Promotion
Eine Promotion bei Prof. Dr. Raue ist als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter am Lehrstuhl sowie in Ausnahmefällen auch extern möglich. Bitte beachten Sie jedoch in jedem Fall die Voraussetzungen zur Promotion des Lehrstuhls sowie die Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bonn.
Insbesondere eine externe Promotion setzt einen konkretisierten Themenvorschlag, Studienerfahrung in einem einschlägigen Schwerpunktbereich oder vergleichbare Erfahrungen sowie überdurchschnittliche Leistungen in der / den Staatsprüfung/en voraus. Zudem betreut Prof. Dr. Raue Arbeiten nur in seinen Forschungsschwerpunkten.
Mögliche Promotionsthemen am Lehrstuhl
- Immaterialgüterrecht, insbesondere Urheberrecht
- Plattformregulierung, insbesondere UrhDaG und DSA
- Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht
- Datenwirtschaftsrecht
- Recht der Künstlichen Intelligenz
- Schadensrecht, insbesondere im Immaterialgüterrecht
- AGB-Recht
Voraussetzungen für eine Promotion unter Betreuung von Prof. Dr. Raue
Generelle Voraussetzungen:
- Erfüllung der Voraussetzungen der Promotionsordnung
- Mindestens 9 Punkte in der staatlichen Pflichtfachprüfung
- Besuch eines einschlägigen Schwerpunktbereiches oder vergleichbare Erfahrungen
- Bereitschaft zur (entgeltlichen) Korrektur von Klausuren
- Schriftliche Bewerbung oder Bewerbung in einem PDF-Dokument an sekretariat.raue@uni-bonn.de
Die Bewerbung muss enthalten:
- Konkreten Themenvorschlag
- Ausführliche Darstellung des Vorschlags
- Lebenslauf
- Alle relevanten Zeugnisse
Weiterer Ablauf des Promotionsverfahrens (sofern eine Betreuung in Betracht kommt)
- Besprechung des Themenvorschlags
- Erstellung eines Exposés und einer detaillierten Gliederung innerhalb von 6 Monaten
- Regelmäßige Fortschrittsberichte
- Vorstellung der Arbeit im Rahmen eines Doktorandenseminars
Weitere Hinweise:
- Es wird erwartet, dass Doktoranden an den regelmäßig stattfindenden Doktorandenseminaren teilnehmen
- Es wird ferner erwartet, dass Doktoranden einmal im Semester über den Fortgang ihrer Arbeiten Bericht erstatten
- Auch wird die Bereitschaft erwartet, die Arbeit im Rahmen von Vortragsveranstaltungen zur Diskussion zu stellen
Doktoranden
| Dr. Gunnar Schilling, LL.M. (Auckland) | „Gewährleistung 4.0 – Rechtliche Herausforderungen einer autnomatisierten Abwicklung von Gewährleistungsrechte“ |
| Dr. Carina Mäs | „Urheberrechte in der digitalen Schule – Die neuen urheberrechtlichen Rahmenbedingungen im Praxistest“ |
| Dr. Sebastian Schriml | „Informatische Modellierung rechtlichen Denkens und Entscheidens – Eine Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten des Fallbasierten Schließens im Recht“ |
| Dr. Karolina Benedyk | „Das Erfinderprinzip im Wandel – Bedarf es eines ergebnisorientieren Patentrechts“ |
| Dr. Darius Rostam, LL.M. (NYU) | „Handlungslasten des Urhebers – Prozeduralisierung des Urheberrechts“ |
| Dr. Leonie Jüngels | „Die Offenlegung von Geheimnissen – Kriterien zur Bewertung der Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen im Zivilrecht“ |
| Dr. Hendrik Heesen | „Smart Enforcement – Der digitale Fernzugriff auf Sachen zur Anspruchsdurchsetzung“ |
| Dr. Lea Kwiatkowski | „Meta-Regulierung – Allgemeine Geschäftsbedingungen als digitale Ordnung“ |
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Thema Promotion können Sie sich gerne an sekretariat.raue@uni-bonn.de wenden.