Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Abschlussprüfung FFA

Liebe FFA-Studierende,

Sie haben das FFA-Programm mit großem Engagement und Ausdauer bis zu diesem Punkt erfolgreich durchlaufen – das ist eine beachtliche Leistung.

Nun stehen Sie kurz vor dem letzten Schritt: der Abschlussprüfung. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Prüfungsablauf sowie die relevanten Links zur Vorbereitung und Durchführung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die bevorstehende Prüfung!

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Prüfungstermine für die Abschlussprüfung

Die Frist für den Antrag auf Zulassung zur gesamten UNIcert®-Abschlussprüfung sowie die Antragstellung selbst finden Sie über die „Buttons" unten. Bitte teilen Sie uns in Ihrem Antrag mit, wenn Sie an einem der Prüfungstage für die mündliche Prüfung keine Zeit haben. Wir versuchen dann, dies zu berücksichtigen.

Veranstaltung
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Informationsveranstaltung

Gegen Ende Ihres dritten FFA-Semesters haben Sie die Möglichkeit, ein Mock Exam (Probeprüfung) zu absolvieren. Die Aufgaben erhalten Sie zusammen mit dem Lösungsschlüssel per E-Mail. Wir empfehlen, die Bearbeitung unter prüfungsähnlichen Bedingungen durchzuführen.

Im Anschluss findet eine Informationsveranstaltung zur Abschlussprüfung statt, zu der Sie gesondert eingeladen werden. Dort haben Sie Gelegenheit, Fragen zum Mock Exam zu stellen. Die Veranstaltung findet am Ende des Semesters via Zoom statt.

Der Aufbau der Abschlussprüfung

Hörverständnis Prüfung

  • Findet am selben Tag der schriftlichen Prüfung statt.
  • Dauer: Ca. 45 Minuten
  • Ablauf:
    • Durchgang A:
      • Zweimaliges Vorspielen einer Audiodatei
      • Beantwortung von Verständnisfragen
    • Durchgang B:
      • Zweimaliges Vorspielen einer Audiodatei
      • Anfertigung von Notizen und Verfassen kurzer Texte basierend auf Audio
  • Zugelassene Hilfsmittel: Keine

Schriftliche Prüfung

  • Klausur, bestehend aus einem Teil zum Leseverständnis und einem Teil zur Sprachproduktion

  • Teilbereich Leseverständnis
    • Dauer: 60 Minuten
    • Aufgabe: Verschiedene Aufgaben auf Grundlage eines Texts in englischer Sprache
    • Zugelassene Hilsmittel: Keine
  • Teilbereich Sprachproduktion 
    • Dauer: 90 Minuten
    • Klausuraufgabe: Erstellen eines Textes, z.B. einer Stellungnahme, eines Essays oder einer E-Mail (max. 600 Wörter) zu einem von zwei möglichen Themen
    • Zugelassene Hilfmittel: Wörterbuch

    Mündliche Prüfung

    • Prüfungstyp: Präsentationsprüfung
    • Aufbau
      • 30 Minuten Vorbereitungszeit
      • ca. 10 Minuten Präsentation
      • ca. 20 Minuten Prüfungsgespräch

    • Vorbereitung
      • Aufgabe: Vorbereitung einer kurzen Präsentation, Auswahl aus zwei Themen aus dem FFA-Kursbereich
      • Zugelassene Hilfsmittel: Wörterbuch

    • Präsentation
      • Länge: Sollte ca. 7-10min dauern
      • zugelassene Hilfsmittel: Notizen aus Vorbereitung

    • Prüfungsgespräch
      • Unmittelbar im Anschluss an Präsentation 
      • Fragen zur Präsentation und zu FFA-Kursinhalten
      • Diskussion mit den Prüfer:innen (Wissensfragen, Ansichten äußern, Standpunkt verteidigen etc.)
      • zugelassene Hilfsmittel: Keine

    • Die Note für die mündliche Prüfung wird im Anschluss an das Prüfungsgespräch mitgeteilt.

