Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Drittmittel-Projekte

Drittmittel-Projekte 

Am Lehrstuhl wurden in der Vergangenheit oder werden aktuell verschiedene von der DFG und der Europäischen Union geförderte Projekte durchgeführt, unter anderem zum gerichtlichen Rechtsschutz im Rahmen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung oder hinsichtlich der Vermeidung und Beilegung von Konflikten zwischen nationalen Strafgewalten in der Europäischen Union.

Mutual Recognition 2.0

Das Forschungsprojekt „Mutual Recognition Next Level (MR2.0)“ untersucht, wie effektiv und kohärent grenzüberschreitende Kooperationsinstrumente der EU, wie der Europäische Haftbefehl und die Europäische Ermittlungsanordnung, in der Praxis angewendet werden. Ziel ist es, inkohärente Anwendungen zu identifizieren, die zu unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen oder Verzögerungen führen könnten, und Lösungen zu entwickeln, um diese Probleme zu beheben und alternative Maßnahmen zur Untersuchungshaft zu fördern. Das Projekt wird von der Europäischen Kommission gefördert und umfasst mehrere europäische Universitäten.

Webseite des Projekts

Flagge der Europäischen Union
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 Für die Verfolgung von Straftaten und die Vollstreckung von Strafurteilen hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies gilt beispielsweise, wenn die verfolgte oder verurteilte Person sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, dessen Staatsangehörigkeit besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. In diesen und anderen Fällen kann die Unterstützung durch den betreffenden Mitgliedstaaten für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten bzw. die Vollstreckung verhängter Sanktionen entscheidend sein. Den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten stehen dazu eine Reihe von Kooperationsinstrumenten zur Verfügung, die der Unionsgesetzgeber auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geschaffen hat (z.B. Europäischer Haftbefehl, Europäische Ermittlungsanordnung, gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung freiheitsentziehen-der Sanktionen, von Entscheidungen bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen sowie Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft); diese werden durch völkerrechtliche Verträge ergänzt, soweit diese weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten Anwendung finden (EU-Rechtshilfeübereinkommen, Europäisches Rechtshilfeübereinkommen) und darin mögliche Alternativen zur Untersuchungshaft (Ladung des Beschuldigten, Übertragung der Strafverfolgung). Mit dem Forschungsvorhaben „Mutual Recognition Next Level (MR2.0)“ soll untersucht werden, ob und inwieweit diese Kooperationsinstrumente in der Praxis effektiv und kohärent angewandt werden. Eine inkohärente Anwendung kann zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der betroffenen Person führen, unnötige Kosten oder eine Verzögerung des Verfahrens verursachen, gegebenenfalls aber auch zur Straflosigkeit der verfolgten Person führen und dadurch das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und inwieweit eine Inhaftierung des Beschuldigten durch weniger eingriffsintensive Maßnahmen vermieden werden kann, zugleich aber eine effektive Strafverfolgung gewährleistet wird. Mit dem Forschungsvorhaben sollen zugleich mögliche Ursachen für eine inkohärente Anwendung der verfügbaren Kooperationsinstrumente ermittelt und Ansätze zu einer Lösung der betreffenden Probleme entwickelt werden.
Das Projekt wird von der Europäischen Kommission aus Mitteln der Europäischen Union (Justice Program – JUST-2022) gefördert und von dem Bezirksgericht (Rechtbank) Amsterdam koordiniert. An dem Projekt sind außer der Universität Bonn auch die Universitäten Maastricht (Niederlande), Lublin (Polen) und Burgos (Spanien) beteiligt. Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren (1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025).

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Gerichtlicher Rechtsschutz

Herr Prof. Böse führte von September 2017 bis Januar 2021 ein von der DFG gefördertes Projekt zum Thema "Gerichtlicher Rechtsschutz im Rahmen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung" durch. Dies geschah in Zusammenarbeit mit Frau Maria Bröcker und Frau Dr. Anne Schneider, LL.M. 

Dieses Projekt befasst sich mit den Rechtsschutzlücken, die durch eine grenzüberschreitende Strafverfolgung entstehen und empfiehlt verschiedene Lösungsansätze für diese Probleme.

Gerichtlicher Rechtsschutz im Rahmen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung

Herr Prof. Dr. Böse führte von September 2017 bis Januar 2021 ein von der DFG gefördertes Projekt zum Thema "Gerichtlicher Rechtsschutz im Rahmen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung" durch.

