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Pandektenlektüre

Seit dem 11. Jahrhundert werden die europäischen Juristen an den Digesten Justinians (533 n.Chr.) ausgebildet. Dieses Textkorpus, das uns viele tausend Fragmente klassischer Juristenschriften (1. Jahrh. v. – 3. Jahrh. n. Chr.) überliefert, gilt noch heute und in aller Welt als Muster einer liberalen und säkularen Privatrechtsordnung. Die Lektüre der teilweise komplexen Schriften schult nicht nur das Judiz angehender Juristen und wie man sich unbekannte juristische Texte erschließt, sondern auch die methodische und dogmatische Arbeit an den Prinzipien des römischen wie des modernen Privatrechts.

In dem Seminar lesen wir einen Titel der Digesten „am Stück“, also so, wie das auch im mittelalterlichen und neuzeitlichen Lehrbetrieb üblich war. Im WS 2023/24 lesen wir D. 42,8 (Quae in fraudem creditorum facta sunt ut restituantur). Darin geht es um die Frage, ob und unter welchen Umständen Gläubiger von einem Dritten, der vom zahlungsunfähigen Schuldner etwas erlangt hat, Restitution verlangen können. Es geht also um die historischen Grundlagen der §§ 129 ff InsO.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme sind gute Lateinkenntnisse, belastbare Kenntnisse im Zivilrecht und Interesse an rechtlichen und sozialhistorischen Fragestellungen. Im Rahmen der Veranstaltung kann ein Seminarschein erworben werden. Allerdings werden nur vier Schwerpunkt-Seminaristen aufgenommen, um Plätze für andere Studierende und Doktoranden frei zu halten.

Beginn der Veranstaltung: 11.10.2023, 18 Uhr

Literatur: abhängig vom ausgegebenen Quellentext; Ausgaben der Pandekten/Digesten und Übersetzungen (falls erwünscht) werden in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt