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Schwerpunktbereich 2: „Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern“

Der Schwerpunktbereich „Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern“ bietet den Studierenden die Möglichkeit, schon während des Studiums vertiefte Kenntnisse in den Gebieten des Unternehmens- und Kapitalmarktrecht sowie des Steuer- und Bilanzrechts zu erwerben. Auf diese Weise sollen die Studenten befähigt werden, Rechtsprobleme des Unternehmens-, Kapi-talmarkt- und Steuerrechts zu verstehen, in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und eigenständig zu bearbeiten. Eine gezielte Spezialisierung in diesen Bereichen eröffnet den Absolventen interessante Berufschancen in den Bereichen der wirtschafts- und steuerrechtlich orientierten Anwaltschaft, der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, der Finanzverwaltung und Kapitalmarktaufsicht sowie in den Rechtsabteilungen der Banken und Unternehmen. Die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich bauen insbesondere auf den Pflichtvorlesungen im Handels- und Gesellschaftsrecht auf. Darüber hinaus wird ein Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und gute Kenntnisse im allgemeinen Zivil- und Öffentlichen Recht (insbesondere im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht) vorausgesetzt.

 

Der Schwerpunktbereich 2 gliedert sich in zwei Teilschwerpunkte:

  • Unternehmen und Kapitalmarkt,
  • Steuern und Bilanzen.

 

Die historischen Grundlagen werden in der Lehrveranstaltung „Geschichtliche Grundlagen des Europäischen Privatrechts II (Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht) behandelt.

Da im Schwerpunkt 2 bewusst auf einen Pflichtkanon verzichtet wurde, können sich die Studierenden entweder auf einen Teilschwerpunkt konzentrieren (z.B. Unternehmen und Kapitalmarkt) oder eine beliebige Kombination von Lehrveranstaltungen aus beiden Teilschwerpunkten wählen (z.B. Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht).

 

Teilschwerpunkt „Unternehmen und Kapitalmarkt“

Den Kernbereich des Teilschwerpunkts „Unternehmen und Kapitalmarkt“ bildet das Gesellschaftsrecht als Recht der privaten unternehmenstragenden Verbände. Dieses wird - aufbauend auf die Vorlesung „Grundzüge des Gesellschaftsrechts“ - im Schwerpunkt durch zwei Veranstaltungen vertieft. Die Vorlesung „Gesellschaftsrecht Vertiefung“ behandelt das Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH und AG) und das Recht der verbundenen Unternehmen (Konzernrecht). In der Vorlesung „Europäisches Gesellschaftsrecht“ werden die europäischen Bezüge (Einwirkung der Grundfreiheiten auf das nationale Recht, europäische Harmonisierung des Gesellschaftsrecht) behandelt. Die Vorlesung „Einführung in das Kapitalmarktrecht“ hat die rechtliche Regulierung der Kapitalmärkte zum Gegenstand. Im Mittelpunkt der Vorlesung „Unternehmensinsolvenzrecht“ stehen besondere Rechtsfragen bei der Insolvenz von Gesellschaften. Die Veranstaltung „Deutsches und europäisches Kartellrecht“ behandelt die Freiheit der Unternehmen zur Entfaltung im Wettbewerb und die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen. In der Vorlesung „Bilanzrecht“ werden die Teilnehmer mit den Grundlagen der Handels- und Steuerbilanz vertraut gemacht. Die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Rechtskenntnisse auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen ist das Ziel der Vorlesung „Vertragsgestaltung“.

 

Teilschwerpunkt „Steuern und Bilanzen“

Im Zentrum des Teilschwerpunkts „Steuern und Bilanzen“ steht das Steuerrecht. In der Vorlesung „Steuerrecht I“ werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts, das Steuerschuldrecht sowie das Steuerverfahrensrecht behandelt (AO, FGO). Gegenstand der Vorlesung „Steuerrecht II“ ist das Besondere Steuerrecht (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer). In der Vorlesung „Bilanzrecht“ werden die Studierenden mit den Grundlagen der Handels- und Steuerbilanz vertraut gemacht. Im Zentrum der Vorlesung „Unternehmenssteuerrecht I“ steht die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesell-schaften (Einkommensteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Diese Grundlagen werden in der Veranstaltung „Unternehmenssteuerrecht II“ vertieft (Umwandlungssteuerrecht, Besteue-rung von Konzernen). Die Lehrveranstaltung „Internationales und Europäisches Steuer- und Finanzrecht“ behandelt die Einflüsse des europäischen Rechts auf das nationale Steuerrecht sowie die Frage, wie bei grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten eine etwaige Doppelbesteuerung verhindert werden kann.