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Rechtswissenschaftliches Promovieren in Bonn

Pro Studienjahr werden am Fachbereich Jura etwa 60 Promotionen abgeschlossen. Nach der Promotionsordnung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Ablegung der Ersten Prüfung oder der zweiten juristischen Staatsprüfung mit Prädikat (mindestens „vollbefriedigend“),
  • ein mindestens zweisemestriges rechtswissenschaftliches Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das auch aus Promotionsstudien bestehen kann,
  • die Annahme zur Betreuung der Dissertation durch einen Hochschullehrer des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs und
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar mit Referat entweder in Bonn oder an einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Von einzelnen Voraussetzungen kann auf Antrag eine Ausnahme gemacht werden.

Der Doktorgrad wird verliehen auf Grund

  • einer wissenschaftlichen Arbeit, auch Dissertation genannt, und
  • einer mündlichen Prüfung in Form einer Verteidigung der grundlegenden Thesen der Dissertation, der Disputation, die nach Annahme der Doktorarbeit abgehalten wird.

Erforderlich ist außerdem die persönliche Annahme durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer. Hierzu ist eine individuelle Kontaktaufnahme mit einer in Betracht kommenden Betreuerin oder einem in Betracht kommenden Betreuer erforderlich. Voraussetzung hierfür ist eine thematische Nähe des avisierten Themas zu den jeweiligen Forschungsschwerpunkten. Die Graduiertenschule leistet dazu keine Hilfestellungen und nimmt auch keine entsprechenden Bewerbungen entgegen. Der Zugang zum Kommunikationsbereich ist nur Doktorandinnen und Doktoranden möglich, die durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer zugelassen wurden.

Die Promotionsberatung erfolgt grundsätzlich durch den potentiellen Betreuer der Doktorarbeit; in Bezug auf allgemeine Fragen (z.B. zur Auslegung der Promotionsordnung) erteilt Herr Prof. Dr. Stuckenberg, LL.M. (Harvard) Auskunft. 

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