Der gerichtliche Rechtsschutz im Rahmen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung weist eine Reihe von Defiziten auf. Diese Rechtsschutzlücken beruhen einerseits darauf, dass die einschlägigen Regelungen (zum Teil) auf Rechtsbehelfe im innerstaatlichen Strafverfahren verweisen und damit der zwischenstaatlichen (transnationalen) Dimension nicht hinreichend Rechnung tragen; dies gilt auch und gerade für die Entscheidung, ein Ersuchen nicht zu stellen bzw. abzulehnen. Andererseits wird die gerichtliche Prüfungskompetenz aus Rücksicht auf die Souveränität des jeweils anderen Staates zurückgenommen und damit zugleich der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen ersuchendem und ersuchtem Staat (bzw. in der Union zwischen Ausstellungs- und Vollstreckungsstaat) Rechnung getragen. Aus der gemeinsamen Verantwortung dieser beiden Staaten für einen effektiven Schutz der Grund- und Verfahrensrechte ergibt sich indes einerseits eine Verpflichtung des ersuchenden Staates, in Bezug auf den mit dem Ersuchen begehrten Grundrechtseingriff effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, wie insbesondere die neuere Rechtsprechung des EuGH zum Europäischen Haftbefehl zeigt. Andererseits ist die Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen den beteiligten Staaten nicht im Sinne einer wechselseitig ausschließlichen gerichtlichen Prüfungsbefugnis zu verstehen, sondern aus der gemeinsamen Verantwortung beider Staaten ergibt sich insoweit eine Residualkompetenz zur Gewährung von Rechtsschutz auch hinsichtlich der Fragen, die in die primäre Zuständigkeit des jeweils anderen Staates fallen. Für die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes in Deutschland lassen sich aus diesem Befund folgende Empfehlungen ableiten: Der Rechtsschutz ist im Rechtshilfeverfahren eigenständig auszugestalten; die Regelungen können sich dabei im Ausgangspunkt am innerstaatlichen Strafverfahren orientieren, indem sie z.B. eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorsehen, sollten aber den oben genannten Aspekten durch ein eigenständiges Rechtsschutzregime innerhalb des IRG Rechnung tragen. Dieses Regime sollte sowohl den Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union als auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und alle Bereiche der Zusammenarbeit (Auslieferung, Vollstreckungshilfe, sonstige Rechtshilfe) umfassen, und Rechtsschutz sollte nicht nur gegen die Bewilligung und Ausführung ausländischer Ersuchen, sondern auch gegen ausgehende Ersuchen und ablehnende Entscheidungen gewährt werden, soweit die jeweilige Entscheidung subjektive Rechte berührt. Als flankierende Maßnahmen sollten weitere Schritte zur Stärkung der Verfahrensrechte im Rechtshilfeverfahren unternommen werden (Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, Akteneinsicht und auf einen Beistand im Rechtshilfeverfahren), um auf diese Weise zu kompensieren, dass der Betroffene zum Teil auf den gerichtlichen Rechtsschutz durch ausländische Gerichte verwiesen wird. 

  • The European arrest warrant and the independence of public prosecutors: OG & PI, PF, JR &YC, Common Market Law Review, Vol. 57 (2020), 1259-1282
  • Böse, Martin/ Bröcker, Maria/ Schneider, Anne (Hrsg.), Judicial Protection in Transnational Criminal Proceedings, Legal Studies in International, European and Comparative Criminal Law 5, Springer, Heidelberg 2020 – 441 Seiten
  • Böse, Martin/ Bröcker, Maria/ Schneider, Anne, Rechtschutz in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen – Defizite und Reformbedarf, JuristenZeitung 2021, S. 81 – 87

Jurisdiktionskonflikte

Von Ende 2010 bis Mitte 2014 hat Herr Pof. Dr. Böse am Lehrstuhl ein von der DFG gefördertes Projekt zur Vermeidung und Beilegung von Konflikten zwischen nationalen Strafgewalten in der Europäischen Union durchgeführt.Das Projekt untersucht, wie Konflikte zwischen nationalen Strafgewalten in der Europäischen Union vermieden oder gelöst werden können, indem das Strafanwendungsrecht harmonisiert wird. Das Ziel ist es, einen verfahrensrechtlichen Mechanismus zu entwickeln, der die Koordinierung grenzüberschreitender Strafverfahren effizient gestaltet.

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© Yvonne Mester / Universität Bonn

Vermeidung und Beilegung von Konflikten zwischen den nationalen Strafgewalten in der Europäischen Union

Von Ende 2010 bis Mitte 2014 hat Herr Prof. Dr. Böse am Lehrstuhl ein von der DFG gefördertes Projekt zur Vermeidung und Beilegung von Konflikten zwischen nationalen Strafgewalten in der Europäischen Union durchgeführt.

