Denken Sie bitte daran, rechtzeitig den entsprechenden Antrag (Bescheinigung nach § 48 BAföG, Formblatt 5) zu stellen. Sie können Ihre vollständigen Unterlagen auch in unseren Briefkasten gegenüber vom Dekanat einwerfen oder per mail an uns senden sekretariat.verrel@jura.uni-bonn.de. Wir werden Sie benachrichtigen, wenn die Bescheinigung ausgestellt ist und abholbereit liegt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Ausstellung auf dem postalischen Weg zu beantragen. In diesem Fall bitten wir Sie, einen frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Nicht frankierte Einsendungen werden nicht auf Kosten des Lehrstuhls zurückgesandt, sondern müssen abgeholt werden.
Um eine Bescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen/Unterlagen:
- Angabe, welche Studienordnung (2015 oder 2023) für Antragsteller*in gilt
- das im oberen Teil ausgefüllte Formblatt 5
- eine Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses bzw. Ihrer Leistungsnachweise (es genügt ein BASIS-Auszug mit Datum der Abfrage)
- eine Kopie Ihres Studentenausweises
- Ihre Kontaktdaten für evtl. Rückfragen.
Als übliche Studienleistung gilt für Studierende
nach der Zwischenprüfungsordnung 2015 bis zum Ende des 4. Semesters die Ablegung der Zwischenprüfung, mindestens aber die Erbringung von sechs Zwischenprüfungsleistungen, davon mindestens eine Hausarbeit. Ab dem Ende des 6. Semesters ist die bestandene Zwischenprüfung obligatorisch, außerdem müssen mindestens zwei Leistungen aus den Übungen erbracht worden sein.
nach der Zwischenprüfungsordnung 2023 bis zum Ende des 4. Semesters die Ablegung der Zwischenprüfung, mindestens aber die Erbringung von vier Zwischenprüfungsleistungen (davon mindestens eine Zwischenprüfungsklausur) und das Bestehen einer Grundlagenklausur Ab dem Ende des 6. Semesters ist die bestandene Zwischenprüfung obligatorisch, außerdem müssen mindestens vier Übungsleistungen (davon mindestens 1 Hausarbeit) und die zweite Grundlagenklausur vorliegen.