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Prüfungsamt Law & Econ

Bekanntmachung Wiederholungsprüfungen im SoSe 2025

Die Bekanntmachungen des Prüfungsamtes L&E zu den Wiederholungsprüfungen (Anmeldung)

gem. § 15 Abs. 6  PO L&E 2017 i.d.F. 2023 finden Sie hier.

Achtung! Rechtsökonomie Grundlagen im 2. Fachsemester (SoSe 2025)

Bitte beachten Sie Folgendes für das Modul Rechtsökonomie Grundlagen:

Die Dozentin befindet sich im Sommersemester 2025 in einem Forschungsfreisemester. Das Modul Rechtsökonomie Grundlagen wird daher einmalig als Blockveranstaltung in den ersten 14 Tagen des Oktobers (Start: 02.10.2025) gelesen.

 

Bei Interesse kann das Modul Europarecht antizyklisch im kommenden Sommersemester (2025) gehört werden.

Einsichtnahme in die Klausur "Rechtsökonomie Institutionen"

Die Einsichtnahme in die Klausur "Rechtsökonomie Institutionen" ist zwischen dem 31.03. und dem 10.04. 2025 zu den Öffnungszeiten des CASTLE möglich.

Rechtsökonomisches Seminar SoSe 2025

Das Rechtsökonomische Seminar mit Vorträgen zu den zum SoSe 2025 verfassten Bachelorarbeiten findet am 
 

  • 26. und 27. Mai statt. 

Nähere Informationen folgen demnächst.

 

Hinweise des Prüfungsamtes L&E zum Prüfungsablauf

Die Einlasskontrolle bei Klausuren erfolgt mit amtlichem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass). Wenn diese mit einem aktuellen Foto versehen sind, sind auch Führerschein oder Krankenkassenkarte für die Einlasskontrolle zulässig.


Die Notwendigkeit, einen Studierendenausweis vorzuzeigen, entfällt seit SoSe 2024, da gedruckte Studierendenausweise durch das Studierendensekretariat nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, sondern diese nunmehr in der Uni-Bonn-App digital abrufbar sind (z.B. über das Mobiltelefon).


Bitte bringen Sie hilfsweise Ihre Matrikelnummer mit.


Mobiltelefone, Smartwatches, Kopfhörer u.ä. sind unzulässige Hilfsmittel! Es wird empfohlen, diese Geräte von vornherein nicht mit in den Prüfungsraum zu nehmen und in den Schließfächern einzuschließen oder sie vor Bearbeitungsbeginn der Klausur ausgeschaltet in der Tasche vorne im Hörsaal abzulegen. Sollten diese mitgeführt werden, so müssen diese ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden oder am Arbeitsplatz liegen. Ein Mitführen dieser Geräte bei Toilettengängen (auch ausgeschaltet) ist nicht gestattet. Das Beisichführen o.g. betriebsbereiter Geräte während der Prüfung und bei Toilettengängen kann ggf. als Täuschungsversuch gewertet werden.