Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

01. März 2026

Seminar zum Vereins-, Verbands- und Sportrecht Seminar bei Prof. Scheuch

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Wissenschaft trifft Praxis – Schwerpunktseminar zum Vereins-, Verbands- und Sportrecht im Sommersemester 2026

Das Sportrecht gewinnt sowohl in der juristischen Forschung als auch in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Entwicklungen im Vereins-, Verbands-, Sportkartell- und Sportschiedsrecht werfen komplexe Rechtsfragen auf, die weit über den Sport hinausreichen und grundlegende Aspekte der Privatautonomie, der Verbandsautonomie, des Wettbewerbsrechts und der Streitbeilegung betreffen. Vor diesem Hintergrund widmete sich das Schwerpunktseminar zum Vereins-, Verbands- und Sportrecht des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn unter der Leitung von Prof. Dr. Alexander Scheuch im Sommersemester 2026 einer Vielzahl aktueller und wissenschaftlich anspruchsvoller Themen.

Im Rahmen eines zweitägigen Blockseminars präsentierten die Studierenden ihre Seminararbeiten und diskutierten zentrale Fragestellungen des Vereins- und Sportrechts. Gegenstand der Vorträge waren unter anderem das Beschlussmängelrecht im Verein, der Ausschluss von Vereinsmitgliedern aufgrund extremistischer politischer Anschauungen, die Haftung von Sportclubs für Zuschauerfehlverhalten, rechtliche Möglichkeiten gegen kommerzielle Flitzer, die Zentralvermarktung von Medienrechten, Salary Caps im professionellen Sport sowie die Rechtskraft von Schiedssprüchen des Court of Arbitration for Sport (CAS).

Bereits der erste Seminartag bot den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in die praktische Anwendung sportrechtlicher Regelungen. Dr. Oliver Zierold und Dr. Marie Kurz, die Justiziare des 1. FC Köln, berichteten aus ihrer täglichen Arbeit und veranschaulichten anhand konkreter Beispiele die vielfältigen rechtlichen Herausforderungen, mit denen professionelle Sportorganisationen konfrontiert sind. Die Diskussionen zeigten eindrucksvoll, wie eng sportrechtliche Fragestellungen mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen verknüpft sind.

Ein weiterer Höhepunkt war der zweite Seminartag in den Räumlichkeiten der Wirtschaftskanzlei Hoffmann Liebs in Düsseldorf. Dort konnten die im Seminar erarbeiteten wissenschaftlichen Erkenntnisse mit Perspektiven aus der anwaltlichen Beratungspraxis verknüpft werden. Im anschließenden Praxistalk mit Andreas Hecker, Laura Imkamp, Dr. Philipp Wehler und Dr. Ulrike Wesche erhielten die Studierenden spannende Einblicke in die sportrechtliche Mandatsarbeit und die aktuellen Herausforderungen der Beratung von Vereinen, Verbänden und weiteren Akteuren des Sports.

Das Seminar verdeutlichte einmal mehr die besondere wissenschaftliche Relevanz des Sportrechts als Querschnittsmaterie. Kaum ein anderes Rechtsgebiet vereint vereins- und gesellschaftsrechtliche, kartellrechtliche, arbeitsrechtliche, schiedsverfahrensrechtliche und europarechtliche Fragestellungen in vergleichbarer Weise. Zugleich zeigte die Veranstaltung, wie fruchtbar der Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis für die juristische Ausbildung und die Weiterentwicklung des Sportrechts ist.

Unser herzlicher Dank gilt den Justiziaren des 1. FC Köln, Hoffmann Liebs sowie allen Referentinnen und Referenten für ihre Unterstützung und die zahlreichen wertvollen Impulse. Ebenso danken wir den Studierenden für ihre engagierten Beiträge und die anregenden Diskussionen. Das Seminar hat eindrucksvoll gezeigt, dass das Sportrecht ein dynamisches und wissenschaftlich hochspannendes Rechtsgebiet bleibt, dessen Bedeutung in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird.

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