AG-Support Jura
Der AG-Support kümmert sich um sämtliche Anfragen zur Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften (AGs) des Fachbereichs.
Bitte beachten Sie grundsätzlich:
- AG-Anmeldung: Die Anmeldung zu den AGs ist ausschließlich online und selbstständig über Basis vorzunehmen; nur FFF-Schüler*innen, Erasmusstudierende und Nachrücker*innen wenden sich bitte direkt an den AG-Support.
- AG-Wechsel: Während der Belegungsphase können Sie jederzeit Änderungen an Ihrer Anmeldung selbstständig in Basis vornehmen. Ein nachträglicher Wechsel außerhalb der Belegungsphasen durch den AG-Support ist grds. ausgeschlossen und nur in besonderen Härtefällen möglich.
- AG-Abmeldung: Wenn Sie an einer AG nicht mehr teilnehmen wollen/können, sollten Sie sich selbstständig bis zum Ende der Vorlesungszeit von der AG in Basis abmelden. Dadurch verhindern Sie die Eintragung der AG als "nicht bestanden" in Basis und können sich in einem späteren Semester gerne erneut zu der entsprechenden AG anmelden.
Aktueller Hinweis: Anmeldung zu Arbeitsgemeinschaften im WiSe 2026-27
Die Belegungsphase zur Anmeldung von AGs ist abgelaufen. Kontrollieren Sie bitte Ihre Zulassungen in Basis!
Wenn Sie für eine AG nur Ablehnungen erhalten haben sollen (weil Sie zu wenige Prioritäten gesetzt haben, oder bei jenen die Nachfrage zu groß war), melden Sie sich bitte unter Angabe der Matrikelnummer und Übersendung Ihres Stundenplans aus Basis beim AG-Support. Beachten Sie bitte, dass Sie das Recht auf einen AG-Platz, aber nicht auf einen bestimmten Wunsch-Termin haben!
Bis zum Start der AGs in der zweiten Vorlesungswoche werden Zulassungen nacherfasst. Daher melden Sie sich spätestens bis zum 18.10. beim AG-Support, sofern noch Zulassungen zu AGs ausstehen sollten.
Wenn Sie an einer AG im Laufe des Semesters ggf. nicht mehr teilnehmen möchten, können Sie sich selbstständig bis zum Ende der Vorlesungszeit bei der AG über BASIS abmelden.
Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung mit FAQ zur AG-Anmeldung.
Angebotene Arbeitsgemeinschaften der jeweiligen Fachsemester:
AGs des 1. Semesters:
- BGB AT
- Staatsrecht I
- Staatsrecht II
AGs des 2. Semesters:
- Schuldrecht AT und BT
- Staatsrecht II
- Strafrecht II
AGs des 3. Semesters:
- Schuldrecht BT II
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Sachenrecht
FAQ
Hinweise zur AG-Anmeldung finden Sie in der oben aufgeführten Anleitung. Ihre "Anmeldungen" auf Basis sind als nicht verbindlich zu betrachten. Erst nach der Verteilung werden Sie bei Ihren finalen AG-Terminen "zugelassen". Sie dürfen nur an AGs teilnehmen, bei denen Sie in Basis "zugelassen" sind!
In Arbeitsgemeinschaften wird auf der Grundlage der in den Vorlesungen vorgetragenen Inhalte die Methodik der Fallbearbeitung im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht vermittelt und eingeübt. Ihre Arbeitsgemeinschaft wird am Ende des Semesters durch die AG-Leiter*innen in BASIS als „bestanden“ verbucht, sofern Sie an mindestens drei Viertel aller tatsächlich stattgefundenen Sitzungen teilgenommen haben (§ 5 II 2 StudO 2023).
Die erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Voraussetzung für das Schreiben der studienbegleitenden Hausarbeiten: Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft benötigen mindestens eine erfolgreich verbuchte AG in jedem Rechtsgebiet (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht), um die entsprechenden Hausarbeiten schreiben zu dürfen. Im Rahmen des Grundstudiums ist eine Hausarbeit zum BGB AT und eine Hausarbeit zum Strafrecht III oder IV anzufertigen (Voraussetzung für die Teilnahme an der Hausarbeit im Strafrecht ist also z.B. die erfolgreiche Teilnahme an der AG „Strafrecht I“ oder „Strafrecht II“). Im Hauptstudium ist die Hausarbeit zu der Fortgeschrittenen Übung im Öffentlichen Recht zu schreiben (Teilnahmevoraussetzung ist eine erfolgreich verbuchte Teilnahme an einer der folgenden AGs: "Staatsrecht I", "Staatsrecht II" oder "Verwaltungsrecht").
Für Begleitfachstudierende ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft Zulassungsvoraussetzung für verschiedene Klausuren, die entsprechend dem jeweiligen Modulplan eine Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft voraussetzen.
