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Teilöffnung unserer Bibliothek des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht

Wir freuen uns, dass wir unsere Bibliothek seit dem 09.11.2020 wieder zur Verfügung stellen können.
Um dies beizubehalten ist es dringend erforderlich, dass Sie die Hygienregeln lesen, akzeptieren und befolgen.

Studierende können die Bibliothek nur nutzen, wenn vorher ein Zeitfenster über eCampus (s. u.) gebucht wurde. DoktorandInnen, MitarbeiterInnen anderer Lehrstühle, usw. melden sich bitte vorab über die Email-Adresse: bib.handelsrecht@~@jura.uni-bonn.de an.

 

Hygienekonzept des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakulät)

(gemäß Rundschreiben Nr. 33/2020 „Übergang des Universitätsbetriebs in die Phase ‚Geschützter Betrieb‘“ sowie 34/2020 „Ergänzende Informationen zum ‚Geschützten Betrieb‘“)

Die folgenden Richtlinien ermöglichen den Bibliotheksbetrieb im sog. „geschützten Betrieb“ ab dem 02.11.2020.

Grundlagen:
• SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.04.2020 (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf)
• Richtlinien der Universität (https://www.uni-bonn.de/die-universitaet/informationen-zum-coronavirus)

Das vorliegende Hygienekonzept gilt für die Institutsbibliothek im Juridicum, Adenauerallee 24-42, Westturm, EG

 

Hygienemaßnahmen:

a) Die Besucherinnen und Besucher werden (per Aushang) gebeten, sich vor und nach dem Besuch der Bibliothek / des Instituts die Hände zu waschen. Toilettenanlagen befinden sich in der Nähe des Eingangsbereichs. Zusätzlich werden Desinfektionsstationen aufgestellt und regelmäßig neu bestückt. Darüber hinaus sollen die bisher an der Universität kommunizierten Hygieneregeln weiterhin eingehalten werden.
b) Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist verpflichtend. Die Maskenpflicht besteht während des gesamten Aufenthalts in der Bibliothek.
c) Es wird für die regelmäßige Belüftung der Bibliotheksräume während der Öffnungszeiten gesorgt.
d) Die Reinigung von Tastaturen, Mäusen, Tastenfeldern der Kopierer und des Scanners erfolgt regelmäßig zu den Bibliotheksöffnungszeiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek bzw. des Instituts. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Besucherinnen und Besucher vor der Nutzung die Oberflächen selbst reinigen können. Geeignete Reinigungsmittel stehen zur Verfügung.

 

Zugang, Anmeldung und Aufenthaltsdauer:

Die Institutsbibliothek ist für die Angehörigen der Universität Bonn wieder für das Präsenzarbeiten im sog. geschützten Betrieb geöffnet. Dabei steht der Infektionsschutz der Besucherinnen und Besucher sowie des Bibliothekspersonals im Vordergrund.
Es können zeitgleich max. 5 Personen (Studierende unter Einschluss von Promotionsstudierenden) die Bibliotheksräume nutzen, so dass sich maximal 7 Personen (inklusive Mitarbeiter) in der Bibliothek aufhalten.
Den Benutzerinnen und Benutzern soll ein bis zu 3-stündiger Aufenthalt in der Bibliothek nach vorheriger Anmeldung ermöglicht werden.
Die Termine werden über den Buchungspool auf eCampus gebucht. Die dort auszuwählenden Zeiten stellen das Zeitfenster zum Einchecken dar. Es soll nur ein Termin pro Tag gebucht werden.
Während der Öffnungszeiten kann von Seiten der Bibliothek die Aufenthaltsdauer der Besucherinnen und Besucher nach Bedarf begrenzt werden, um möglichst vielen Personen einen Zugang zur Bibliothek zu ermöglichen.

 

Einlass und Dokumentation:

Ein Besuch der Bibliothek wird im Vorraum dokumentiert.

Es gilt die einfache Rückverfolgbarkeit. Bei jeder Nutzung der Bibliothek werden die Kontaktdaten mit einem Meldeformular erfasst. Die Formulare werden zentral zur Verfügung gestellt und von den Mitarbeitern der Bibliothek ausgegeben, am Ende des Bibliotheksbesuch gesammelt und zur 4-wöchigen Aufbewahrung per Hauspost in dafür vorbereiteten Umschlägen an die Poststelle gesandt.
Es wird empfohlen, einen eigenen Stift zum Ausfüllen der Anmeldezettel zu verwenden. Die Beschäftigten der Bibliothek haben keinerlei physischen Kontakt zu den Besucherinnen und Besuchern.

 

Anzahl von Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern und Schutzabstand:

Die Zahl von Nutzerinnen und Nutzern, die sich zeitgleich in der Bibliothek befinden, wird während der Öffnungszeiten möglichst gering gehalten. Darüber hinaus ist ein Schutzabstand von 1,5 bis 2 Meter zwischen den anwesenden Personen zu wahren.

 

Kommunikation und Bekanntmachung:

Die genannten Regelungen des Schutzkonzepts werden auf allen möglichen Kanälen (Aushänge, Mailverteiler, mündliche Kommunikation) klar kommuniziert.

Die Termine buchen Sie bitte über den Buchungspool auf eCampus. (Bitte zuerst bei eCampus anmelden, dann erst den Link anklicken.) Die dort auszuwählenden Zeiten stellen Ihr Zeitfenster zum Einchecken dar, bitte buchen Sie pro Tag nur einen Termin! Wenn Sie verhindert sind, stornieren Sie bitte rechtzeitig oder geben per E-Mail Bescheid.

Die Bibliotheskräume müssen auch bei niedrigen Temperaturen regelmäßig gelüftet werden, bringen Sie sich ggfs. warme Kleidung mit.

Für die Bibliothek LS für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht der Universität Bonn (Prof. Dr. Specht-Riemenschneider nutzen Sie bitte diesen Link.