Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß
Funktionen (Auswahl)
- Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der "Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht" (Bis Ende 2016)
- Vorstand des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V.
- Mitherausgeber der Zeitschrift "Recht der Energiewirtschaft"
- Mitherausgeber der Schriftenreihe "Kartell- und Regulierungsrecht"
- Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift "Netzwirtschaften & Recht"
Veröffentlichungen
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Aktivitäten
Eine Liste zu aktuellen Vorträgen finden Sie hier
Forschungsschwerpunkte
- Energierecht
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- (öffentliches) Wirtschaftsrecht
- Kartellrecht
- Baurecht
- deutsches und europäisches Allgemeines Verwaltungsrecht
- ausgewählte Fragen des Staats- und Europarechts
- Grundsatzthemen der "Selbstregulierung"
Allgemeines
Geboren am 1.9.1948 in Heidelberg
Prof. Schmidt-Preuß ist verheiratet und hat einen Sohn
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1967/68 studium generale am Leibniz-Kolleg der Universität Tübingen
- 1967-1971 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Gießen und Marburg
- 1972 erstes jur. Staatsexamen (OLG Frankfurt)
- 1972-1973 Aufbau- und Ergänzungsstudium in Volks- und Betriebswirtschaftslehre in Bonn
- 1973-1974 Studien- und Forschungsaufenthalt an der Harvard University
- 1976 Promotion an der Universität Marburg mit der Dissertation "Verfassungsrechtliche Zentralfragen staatlicher Lohn- und Preisdirigismen"
- 1978 zweites jur. Staatsexamen (OLG Frankfurt)
- 1979-1988 zunächst Referent im Kartellreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft, sodann Kabinettreferent des Ministers
- 1992 Habilitation an der Universität Bayreuth mit der Schrift "Kollidierende Privatinteressen im Verwaltungsrecht" (DFG-Stipendiat)
- 1992/93 Lehrstuhlvertretung an der jur. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
- 1993 dort Ernennung zum Universitätsprofessor
- 1996 Referat auf der Staatsrechtslehrertagung in Dresden über "Selbstregulierung und Steuerung"
- 1999-2001 Prodekan der jur. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
- 2001-2002 Dekan
- Seit 1.4.2002 Professor an der Universität Bonn, Lehrstuhl für Öffentliches Recht