Darius Rostam hat in der ZUM (ZUM 2026, 535) und auf dem Kluwer Copyright Blog die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos zur Sache Anne Frank Fonds besprochen. In dem Verfahren ging es um die Lokalisierung der öffentlichen Wiedergabe im Internet und die Frage, ob wirksames Geoblocking – trotz möglicher Umgehung per VPN – eine Wiedergabe im geblockten Gebiet ausschließt. Er kritisiert, dass der Generalanwalt einen faktischen Zwang zum Geoblocking schafft, und spricht sich stattdessen für ein Targeting-Kriterium aus, wonach eine öffentliche Wiedergabe nur dort vorliegt, wo sich ein Angebot gezielt an die Öffentlichkeit richtet. Inzwischen ist in der Sache auch die Entscheidung des EuGH ergangen.
Zum Umgang mit Umgehung – Anm. von Dr. Darius Rostam zu Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.1.2026 – C-788/24 – Anne Frank Fonds Zum Umgang mit Umgehung – Anm. von Dr. Darius Rostam zu Generalanwalt beim EuGH
Zum Umgang mit Umgehung – Anm. von Dr. Darius Rostam zu Generalanwalt beim EuGH
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