Seminare Schwerpunktbereich
Aktuelle Hinweise - Bewerbung
Falls Sie an einem Seminar im Wintersemester 2026-27 teilnehmen möchten, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über die Anmeldeplattform registrieren. Die Frist findet vom 14.-16.07.2026 statt.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeplattform nur aus dem Universitäts-Netzwerk/per VPN erreichbar ist. Eine Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zu den Seminarankündigungen des kommenden Semesters:
Was sind Seminare?
Das Seminar ist eine Leistung, die im Rahmen des Schwerpunktes abgelegt werden muss. Weitere Informationen zum Schwerpunktbereichstudium finden Sie hier.
Konkret muss eine - für eine Bearbeitung von sechs Wochen konzipierte - häusliche Arbeit (in der Regel eine juristische Themenarbeit), sowie ein Vortrag mit anschließender Diskussion unter Bezugnahme auf das Seminarthema erbracht werden. Bei der Seminararbeit handelt es sich um eine sog. "Vorhausarbeit", welche in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Seminars geschrieben wird. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung wird individuell durch die:den Aufgabensteller:in festgelegt. Seitens des Fachbereichs bestehen hierzu keine verbindlichen Vorgaben.
Die Themenausgabe erfolgt i. d. R. an bis zu drei Ausgabeterminen in der vorlesungsfreien Zeit. Die konkrete Terminplanung obliegt den Lehrstühlen. Mit der Ausgabe startet die Bearbeitungsfrist.
Die schriftliche und mündliche Seminarleistung zählt zu insgesamt 40% in die Note des Schwerpunktes mit ein. Die Bestehensregel und die Gesamtnotenberechnung des Schwerpunktbereiches können Sie in der SPB-PO 2023 nachlesen. Die Notenbekanntgabe an die Studierenden muss spätestens zum jeweiligen Semesterende erfolgen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für Hauptfachstudierende:
Nach der SPB-PO 2023 ist für eine Teilnahme an der Seminarleistung erforderlich, dass
- in den Übungen für Fortgeschrittene je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und
- eine Klausur aus dem Fächerkatalog der Grundlagenveranstaltungen des Grundstudiums (Allgemeine Staatslehre, Deutsche Rechtsgeschichte, Rechtsökonomie Grundlagen, Römische Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit) und
- eine Klausur aus dem Fächerkatalog der Grundlagenveranstaltungen des Hauptstudiums (Methodenlehre, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Römisches Sachenrecht, Römisches Schuldrecht, Geschichte des Kirchenrechts, Kirchenrecht, Staatskirchenrecht) mit mindestens 4 Punkten bestanden worden ist.
Bei Vorliegen aller Seminarzulassungsvoraussetzungen (3 Übungsklausuren und 2 passenden Grundlagenklausuren) erstellt das Prüfungsamt auf Antrag einen Seminarzulassungsbescheid. Reichen Sie dazu bitte alle ausstehenden Leistungsnachweise über die Übungen gebündelt in einer PDF-Datei per E-mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de zum Erhalt des Schreibens „Seminarzulassung“ ein.
Die dann ausgestellte Bescheinigung über die „Seminarzulassung SPB-PO 2023“ muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.
Voraussetzungen für Begleitfachstudierende:
Im Bachelorbegleitfach Rechtswissenschaft ist im Rahmen des gewählten Vertiefungsmoduls als Modulprüfung eine Seminarleistung zu erbringen, die inhaltlich den Vorlesungen des (gewählten) Vertiefungsmoduls entspricht. Die Seminarteilnahme/Anmeldung setzt voraus, dass die Modulprüfungen im Basis- und Aufbaumodul bereits erfolgreich abgelegt wurden.
Die verbindliche Anmeldung zu der Seminararbeit erfolgt für alle Studierenden schriftlich bei der Vergabe des individuellen Themas beim Lehrstuhl des Seminars. Das dort auszufüllende und vom Prüfling zu unterzeichnende Originalanmeldeformular wird vom Lehrstuhl/Seminaranbieter:in unmittelbar an das Prüfungsamt weitergeleitet. Eine elektronische Anmeldung über BASIS ist nicht möglich.
