Institut für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte
Lehre und Studium
Lehrveranstaltungen
An den römischen Rechtstexten kann man lernen, wie Konflikte unter Gleichen effizient gelöst werden. Das römische Recht ist deswegen eine unerschöpfliche Reserve für Handhabung und Weiterbildung des geltenden bürgerlichen Rechts. Seine Kenntnis erleichtert den Umgang mit dem BGB, weil es hinter den zahlreichen und teils wirren gesetzgeberischen Eingriffen den systematischen Bau erkennen lässt.
SPB I - Grundlagen des Rechts
„Geschichtsblinde Juristen sind gefährliche Juristen“, formulierte einst Michael Stolleis. Die Grundlagenfächer vermitteln Verständnis dafür, dass Normen Produkt geschichtlicher, insbesondere philosophischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sind. Die im Grundlagenschwerpunkt (SPB I) angebotenen Lehrveranstaltungen ermöglichen eine vertiefte Beschäftigung mit den Grundlagen des deutschen, des europäischen und des internationalen Rechts.
Warum Römisches Recht?
Seit fast 1000 Jahren werden Juristen am römischen Recht ausgebildet. Das prägt nicht nur unser modernes Recht; der deutsche Zivilrechtler denkt immer noch „römisch“: Er verwendet die römischen Begriffe und hält die Institute des römischen Rechts für ebenso selbstverständlich wie das aus dem Corpus Iuris Civilis abgeleitete zivilrechtliche System. Dieses unser juristisches Denken zu verstehen, die römischen Institute in ihrer Eigenart zu begreifen und die Systembildung nachzuvollziehen ist Aufgabe der Forschung am römischen Recht und seiner Geschichte.
Forschung
Prof. Dr. Martin Schermaier
Aktuelle Forschungsprojekte
Aktuelle Dissertationsprojekte
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Dissertationsprojekte am Lehrstuhl
Bonn Centre of Dependency and Slavery Studies (BCDSS)
Cluster of Excellence at the Bonn Center for Dependency & Slavery Studies
Institut
Leitung
Personen