Details zur Fachsäule „Grundlagen des Rechts“
Thematische Inhalte:
Grundlagenfächer befassen sich nicht primär mit der unmittelbaren Anwendung des geltenden Rechts, sondern untersuchen dessen Entstehung, Bedeutung und gesellschaftliche Einbettung.
Rechtsgeschichte analysiert die historische Entwicklung der Rechtsordnung, Rechtsphilosophie befasst sich mit den normativen und ethischen Grundlagen des Rechts, während Rechtssoziologie das Recht und seine Wechselwirkung mit der Gesellschaft betrachtet.
Grundlagenfächer vermitteln ein tiefgehendes Verständnis der Entstehung und Funktionsweise des Rechts und bilden damit die Basis für die Auslegung und Anwendung aktueller Rechtsnormen.
Veranstaltungen und Modulprüfungen in der Fachsäule „Grundlagen des Rechts“:
I. Basismodul „Einführung in das Bürgerliche und Öffentliche Recht“- Teilnahme am Kolloquium „Einführung in das Bürgerliche Recht“ (im WiSe) und „Einführung in das Öffentliche Recht“ (im SoSe).
- Modulabschlussprüfungen: Klausur zur Einführung in das Bürgerliche Recht (im WiSe) und Klausur zur Einführung in das Öffentliche Recht (im SoSe).
II. Aufbaumodul Grundlagen des Rechts
- Teilnahme an vier Vorlesungen aus dem Vorlesungspool des Aufbaumoduls (siehe Modulplan).
- Modulabschlussprüfung: Eine Klausur nach Wahl zum Vorlesungspool des Aufbaumoduls.
III. Vertiefungsmodul Grundlagen des Rechts
- Teilnahme an der Vorlesung „Geschichtliche Grundlagen des Privatrechts“ oder „Rechtsgeschichte der Wirtschaft“.
- Modulabschlussprüfung: Seminar bestehend aus einer schriftlichen Themenarbeit und einem mündlichen Vortrag mit inhaltlichem Bezug zur Fachsäule Grunflagen des Rechts. Auch ein Seminar zum Zivilrecht oder Öffentlichen Recht ist denkbar, soweit das Seminarthema einen historischen Bezug aufweist.