Rechtsgeschichtliches Proseminar
Das Proseminar im Hauptfachstudium geht dem Seminar im Schwerpunktbereich voraus und dient der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. In den Proseminaren werden die zur Anfertigung einer Seminararbeit und deren Präsentation in Form eines Vortrags erforderlichen Fertigkeiten vermittelt. Das Thema der Arbeit richtet sich nach dem Proseminarthema und kann einem dogmatischen Fach oder einem Grundlagenfach entstammen.
Im Rahmen eines Proseminars müssen konkret eine für eine Bearbeitung von wenigen Wochen konzipierte häusliche Arbeit (in der Regel eine juristische Themenarbeit) sowie ein Referat mit anschließender Diskussion unter Bezugnahme auf das Proseminarthema erbracht werden. Bei der Proseminararbeit handelt es sich um eine sog. "Vorhausarbeit", welche i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Proseminars geschrieben wird.
Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn sowohl die Themenhausarbeit als auch die gesamte Proseminarleistung samt Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde; bei der Gesamtbewertung werden mündliche und schriftliche Leistung jeweils mit 50 % gewichtet. Wird der Vortrag im Rahmen des Proseminars nicht gehalten, so gilt die gesamte Prüfung als nicht erbracht. Über eine bestandene Proseminarleistung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die auch die Bewertung enthält. Das erfolgreiche Bestehen des Proseminars ist Teil der Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.
Die Bewerbung/Zulassung zum Proseminar setzt ein erfolgreiches Grundstudium mit vollständig bestandener Zwischenprüfung voraus! Bewerben sich für ein Proseminar mehr Studierende, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze unter Berücksichtigung von § 59 Abs. 2 HG anhand einer Rangliste vorrangig an diejenigen vergeben, die in der Zwischenprüfung die bessere Durchschnittsnote erzielt haben (gem. § 7 Abs. 4 S. 7 Studienordnung 2023).
Allgemeine Hinweise zum Proseminar finden Sie unter Informationen zum Hauptstudium.
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Proseminar im SoSe 2026 - "Vom Volkszählungsurteil zum Onlinezugangsgesetz: zur Geschichte des E-Government-Rechts" bei Dr. Maetschke
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Proseminar im WiSe 2024/25 - "Geschichte des Wettbewerbsrechts" bei Dr. Kustermann
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Proseminar im WiSe 2023/24 - Das Recht der digitalen Verwaltung bei Dr. Maetschke