Jump directly to main navigation Jump directly to content Jump to sub navigation

(Pro-)Seminare

Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing bietet in jedem Semester die Möglichkeit zur Teilnahme an einem (Pro-)Seminar im Arbeitsrecht an.

Sowohl für das Schwerpunktseminar, als auch für das Proseminar wird eine Vorbesprechung angeboten (vorherige Anmeldung nicht erforderlich): 

  • Für das Schwerpunktseminar im Wintersemester 2024/2025 erfolgt diese am Fr., 5.7.2024, 10 Uhr (s.t.) im Semianrraum Adenauerallee 8a, Erdgeschoss.
  • Für das Proseminar im Wintersemester 2024/2025 erfolgt diese am Fr., 5.7.2024, 11 Uhr (s.t.) am selben Ort.

Daneben wird für alle angemeldeten und zugelassenen Teilnehmenden des (Pro-)Seminars zeitnah eine verpflichtende Veranstaltung zur "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" stattfinden, die Grundlagenwissen zur Verfassung einer wissenschaftlichen Arbeit vermitteln soll, um häufig auftretende Fehler zu vermeiden. 

Allgemeine Hinweise:

  • Vorkenntnisse im Arbeitsrecht sollten für eine Teilnahme am Schwerpunktsemianr vorhanden sein, sind aber keine Zulassungsvoraussetzung. Für eine Teilnahme am Proseminar werden hingegen keine Vorkenntnisse im Arbeitsrecht, wohl aber die Bereitschaft erwartet, sich über einen kurzen Zeitraum vertieft mit einer spezifisch arbeitsrechtlichen Fragestellung zu befassen.
  • Der Termin für die Ausgabe des (Pro-)Semiarthemas kann im Rahmen der Vorgaben durch die Prüfungs- und Schwerpunktordnung flexibel gestaltet werden.
  • Die (Pro-)Seminare werden jeweils als Blockseminare angeboten. Die mündliche Vorstellung der Arbeit im Umfang von bis zu 20 Minuten im Schwerpunktseminar bzw. bis zu 15 Minuten im Proseminar erfolgt an einem einzelnen rechtzeitig bekannt gegebenem Termin während des Semesters. Erfahrungsgemäß findet dieser für das Sommersemester im Juni und für das Wintersemester im Dezember statt.  
  • Es werden keine Wunschthemen vergeben und auch keine Themen zur Wahl gestellt. Vornehmlich werden Themen mit aktuellem Bezug vergeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt  6 Wochen für die Schwerpunktseminararbeit bzw. 3 Wochen für die Proseminararbeit. Erwartet wird ein Umfang von etwa 25-35 Seiten im Schwerpunktseminar bzw. 15 Seiten im Proseminar (jeweils ohne Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis).

Für Fragen stehen Ihnen Prof. Dr. Gregor Thüsing und seine Mitarbeitenden jederzeit zur Verfügung (sekretariat.thuesing@~@jura.uni-bonn.de), wenn auch freundlich darum gebeten wird, Fragen primär im Rahmen der Vorbesprechung und nicht vorab per E-Mail zu stellen.