Pressemitteilung vom 9. Dezember 2014

In der globalisierten Welt beschränken sich strafrechtlich relevante Sachverhalte mit grenzüberschreitenden Bezügen längst nicht mehr auf den Bereich der organisierten Kriminalität, sondern sind angesichts der zunehmenden Mobilität der Gesellschaft und der wachsenden Bedeutung des Internet zu einem verbreiteten Phänomen geworden. Der einzelne Bürger wird auf diese Weise mit dem Strafrecht mehrerer Staaten konfrontiert, wonach dasselbe Verhalten unter Umständen aufgrund unterschiedlicher kriminalpolitischer Wertungen zum Teil als strafbar, zum Teil als straflos angesehen wird, und ist infolgedessen der Gefahr ausgesetzt, in mehreren Staaten zugleich strafrechtlich verfolgt zu werden. In der Europäischen Union als einem "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen" (Art. 3 des Vertrags über die Europäische Union) ist der derzeitige Rechtszustand besonders prekär, zumal mit den neuen Instrumenten der strafrechtlichen Zusammenarbeit (Europäischer Haftbefehl) die Möglichkeit zur Ausübung der nationalen Strafgewalt erweitert wurden; zugleich bietet die Union als Rechts- und Wertegemeinschaft aber auch einen rechtlichen Rahmen für eine wechselseitige Beschränkung der nationalen Strafgewalt auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Die geplante Untersuchung soll daher der Frage nachgehen, ob ein Konflikt nationaler Strafgewalten bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens vermieden bzw. gelöst werden kann, indem die Strafgewalt der Mitgliedstaaten durch eine Harmonisierung des Strafanwendungsrechts begrenzt wird. In einem zweiten Schritt soll auf dieser Grundlage ein verfahrensrechtlicher Mechanismus zur Koordinierung nationaler Strafverfahren entwickelt werden.

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Böse, Martin/Meyer, Frank
Die Beschränkung nationaler Strafgewalten als Möglichkeit zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten in der Europäischen Union
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2011, S. 336-344

Böse, Martin
Choice of Forum and Jurisdiction
in: Luchtman, Michiel (Hrsg.), Choice of Forum in Cooperation Against EU Financial Crime
Den Haag 2013, S. 73-87 

Böse, Martin
Ausnahmen vom grenzüberschreitenden "ne bis in idem"? - Zur Fortgeltung der Vorbehalte nach Art. 55 SDÜ
in: Esser, Robert/Günther, Hans-Ludwig/Jäger, Christian/Mylonopoulos, Christos/Öztürk, Bahri (Hrsg.), Festschrift für Hans-Heiner Kühne zum 70. Geburtstag
Heidelberg 2013, S. 519-529

Böse, Martin
Die Ermittlung der "besten" Strafgewalt im Spannungsfeld von Strafanwendungsrecht und internationaler Zuständigkeit
in: Zöller, Mark A./Hilger, Hans/Küper, Wilfried/Roxin, Claus (Hrsg.), Gesamte Strafrechtswissenschaft in internationaler Dimension, Festschrift für Jürgen Wolter zum 70. Geburtstag
Berlin 2013, S. 1311-1328

Schneider, Anne
Der transnationale Geltungsbereich des deutschen Verbandsstrafrechts - de lege lata und de lege ferenda
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2013, 488-499

Schneider, Anne
Corporate Criminal Liability and Conflicts of Jurisdiction
in: Brodowski, Dominik/Espinoza de los Monteros de la Parra, Manuel/Tiedemann, Klaus/Vogel, Joachim (eds.): Regulating Corporate Criminal Liability
Cham 2014, S. 249-260

Böse, Martin/Meyer, Frank/Schneider, Anne
Die Regulierung strafrechtlicher Jurisdiktionskonflikte in der europäischen Union - ein Modellentwurf
GA 2014, 572-587

Schneider, Anne
Grenzen des Geltungsbereichs von Strafrecht
in: Asholt, Martin/Beck, Susanne/Basak, Denis/Kuhli, Milan/Nestler, Nina/Reiß, Marc/Ziemann, Sascha (Hrsg.), Grundlagen und Grenzen des Strafens
Baden-Baden 2015

Böse, Martin/Meyer, Frank/Schneider, Anne (Hrsg.)
Conflicts of Jurisdictions in criminal matters in the European Union
Volume I: National Reports and Comparative Analysis
Baden-Baden 2013 – 466 Seiten

(besprochen von Bantekas, Criminal Law Forum 2014, 569; Waßmer, Archiv für Kriminologie 234 (2014), 69)


Böse, Martin/Meyer, Frank/Schneider, Anne

Conflicts of Jurisdictions in criminal matters in the European Union
Volume II: Rights, Principles and Model Rules
Baden-Baden 2014 – 473 Seiten 

Die im Rahmen dieses Projekts entwickelten Modellregeln können hier eingesehen werden:
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