
Das Zentrum für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) wird geleitet durch das Direktorium Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider und Prof. Dr. Alexander Radbruch. Es versteht sich als Schnittstelle zwischen der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, der Medizinischen Fakultät und dem Universitätsklinikum Bonn und verfolgt das Ziel, gemeinsame interdisziplinäre Forschung zu medizinischen und rechtswissenschaftlichen Problemstellungen durchzuführen. Der thematische Fokus der Forschung liegt in Medizindatenzugang und Medizindatennutzung im Gemeinwohlinteresse. Die interdisziplinäre Forschung am ZMDT soll helfen, um Therapiemöglichkeiten datenbasiert auf neue Grundlagen zu stellen und technische Innovationen im Bereich der Diagnose, der Behandlung und der Prognoseabschätzung zu entwickeln. Ausgründungen im Bereich der Medizindatennutzung sollen systematisch unterstützt und gefördert werden, um die Translation innovativer Ansätze der Medizindatennutzung aus der universitären Forschung in die klinische Praxis zu ermöglichen.
Die Einsatzmöglichkeiten und der Erfolg einer stärker datenbasierten Medizin hängen maßgeblich davon ab, dass möglichst große Datenbestände analysiert werden können. Zu oft werden gesetzliche Regelungen einer medizinischen Datennutzung entgegengehalten. Hier sind Widersprüche aufzulösen, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und Vereinbarkeitslösungen zu entwickeln. So könnten beispielsweise Datentreuhandlösungen durch technische Komponenten den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Datenschutzrechtes, aber auch des neuen Data Governance Acts gerecht werden und eine Datennutzbarkeit im Gemeinwohlinteresse ermöglichen. Die bestehende Registerlandschaft für Medizindaten ist durch zentrale Anlaufstellen nutzerfreundlicher auszugestalten und Forschungsdatenzugänge sind als subjektive Rechte zu gewährleisten. Der Data Act und der AI-Act tragen dazu bei, die Belange der Forschung zu ergänzen. Der European Health Data Space Act soll nutzerorientiert gestaltet werden. Die Europäische Verordnung für Medizinprodukte muss praxisgerecht erläutert werden, sodass ihre Anwendung keinen Hemmeffekt auf mögliche privatwirtschaftliche Ausgründungen entfaltet.