Grundsätzlich haben alle Studierende einen Anspruch auf einen AG-Platz, nicht jedoch auf einen Platz in einer bestimmten Wunsch-AG. Sollten Sie nach der Belegungsphase keinen AG-Platz in Basis zugewiesen bekommen haben (ggf. weil Sie zu wenige Prioritäten ausgewählt haben oder es zu viele Anmeldungen bei denen von Ihnen favorisierten Terminen gab), wenden Sie sich bitte unter Angaben Ihrer Matrikelnummer und Ihres Stundenplans an den AG-Support. Sie werden dann auf Grundlage der vorhandenen AG-Kapazitäten einer AG zugeordnet. Beachten Sie bitte, dass kein Anspruch auf einen speziellen Wunsch-Termin besteht. Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten oder Rückfragen gerne jederzeit an den AG-Support.
Innerhalb der Belegungsphase steht es Ihnen frei Ihre Anmeldung zu bearbeiten und sich für einen anderen AG-Termin anzumelden. Sie dürfen nur an der jeweiligen AG teilnehmen, bei der Sie letztlich offiziell in Basis zugelassen sind! Außerhalb der Belegungsphasen ist kein Tausch auch nicht in Absprache mit den AG-Leiter*innen erlaubt.
Während der Belegungsphase können Sie jederzeit Änderungen an Ihrer Anmeldung selbstständig in Basis vornehmen. Ein nachträglicher Wechsel außerhalb der Belegungsphasen durch den AG-Support ist grds. ausgeschlossen und nur in besonderen Härtefällen möglich.
Pendeln, lange Anfahrtszeiten oder Kollisionen mit einem Nebenjob stellen keine besonderen Härtefälle dar, die zum Wechsel berechtigen. Bei dem Studiuem der Rechtswissenschaft handelt sich um ein Präsenzstudium, welches grundsätzlich vor Ort abzuleisten ist. Sie müssen daher in der von Ihnen gewählten AG bleiben oder sich selbstständig über BASIS abmelden.
Die automatische Synchronisierung zwischen Basis und eCampus findet nicht sofort, sondern nur an einigen bestimmten Terminen statt, sodass kein Handlungsbedarf besteht. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wenn Sie als Nachrücker:in vom AG-Support in Basis bei einer AG zugelassen wurden, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Uni-ID an Ihren AG-Leiter/Ihre AG-Leiter:in, damit Sie nachträglich zum eCampus-Kurs der AG hinzugefügt werden können.
Bitte melden Sie sich beim AG-Support unter Angabe Ihrer gewünschten Gruppe. Wir veranlassen dann alles Weitere.
Nein. Die Plätze in den Arbeitsgemeinschaften sind vorrangig den Studierenden vorbehalten, die erstmalig eine AG im jeweiligen Rechtsgebiet hören bzw. bereits einmal angemeldet, aber die AG „nicht bestanden" haben. Nutzen Sie zur Wiederholung bitte die Wiederholungs-AGs und melden sich hier offiziell in Basis an!
Nein! Die Erlaubnis der AG-Leiter*innen ersetzt nicht die offizielle AG-Zulassung über Basis. AG-Leiter*innen haben keinen Einfluss auf die AG-Zulassung.
Nein! Die Wiederholungs-AGs sind ein freiwilliges Angebot des Fachbereichs. Es besteht daher kein Anspruch auf einen Platz. Die Wiederholungs-AGs richten sich ausschließlich an Studierende, die bereits mind. ein Mal die Zwischenprüfungsklausur nicht bestanden haben.
Nein! Eine Zulassung zu dem eCampus-Kurs erfolgt ausschließlich nach offizieller Anmeldung auf Basis.
Für die Anmeldung zu AGs des Hauptfachstudiengangs Jura, können Sie sich an den AG-Support wenden. Bei Fragen bezüglich der LawEcon AGs, melden Sie sich bitte direkt beim CASTLE.
Ab dem WiSe 2025-26 gibt es keine ausgedruckten "AG-Scheine" mehr in Papierform! Künftig wird das erfolgreiche Bestehen an einer AG in Basis als "Bestanden" eingetragen. Die online-Verbuchung ersetzt künftig den alten AG-Schein. Kontrollieren Sie als Studierende Ihre AG-Verbuchung in Basis immer zum Ende der Vorlesungszeit und halten bei Bedarf Rücksprache mit Ihrer/m jeweilige/n AG-Leiter:in. Alte ausgehändigte AG-Scheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit, werden aber nicht rückwirkend digital erfasst!
Kontakt
Ansprechpartnerin AG-Support
Frau Mia Kuchenbecker
Kontaktdaten
Telefon: +49 228 73-62412
E-Mail: aganmeldung@jura.uni-bonn.de
Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an!
Adresse: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn Juridicum, Ostturm (links) 3. OG Raum: 3.018
Ab dem 14. September 2026 finden folgende Sprechzeiten statt:
Telefonische Sprechstunden: Dienstag 10-11 Uhr und Donnerstag 14-15 Uhr
Persönliche Sprechstunden: Dienstag 11-12 Uhr und Donnerstag 15-16 Uhr