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Zur Vorbereitung auf den Studienbeginn:

Mit dem Studium der Rechtswissenschaft kann im Winter- und Sommersemester gestartet werden. Weitere Informationen zur Bewerbung finden sich auf der Hauptseite der Universität Bonn.

  • Bis einschließlich des 4. Fachsemester ist das Studium zulassungsbeschränkt und damit mit einem NC belegt. D.h. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben, soweit Sie das rechtswissenschaftliche Studium im 1. Fachsemester starten oder im 2. , 3. oder 4. Fachsemester in Bonn fortsetzen möchten. Bitte beachten Sie die Fristen!
  • Der Studienortwechselin das 5. Fachsemester ist derzeit zulassungsfrei möglich, eine Bewerbung nicht erforderlich. Damit ist die fristgerechte Einschreibung mit allen erforderlichen Unterlagen ausreichend. Bitte denken Sie jedoch unbedingt an die zwingend erforderliche online-Vorabeinschreibung!  

 

 

Sollten Sie nach der Bewerbung einen Studienplatz erhalten (dies wird Ihnen in einem sog. Zulassungsbescheid mitgeteilt)  müssen / können Sie sich für das rechtswissenschaftliche Studium im Studierendensekretariat der Universität Bonn einschreiben und sind damit für das „Jurastudium“ immatrikuliert.

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