Aktuelles
Prof. Hense bei „Die Edenhoferin“
Im Gespräch mit Prof. Dr. Annette Edenhofer konnte sich Prof. Hense zu aktuellen Themen wie dem Neutralitätsgebot, aber auch zu gegenwärtigen Entwicklungslinien des (Staats-)Kirchenrechts – etwa am Beispiel des Religionsunterrichts (in Berlin) äußern.
Für Prof. Hense war es eine große Freude, bei „Die Edenhoferin“ Gast zu sein!
Neuerscheinungen im Friedhofs- und Bestattungsrecht
Zum Jahresende 2025 ist auf zwei Neuerscheinungen im dynamischen Rechtsgebiet des Friedhofs- und Bestattungsrechts hinzuweisen.
Zum einen konnte Prof. Hense im Handbuch Friedhofs- und Bestattungsrecht, das von Prof. Dr. Christoph Brüning und Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger erstmals in der Verlagsreihe „Recht der Städte und Gemeinden“ der C.H.Beck GmbH & Co. KG herausgegeben wird, religions- und staatskirchenrechtliche Aspekte des Friedhofs- und Bestattungswesens eingehend beleuchten.
In der Novemberausgabe der HERDER KORRESPONDENZ (HK 11/2025, 31–33) erschien darüber hinaus eine sehr kurze Einordnung aktueller bestattungsrechtlicher Novellierungen, etwa in Rheinland-Pfalz. Dort wurde die Friedhofs- und Sargpflicht abgeschafft, Asche des Verstorbenen darf zu einem Diamanten verarbeitet werden u. a. m. – damit gilt in Rheinland-Pfalz derzeit das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. Ob individuelle Wünsche jedoch gesellschaftlichen Bedürfnissen immer vorzugehen haben und ob die Wahlmöglichkeiten wirklich unendlich sein sollen, sind kontrovers diskutierte Fragestellungen, wobei offenbleibt, ob andere Bundesländer dem „Vorreiter“ Rheinland-Pfalz nachfolgen werden. Sicher ist: Die Labels „Modernisierung“ und „Individualisierung“ rechtfertigen nicht alles.
Prof. Hense bei fowid-Tagung in Berlin
Anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland fand im Oktober 2025 in den Räumen der Friedrich-Ebert-Stiftung eine wissenschaftliche Fachtagung mit dem Titel „Auf dem Weg in die säkulare Gesellschaft“ statt. Die Thematik wurde aus unterschiedlichen Fachperspektiven beleuchtet.
In seinem Impulsvortrag „Säkulare Gesellschaft und Staatskirchenrecht“ wies Prof. Hense u. a. darauf hin, dass die Väter und Mütter des Weimarer Verfassungskompromisses eine pluralitätsorientierte, sowohl für Religionen als auch für Weltanschauungen offene Ordnung des Verhältnisses zum Staat konzipiert haben, obwohl die volkskirchlichen Strukturen seinerzeit noch dominant gewesen sind. Auf feststellbare Veränderungen im Realbereich reagiere die Rechtsordnung nicht einfach mit einer Abkehr vom bisherigen (bewährten) Ordnungsmodell, wenngleich diese Veränderungen auch nicht völlig unberücksichtigt bleiben. Das streitige Thema des kirchlichen Arbeitsrechts belege dies.
Er schloss seine Ausführungen mit dem Résumé: „Ich bin der festen Überzeugung, dass die grundgesetzliche Ordnung prinzipiell ein vernünftiges Ordnungsmodell ist. Es ist aber kein verfassungsrechtliches Bestandssicherungskonzept, sondern ein lebendes Instrument, um das Zusammenleben von Menschen und überindividuellen Institutionen bzw. Organisationen zu ordnen und zu steuern.“ Dass dieser Standpunkt und diese wissenschaftliche Einschätzung im Kontext der Tagung auf wenig Zustimmung stieß, war nicht verwunderlich. Die Tagung belegt aber, dass man zumindest in Kontakt ist.
Neuer Institutsstandort
Wir freuen uns sehr, die neuen Räumlichkeiten in der Adenauerallee 8a bezogen zu haben und nun in guter, wissenschaftlicher Atmosphäre tätig zu sein!
Bei einem kleinen Begrüßungstreffen mit den in der Adenauerallee 8a ansässigen Lehrstühlen bedankte sich Prof. Dr. Hense für die wissenschaftsadäquate Unterbringung des Instituts und brachte die Freude des gesamten Instituts zum Ausdruck, nunmehr in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen Lehrstühlen und universitären Wissenschaftseinrichtungen die Institutstätigkeiten weiter zu verfolgen. Wissenschaft lebe von Austausch und Kritik, intra- und interdisziplinärer Perspektivenerweiterung sowie menschlicher Begegnung.