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Praktische Hinweise zum Aufbau des Schwerpunktbereichsstudiums

Der Schwerpunktbereich 2 „Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern“ gliedert sich in die Teilschwerpunkte „Unternehmen und Kapitalmarkt“ und „Steuern und Bilanzen“. Da bewusst auf einen Pflichtkanon verzichtet wurde, können sich die Studierenden entweder auf einen Teilschwerpunkt konzentrieren oder eine beliebige Kombination von Lehrveranstaltungen aus beiden Teilschwerpunkten wählen. Letzteres ist aufgrund der engen Verzahnung zwischen beiden Bereichen in der Praxis durchaus sinnvoll. Bei der Wahl der Lehrveranstaltungen sollten die Studierenden darüber hinaus Folgendes bedenken:

  • Viele Veranstaltungen werden in einem Zwei-Semester-Rhythmus angeboten:

    im WS: „Gesellschaftsrecht (Vertiefung)“, „Europäisches Gesellschaftsrecht“, „Steuerrecht I“, „Steuerrecht II“.

    im SS: „Einführung in das Kapitalmarktrecht“, „Bilanzrecht“, „Unternehmenssteuerrecht I“.

    Hinsichtlich der übrigen Lehrveranstaltungen richtet sich das Lehrangebot nach der  jeweiligen Lehrkapazität der beteiligten Dozenten.
  • Bestimmte Lehrveranstaltungen bauen auf anderen auf. So wird z.B. empfohlen, vor dem Besuch der Vorlesung „Unternehmenssteuerrecht I“ die Vorlesungen „Steuerrecht I und II“ zu besuchen. 
  • Der Besuch eines Seminars sollte erst nach dem Besuch der entsprechenden Vorlesungen, also erst im zweiten oder dritten Semester des Schwerpunktstudiums eingeplant werden. Auch die Ableistung des obligatorischen Proseminars gem. § 6 Abs. 4 StO 2015, § 4 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SPB-PO 2015 ist im Rahmen der eigentlichen Seminarveranstaltung nach vorheriger Absprache möglich.