Vorlesung Kirchen- und Staatskirchenrecht
Die Vorlesung Kirchen- und Staatskirchenrecht als Grundlagenfach im Hauptstudium behandelt inhaltlich das Verhältnis von Staat und Religion bzw. Weltanschauung.
Im Mittelpunkt stehen Themen wie die Grundprinzipien des deutschen Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrechts (Säkularität, Neutralität, Parität), das religiöse Selbstbestimmungsrecht aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und sonstige verfassungsrechtliche Fragestellungen wie etwa der Sonn- und Feiertagsschutz oder die Ablösung von Staatsleistungen.
Dozent:
Prof. Dr. Ansgar Hense
Prüfungsordnung:
Grundlagenfach Hauptstudium
Veranstaltungsort:
Hörsaal H
Veranstaltungszeit:
mittwochs, 10–12 Uhr
Abschlussklausur:
tba
Vorlesungsgliederung mit Literaturhinweisen