Verteilungskriterien der Seminarplätze
Für Hauptfachstudierende:
Die Verteilungskriterien für die Seminare richten sich nach § 7 Abs. 3 der Studienordnung (2023):
Bewerben sich für ein Seminar mehr Studierende, als Plätze zur Verfügung stehen, wird unter Berücksichtigung von § 59 Abs. 2 HG eine Rangliste anhand der bereits im gewählten Schwerpunkt erlangten Leistungspunkte gebildet; die Plätze werden an die jenigen vergeben, die im gewählten Schwerpunkt die meisten Leistungspunkte erlangt haben; bei gleicher Anzahl der Leistungspunkte hat diejenige/derjenige Vorrang, die/der sich im Verfahren der Staatlichen Pflichtfachprüfung befindet oder diese bereits erfolgreich abgeschlossen hat. Bei Ranggleichheit entscheidet die bessere Durchschnittsnote der bislang im Rahmen des Schwerpunktstudiums abgelegten Teilprüfungen, im Übrigen die Note der Zwischenprüfung. Sofern keine Berücksichtigung für das von der/dem Studierenden gewünschte Seminar erfolgen kann, erhält die/der Studierende spätestens im folgenden Semester die Möglichkeit, ein Seminar zu besuchen.
Für Begleitfachstudierende:
Die Verteilungskriterien für das Begleitfach richten sich nach § 4 Abs. 2 S. 4 der Prüfungsordnung:
Zu diesem Zweck wird unter Berücksichtigung von § 59 Absatz 2 HG eine Rangliste anhand der im Begleitfach erlangten Leistungspunkte gebildet; die Plätze werden an die Studierenden mit den meisten Leistungspunkte vergeben. Bei Ranggleichheit entscheidet die bessere Durchschnittsnote der bislang abgelegten Teilprüfungen. Sofern keine Berücksichtigung für das vom Studierenden gewünschte Seminar erfolgen kann, erhält der Studierende spätestens im folgenden Semester die Möglichkeit, ein Seminar zu besuchen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Die Zusage über einen Seminarplatz und Informationen zum weiteren Ablauf werden dezentral durch die Seminaranbieter:innen bzw. Lehrstühle/Sekreteriate versendet. Insofern können sich hier zeitliche Unterschiede ergeben.
Sofern Ihnen an Ihrer vorherigen Universität eine Zwischenprüfungsnote ausgestellt wurde, geben Sie bitte diese an und laden einen entsprechenden Nachweis (i.d.R. Zwischenprüfungszeugnis der vorherigen Uni) hoch. Falls keine Noten erteilt wurden, geben Sie bitte als Durchschnitt 4,0 an.
Ja. Bei den SPB-Klausuren können Sie auch Klausuren angeben, zu denen Sie sich angemeldet, die Sie aber noch nicht geschrieben haben.
Bis zum Bewerbungsende können Sie Ihre Bewerbung jederzeit ändern und (mit allen Nachweisen) neu abspeichern.
Es können nur diejenigen Nachweise berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe vorliegen. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung selbstständig bearbeiten und ggf. ergänzen.
Statt des Zeugnisses über die staatliche Pflichtfachprüfung können Sie auch einen Scan Ihrer Ladung zur Prüfung hochladen. Nach § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genügt es, dass Sie sich im Verfahren der staatlichen Pflichtfachprüfung befinden.
Bitte geben Sie für alle Proseminare / Seminare, auf die dies zutrifft, „keinesfalls“ an.
Darunter ist die PDF-Übersicht zu verstehen, die Sie im alten Basis-Sytem unter "Notenspiegel“ herunterladen können. Im neuen Basis-System finden Sie jene über "Leistungsübersicht".
Nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt. Eine Aussage über die Aussicht auf einen „Wunschplatz“ ist daher nicht möglich.
Der Zugang sollte regelmäßig wieder freigeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienkoordination. Wir schalten Sie dann erneut für die Seminarplattform frei.
Die Bescheinigung über die Seminarzulassung muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.
Ihre Bewerbung wurde gespeichert. Der Hinweis, dass diese noch nicht bearbeitet wurde, bedeutet lediglich, dass wir Ihre Bewerbung noch nicht überprüft haben. Das erfolgt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Nein. Die Vergabe wird nicht nach dem sog. Windhundprinzip stattfinden; erst nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt.
Kontakt:
Sollten Sie inhaltliche Fragen zu den Seminaren haben, wenden Sie sich gerne direkt an die jeweiligen Lehrstühle/Seminaranbieter:innen.
Bei Fragen zur Platzvergabe oder technischen Problemen der Seminaranmeldung wenden Sie sich bitte an das Team der Studienkoordination.