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Studienverlaufsplan

Den Studienverlaufsplan zur Änderungsordnung 2023 finden Sie hier.

Den Studienverlaufsplan für die Prüfungsordnung 2017 finden Sie hier.

Den Studienverlaufsplan PO 2014 finden Sie hier.

 

Prüfungsordnung L&E in der am 29. Juni 2023 zuletzt geänderten Fassung

Die Prüfungsordnung zum Bachelorstudiengang Law & Economics vom 26. April 2017
in der zuletzt am 29. Juni 2023 geänderten Fassung finden Sie hier:

Prüfungsordnung vom 26.April in der zuletzt am 29. Juni 2023 geänderten Fassung

 

Änderungsordnung zur Prüfungsordnung L&E vom 29. Juni 2023

Den Text der zum 01. Oktober 2023 in Kraft tretenden Änderungsordnung vom 29.06.2023 (veröffentlicht am 7. Juli 2023)
finden Sie hier:
Änderungsordnung vom 29. Juni 2023
 

Überführungsregelungen

Die Überführungsregelungen zur Änderungsordnung vom 29.06.2023
finden Sie hier.
 

Prüfungsordnung L&E vom 26. April 2017

Den Text der am 26. April 2017 beschlossenen und am 12. Mai 2017 in Kraft getretenen Prüfungsordnung (veröffentlicht am 11. Mai 2017) für den Bachelorstudiengang Law and Economics
finden Sie hier:

Prüfungsordnung vom 26. April 2017

FAQ - Änderung der Prüfungsordnung Law & Economics zum WS 23/24

Die geänderte PO gilt zum Start des WS 23/24.

Ja, im Bachelorstudiengang werden durch die Prüfungen in den Modulen "Sachenrecht (Z)", "Strafrecht II" und "Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht" alle  Leistungen erbracht, die bei einem späteren Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaften, die neue juristische Zwischenprüfung abbilden. Die juristische Zwischenprüfung kann dann angerechnet werden.

Bis zum 17.11.2023 können sich diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt sämtliche Prüfungsleistungen, die gemäß Zw-PO 2015 Jura als vollständige Zwischenprüfung hätten angerechnet werden können und die ihr Studium im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft zum Wintersemester 2023/24 aufnehmen, diese Leistungen auf Antrag in Form einer Äquivalenzbescheinigung zur Zwischenprüfung gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 2 des 2. Gesetzes zur Änderung des JAG NRW vom 9. 11. 2021 durch den Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften bescheinigen lassen.

Das Modul erhält den neuen Namen „SchuldrechtBT II  (Gesetzliche Schuldverhältnisse)“. Zudem ist ab WS 23/24 – anstelle einer Abschlussklausur - zwingend die regelmäßige Anwesenheit in der Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft erforderlich – der Nachweis erfolgt durch den entsprechenden AG-Schein.

  • Wer bereits einen nichtbestandenen Erstversuch in der bisher angebotenen Klausur Schuldrecht II unternommen hat, kann einen letzten Wiederholungsversuch im SoSe 23 unternehmen oder aber im WS 23/24 das neue Modul Schuldrecht BT II belegen.

  • Das Modul „Häusliche Fallbearbeitung II: Grundrechte“ wird ab dem WS 23/24 nicht mehr angeboten. Die Fallbearbeitung ist auch nicht mehr Bestandteil der neuen juristischen Zwischenprüfung.
  • Anstelle der bisherigen Fallbearbeitung II wird eine Klausur in einem Vertiefungsfach im Öffentlichen Recht angeboten
     
    • Falls Sie die Hausarbeit noch nicht bestanden haben, gilt folgendes:
       
      • Es besteht die Möglichkeit, die Hausarbeit in den Semesterferien nach dem SoSe 23 zu absolvieren bzw. einen Zweitversuch im WS 23/24 zu unternehmen.
      • Es besteht die Möglichkeit im WS 23/24 anstelle der Fallbearbeitung das stattdessen neu angebotene Vertiefungsfach im Öffentlichen Recht zu absolvieren. In  diesem Fall beginnt die Versuchszählung neu.
         
    • Eine bereits bestandene Hausarbeit macht die Teilnahme an dem neuen Modul unmöglich. Sie ist auch Zulassungsvoraussetzung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW.

  • Die ab WS 23/24 angebotenen Klausuren in den Modulen „Sachenrecht (Z)“ (bisher „Sachenrecht“), „Strafrecht II (BT 1)“ (bisher „Strafrecht II“) und „Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht“ (bisher „Allgemeines Verwaltungsrecht“)  bilden die Klausuren der neuen juristischen Zwischenprüfung ab. 
    • Wer die bisher angebotenen Klausuren bis zum SoSe 23 noch nicht erfolgreich abgelegt hat – entweder im Erst- oder in einem (zum WS 23/24 letztmals angebotenen) Zweit-Versuch,
      • kann sich danach nur noch für das jeweils neue Modul in diesen Fächern anmelden.
      • Die Versuchszählung beginnt dann neu. 

Bitte beachten Sie:

  • Die Module Gesellschaftsrecht und Handelsrecht werden im Studienverlaufsplan getauscht.
  • Die Vorlesungen Kreditsicherungsrecht und Staatsrecht III sind nicht länger Teil des Studienverlaufsplans.

Den voraussichtlich ab WS 23/24 aktuellen Studienverlaufsplan finden Sie hier.

Das Praktikum muss nur noch einen Zeitraum von 4 Wochen umfassen.

Hinweis: bei einem ggf. sich anschließenden Wechsel zum Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften müssen insgesamt auch weiterhin 12 Wochen (ggf. 3x4) praktische Studienzeit erbracht werden. (vgl. § 8 JAG NRW)

Alle Änderungen können der Prüfungsordnung Law & Economics 2023 entnommen werden, sobald diese in Kraft getreten ist. Dies wird zum WS 23/24 voraussichtlich der Fall sein.

Prüfungsordnung L&E vom 16. Juni 2012

Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Law and Economics (LL.B.) der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn wurde geändert durch die Ordnung vom 17. März 2014.

Prüfungsordnung vom 16. Juni 2012

Änderung der Prüfungsordnung vom 17. März 2014

Überführungsregelung

Die Überführungsregelungen finden Sie hier.