Immaterialgüterrecht und Digital Services Act (IDiSA)
Das Immaterialgüterrecht war Vorreiter bei der europäischen Plattformregulierung. Es musste und muss dort ein angemessener Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen gefunden werden. Das ist alles andere als trivial, weil bei Internet-Intermediären der Interessenausgleich in einem Dreieck zwischen einem effektiven Schutz von Immaterialgüterrechten auf der einen Seite, legitimen Geschäftsmodellen auf der anderen Seite sowie Nutzerrechten und Interessen der Allgemeinheit hergestellt werden muss.
Im Jahr 2022 hat der Unionsgesetzgeber mit dem Digital Services Act (DSA) eine Verordnung verabschiedet, die Haftungs- und Verhaltenspflichten für Internet-Intermediäre festlegt. Auch der Digital Services Act will die widerstreitenden Interessen in Einklang bringen. Er hat in Deutschland Aufmerksamkeit vor allem im Hinblick auf die Medienregulierung und die Regulierung von Meinungsäußerungen (Hate Speech/Fake News) erhalten. Etwas aus dem Fokus geraten sind dadurch die potentiell erheblichen wechselseitigen Auswirkungen von DSA und Immaterialgüterrecht.
Das durch die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) geförderte Projekt „Immaterialgüterrecht und Digital Services (IDiSA)“ analysiert, welche Erkenntnisse aus dem Immaterialgüterrecht für den Digital Services Act fruchtbar gemacht werden können und gleichzeitig, wie der Digital Services Act auf das Immaterialgüterrecht einwirkt. Das Projekt ist dafür in zwei Teilprojekte eingeteilt: Teilprojekt 1, die urheberrechtliche Plattformregulierung (Art. 17 DSM-RL/UrhDaG) als Vorbild für die automatisierte Inhaltemoderation des DSA und Teilprojekt 2, Auswirkungen des DSA auf die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten gegenüber Online-Intermediären.
Vom Lehrstuhl beteiligt: Prof. Dr. Benjamin Raue, Fabian Hoffmanns, Lukas Regnery.
Normative Rahmenbedingungen und juristische Gestaltungsoptionen der Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte (Rechtebewehrte Objekte)
Gerade das Förderhandeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft versetzt Archive, Bibliotheken und Museen in die Lage, der Forschung ein immer breiteres Fundament an digitalisierten historischen Quellen im Open Access zugänglich zu machen. Angesichts der für Werke aus der Zeit vor 1918 inzwischen günstigen Angebotssituation wächst auf Forschungsseite die Erwartung an Sammlungseinrichtungen, auch ihre jüngeren Bestände umfassend zu digitalisieren und unter möglichst liberalen Bedingungen für wissenschaftliche Zwecke bereitzustellen. Diesem durch die Pluralisierung digitaler Forschungsmethoden zusätzlich gesteigerten Bedarf stehen jedoch vielfältige rechtliche Hürden entgegen, die über das Urheber- und Leistungsschutzrecht hinaus auf das Archiv-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht wie auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete ausgreifen.
Das Projekt zielt daher auf die allgemeine rechtswissenschaftliche Vermessung der normativen Rahmenbedingungen, Risiken und Gestaltungsoptionen der Digitalisierung und forschungsbezogenen Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte anhand repräsentativer Beispielfälle.
Zusammen mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. de la Durantaye beschäftigt sich der Lehrstuhl von Prof. Dr. Raue mit der Zugänglichmachung publizierter wie unveröffentlichter akustischer und audiovisueller Nachlassmaterialien – exemplarisch untersucht am Fallbeispiel des Nachlasses von Leni Riefenstahl und des Nachlasses von Claudio Abbado – sowie mit der Zugänglichmachung publizierter wie unveröffentlichter Werke der zeitgenössischen Kunst, exemplarisch untersucht am Fallbeispiel zeitgenössischer Medienkunstwerke aus der Sammlung des Hamburger Bahnhofes.
Vom Lehrstuhl beteiligt: Prof. Dr. Benjamin Raue, Till Eichel, Noëmi Nina Simon.
An dem Projekt sind beteiligt: Prof. Dr. Achim Bonte (Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, SBB), Univ.-Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale) (Humboldt-Universität zu Berlin, HU), Dr. Sam Bardaouil / Till Fellrath (Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart, HBF) und Prof. Dr. Moritz Wullen (Kunstbibliothek – Staatliche Museen zu Berlin, KB).
Forschen mit Derivaten: Lösungen für die Bereitstellung von rechtebewehrten Materialien im Netz (Forschen mit Derivaten)
In der modernen Informationsgesellschaft, so die übliche Annahme, führen Digitalisierung und Vernetzung zur Zugänglichkeit immer umfangreicherer Bestände an Daten, Informationen und Wissen. Allerdings gibt es aus unterschiedlichsten Gründen, seien sie technischer, rechtlicher oder gesellschaftlicher Art, auch Grenzen und Beschränkungen dieser Zugänglichkeit. Dies kann zu einer signifikanten Unterrepräsentation bestimmter Wissensbestände führen. Dieses Phänomen wird als “schwarzes Loch” beschrieben.
Informationen, die unter Beschränkungen wie etwa das Urheberrecht fallen, sind für die Gesellschaft und insbesondere für die Forschung im digitalen Raum unterrepräsentiert, was einem systematischen Bias Vorschub leistet. Das Projekt zielt darauf ab, die Möglichkeiten textbasierter Forschung in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Daten durch die Entwicklung und Bereitstellung geeigneter abgeleiteter Textformate (ATF) zu verbessern. Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Raue beteiligt sich daran durch die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Erstellung von Handreichungen für eine rechtssichere Bereitstellung rechtebewehrter Materialien im Netz.
Vom Lehrstuhl beteiligt: Prof. Dr. Benjamin Raue, Dr. Darius Rostam, LL.M. (NYU).
An dem Projekt sind außerdem beteiligt: Prof. Dr. Bela Gipp (Niedersächsische Staats und Universitätsbibliothek Göttingen, Institut für Informatik, Universität Göttingen), Prof. Dr. Thomas Stäcker (Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt), Frank Scholze (Deutsche Nationalbibliothek), Prof. Dr. Christof Schöch (Trier Center for Digital Humanities, Universität Trier).