Prüfungsamt Law & Econ
Einsichtnahme in Klausuren aus dem WS 25/26
Die Einsichtnahme in folgende Klausuren ist zwischen dem 31.03. und dem 17.04.2026 zu den Öffnungszeiten im CASTLE möglich:
- Schuldrecht BT I
- Gesellschaftsrecht und Ökonomie
- Rechtsökonomie Grundlagen
- Rechtsökonomie Institutionen
Bitte halten Sie zur Einsichtnahme Ihre Matrikelnummer und einen Lichtbildausweis bereit.
Offizielle Notenbekanntgabe der juristischen Klausuren WiSe 2025/26
Die Bekanntmachung zur Notenbekanntgabe der juristischen Klausuren des Wintersemesters 2025/26 finden Sie hier.
Prüfungstermine VWL 2. Prüfungsphase WiSe 2025/26
Hier finden Sie die aktuellen Prüfungstermine der 2. Prüfungsphase in VWL für das Wintersemester 2025/26.
AG-Anmeldefristen SoSe 26
Die aktuellen AG-Anmeldefristen für das kommende Sommersemester 2026 finden Sie hier.
Anmeldefrist Proseminar SoSe 2026
Die Anmeldefrist für das juristische Proseminar läuft vom
- 21. Januar 2026 bis 23. Januar 2026.
Die Anmeldeplattform finden Sie hier.
Die erste Anmeldefrist für das wirtschaftswiss. Proseminar "Wissenschaftliches Arbeiten" - das sog. Belegverfahren - ist vom
- 27. März 2026
bis 08. April 2026bis 12.April 2026
(Weitere Informationen zur Beleg- und Anmeldefrist erhalten Sie hier.)
Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie hier.
Bekanntmachung Semesterfrist für Wechsel in PO L&E 2025
Hier finden Sie die Bekanntmachung zur jeweils zu Semesterbeginn geltenden Frist (15.11./15.05.) für einen Wechsel im die PO L&E 2025
Bekanntmachung Anmeldevoraussetzungen für das Erstellen einer Bachelorarbeit gem. PO L&E 2025
Die Bekanntmachung zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit und zum Rechtsökonomischen Seminar nach der neuen PO mL&E 2025 finden Sie hier
Bekanntmachung Zulassungs- und Anmeldefristen im WiSe 2025/26
Hier finden Sie die Bekanntmachung zu den Zulassungs- und Anmeldefristen im Wintersemester 2025/26.
Im Zulassungszeitraum müssen auch etwaige Anrechnungsanträge beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Neue Prüfungsordnung Law & Economics 2025
Die neue Prüfungsordnung Law & Economics 2025 tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.
Einzelheiten finden Sie hier.
Hier finden Sie außerdem die Äquivalenztabelle, aus der hervorgeht, wie Leistungen, die unter der PO 2017 erbracht wurden, bei einem Wechsel in die PO 2025 angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung nur in seltenen Fällen sinnvoll ist, vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin mit der Fachstudienberatung, wenn Sie einen Wechsel in Betracht ziehen.
Neue Prüfungsordnung L&E zum Wintersemester 2025
Zum Wintersemester 2025/26 tritt im Bachelorstudiengang Law & Economics eine neue Prüfungsordnung 2025 in Kraft, die einen etwas veränderten Studienverlaufsplan enthält. Die Veränderungen zielen darauf ab, L&E-Studierenden in höheren Fachsemestern erweiterte Möglichkeiten zu geben, ihr Studium nach persönlichen Interessen zu gestalten. Das geschieht vor allem dadurch, dass nunmehr 40 Leistungspunkte in einem großen Wahlpflichtbereich erbracht werden können, in dem die Studierenden weitgehend frei zwischen juristischen, wirtschaftswissenschaftlichen und rechtsökonomischen Modulen wählen.
Einen ersten vorläufigen Überblick finden Sie hier.
Achtung:
Alle aktuell Studierende, die das Studium - vor Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung - gemäß PO L&E 2017 aufgenommen und noch nicht alle Prüfungen abgelegt haben, können ihr Studium nach der PO L&E 2017 in der jeweils geltenden Fassung bis zum 31. März 2029 fortsetzen. Ein Wechsel (auf Antrag) in die neue PO 2025 ist nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll. Vereinbaren Sie hierfür einen Beratungstermin.
Hinweise des Prüfungsamtes L&E zum Prüfungsablauf
Die Einlasskontrolle bei Klausuren erfolgt mit amtlichem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass). Wenn diese mit einem aktuellen Foto versehen sind, sind auch Führerschein oder Krankenkassenkarte für die Einlasskontrolle zulässig.
Die Notwendigkeit, einen Studierendenausweis vorzuzeigen, entfällt seit SoSe 2024, da gedruckte Studierendenausweise durch das Studierendensekretariat nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, sondern diese nunmehr in der Uni-Bonn-App digital abrufbar sind (z.B. über das Mobiltelefon).
Bitte bringen Sie hilfsweise Ihre Matrikelnummer mit.
Mobiltelefone, Smartwatches, Kopfhörer u.ä. sind unzulässige Hilfsmittel! Es wird empfohlen, diese Geräte von vornherein nicht mit in den Prüfungsraum zu nehmen und in den Schließfächern einzuschließen oder sie vor Bearbeitungsbeginn der Klausur ausgeschaltet in der Tasche vorne im Hörsaal abzulegen. Sollten diese mitgeführt werden, so müssen diese ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden oder am Arbeitsplatz liegen. Ein Mitführen dieser Geräte bei Toilettengängen (auch ausgeschaltet) ist nicht gestattet. Das Beisichführen o.g. betriebsbereiter Geräte während der Prüfung und bei Toilettengängen kann ggf. als Täuschungsversuch gewertet werden.