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Tätigkeit

Der Zentrumsrat ist ein gemäß dem Statut des ZMDT einzurichtendes Gremium, welches das Direktorium und die Geschäftsführung des Zentrums berät und Impulse für deren Arbeit gibt. Der Zentrumsrat besteht aus ausgewählten Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitsbereich und tagt mindestens einmal jährlich.

Auszug aus dem Statut:

"1. Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Zentrumsrat
  a. nimmt den jährlichen Abschlussbericht des Vorstands entgegen
  b. nimmt den jährlichen Bericht über Einzelforschungsvorhaben entgegen
  c. entscheidet nach Vorschlag des Vorstands über die Neuaufnahme weiterer Mitglieder des Zentrums
  d. entscheidet nach Vorschlag des Vorstands über die Assoziierung von Mitgliedern
  e. entscheidet über die Gewährung von Sach- und Personalmitteln zur Durchführung von Forschungsvorhaben durch Mitglieder des Zentrums aus dem allgemeinen Budget, sofern ein allgemeines Budget nach der Evaluation des Zentrums oder aus anderen Mitteln zur Verfügung gestellt wird.
  f. Der Zentrumsrat wählt eine*einen Sprecher*in sowie eine Stellvertretung
  g. Tagt nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr. Die Tagung kann online durchgeführt werden. Die Einladung erfolgt schriftlich vier Wochen vor dem Termin durch den*die Sprecher*in."

Statut ZMDT