit handelt es sich um eine sog. "Vorhausarbeit", welche i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Proseminars geschrieben wird.
Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn sowohl die Themenhausarbeit als auch die gesamte Proseminarleistung samt Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde; bei der Gesamtbewertung werden mündliche und schriftliche Leistung jeweils mit 50 % gewichtet. Wird der Vortrag im Rahmen des Proseminars nicht gehalten, so gilt die gesamte Prüfung als nicht erbracht. Über eine bestandene Proseminarleistung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die auch die Bewertung enthält. Das erfolgreiche Bestehen des Proseminars ist Teil der Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
Die Bewerbung/Zulassung zum Proseminar setzt ein erfolgreiches Grundstudium mit vollständig bestandener Zwischenprüfung voraus! Bewerben sich für ein Proseminar mehr Studierende, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze unter Berücksichtigung von § 59 Abs. 2 HG anhand einer Rangliste vorrangig an diejenigen vergeben, die in der Zwischenprüfung die bessere Durchschnittsnote erzielt haben (gem. § 7 Abs. 4 S. 7 Studienordnung 2023).
Allgemeine Hinweise zum Proseminar finden Sie unter Informationen zum Hauptstudium.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Die Zusage über einen (Pro-)Seminarplatz und Informationen zum weiteren Ablauf werden dezentral durch die (Pro-)Seminaranbieter:innen bzw. Lehrstühle/Sekreteriate versendet. Insofern können sich hier zeitliche Unterschiede ergeben.
Sofern Ihnen an Ihrer vorherigen Universität eine Zwischenprüfungsnote ausgestellt wurde, geben Sie bitte diese an und laden einen entsprechenden Nachweis (i.d.R. Zwischenprüfungszeugnis der vorherigen Uni) hoch. Falls keine Noten erteilt wurden, geben Sie bitte als Durchschnitt 4,0 an.
Ja. Bei den SPB-Klausuren können Sie auch Klausuren angeben, zu denen Sie sich angemeldet, aber noch nicht geschrieben haben.
Bis zum Bewerbungsende können Sie Ihre Bewerbung jederzeit ändern und (mit allen Nachweisen) neu abspeichern.
Es können nur diejenigen Nachweise berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe vorliegen. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung selbstständig bearbeiten und ggf. ergänzen.
Statt des Zeugnisses über die staatliche Pflichtfachprüfung können Sie auch einen Scan Ihrer Ladung zur Prüfung hochladen. Nach § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genügt es, dass Sie sich im Verfahren der staatlichen Pflichtfachprüfung befinden.
Bitte geben Sie für alle (Pro-)Seminare, auf die dies zutrifft, „keinesfalls“ an.
Darunter ist die PDF-Übersicht zu verstehen, die Sie im alten Basis-Sytem unter "Notenspiegel“ herunterladen können. Im neuen Basis-System finden Sie jene über "Leistungsübersicht".
Nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt. Eine Aussage über die Aussicht auf einen „Wunschplatz“ ist daher nicht möglich.
Der Zugang sollte regelmäßig wieder freigeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienkoordination. Wir schalten Sie dann erneut für die Seminarplattform frei.
Die Bescheinigung über die Seminarzulassung muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.
Ihre Bewerbung wurde gespeichert. Der Hinweis, dass diese noch nicht bearbeitet wurde, bedeutet lediglich, dass wir Ihre Bewerbung noch nicht überprüft haben. Das erfolgt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Nein. Die Vergabe wird nicht nach dem sog. Windhundprinzip stattfinden; erst nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt.
Kontakt:
Sollten Sie inhaltliche Fragen zu den Proseminaren haben, wenden Sie sich gerne direkt an die jeweiligen Lehrstühle/Proseminaranbieter:innen.
Bei weiteren Fragen zur Platzvergabe oder technischen Problemen der Proseminaranmeldung wenden Sie sich bitte an das Team der Studienkoordination.