Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Vorlesung Kirchen- und Staatskirchenrecht

Die Vorlesung Kirchen- und Staatskirchenrecht als Grundlagenfach im Hauptstudium behandelt inhaltlich das Verhältnis von Staat und Religion bzw. Weltanschauung.

Im Mittelpunkt stehen Themen wie die Grundprinzipien des deutschen Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrechts (Säkularität, Neutralität, Parität), das religiöse Selbstbestimmungsrecht aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und sonstige verfassungsrechtliche Fragestellungen wie etwa der Sonn- und Feiertagsschutz oder die Ablösung von Staatsleistungen.


Dozent:

Prof. Dr. Ansgar Hense

Prüfungsordnung:

Grundlagenfach Hauptstudium

Veranstaltungsort:

Hörsaal H

Veranstaltungszeit:

mittwochs, 10–12 Uhr 

Abschlussklausur:

tba


Vorlesungsgliederung mit Literaturhinweisen
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