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Arbeitsgemeinschaften

Ein einschlägiger Arbeitsgemeinschaftsschein ist für Hauptfachstudierende des Studiengangs Rechtswissenschaft notwendig für die Teilnahme an den Hausarbeiten der Zwischenprüfung. Für Master und Begleitfachstudierende ist die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft Zulassungsvoraussetzung für verschiedene Klausurarbeiten, die entsprechend dem jeweiligen Modulplan eine Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft voraussetzen.

Hier finden Sie die Anleitung für die AG-Belegung.

Bei Fragen erhalten Sie persönliche Unterstützung beim AG-Support.