    Prüfungsausschuss

    Prüfungsausschuss der Bonner FFA (gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn für die Fremdsprachenausbildung nach UNIcert® Basis und Stufen I bis III vom 21.08.2017)

    Vorsitzende: Frau Dr. Sabine Dyer
    Stv. Vorsitzende: Frau Dr. Kerstin Petersen 

    Anschrift des Prüfungsausschusses

    Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses UNIcert®
    Sekretariat des Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft
    Besucheranschrift:
    Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn
    Postanschrift:
    Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn

    FAQs zu den Abschlussprüfungen

    Bei Ihrer Vorbereitung bitten wir Sie zu beachten, dass die Abschlussprüfung die inhaltlichen Themen aus allen Kursen bzw. Modulen des gesamten FFA-Programms enthalten kann. Außerdem werden ihr Hör-  und Leseverständnis geprüft wie auch Ihre Fähigkeit, Texte zu rechtlichen Themen auf Englisch zu verfassen.

    • Papier und ein Dictionary (Englisch) werden gestellt.
    • Sonstige Schreibutensilien müssen mitgebracht werden.
    • Optional: Eine Uhr (keine Smartwatch) 

    Grundlage für die Prüfung ist § 4 der Ausbildungs-/Prüfungsordnung UNIcert®. Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

    Ja. Gemäß § 8 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Sie finden das entsprechende Formular hier auf der Seite sowie die jeweils maßgeblichen Termine und Fristen für die Anmeldung auf der FFA-Startseite. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen sind (§ 8 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert®) und ggf. eine Erklärung abzugeben ist, ob die Prüfung schon einmal oder endgültig nicht bestanden worden ist. Vergleichen Sie dazu das Formular.

    Für sämtliche Prüfungsdurchgänge sind laut Beschluss des Prüfungsausschusses UNIcert® keine Nachweise im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert (Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Kursen) beizufügen. Die erforderlichen Informationen liegen uns vor.

    Ja. Gemäß § 12 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) können Sie sich mit spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin elektronisch beim Prüfungsausschuss UNIcert® von der Prüfung abmelden. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an ffa@jura.uni-bonn.de Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Abmeldung auch schriftlich erfolgen.

    Was mache ich, wenn ich überraschend aus einem triftigen Grund (z.B. Krankheit) nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

    Gemäß § 12 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) können Sie auch nach dem Ende der Abmeldefrist von der Prüfung zurücktreten. Teilen Sie dem Prüfungsausschuss UNIcert® unverzüglich schriftlich Ihren Rücktritt mit. Sie können dies per E-Mail (bevorzugt) an ffa@jura.uni-bonn.de oder per Post tun. Die für den Rücktritt oder für ein Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich schriftlich glaubhaft gemacht werden. Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen.

    Was passiert, wenn ich während der Prüfung krank werde?

    Gemäß § 12 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) können Sie auch noch nach Antritt der Prüfung von dieser zurücktreten. Konsultieren Sie bitte noch am selben Tag eine Ärztin oder einen Arzt zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie: Der Prüfungsausschuss UNIcert® kann im Einzelfall die Vorlage eines Attestes einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule verlangen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen. Ein Rücktritt nach Antritt der Prüfung ist in der Regel ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn der Prüfling die Aufgaben der Prüfung bereits einsehen konnte oder auf anderem Wege Kenntnis davon erlangt hat. Erkennt der Prüfungsausschuss UNIcert® den Nachweis für den krankheitsbedingten Rücktritt oder andere triftige Gründe an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen.

    Die Prüfungsteile werden von jeweils zwei Prüfern unabhängig voneinander bewertet.

     Ein UNIcert®-Zertifikat der Stufe III.

    Sobald die Prüfungsergebnisse feststehen (ca. 8 Wochen nach der Prüfung) erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, dem Sie alle Prüfungsergebnisse mit Noten entnehmen können. Auf dem Zertifikat werden die Gesamtnote, die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie (zur Information) die Noten der einzelnen Teilleistungen angegeben. 

    Das FFA-Team

    Avatar Petersen (FFA)

    Dr. Kerstin Petersen (FFA)

    Teamleitung

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    53113 Bonn

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    Christopher H. Gierson

    Lehrkraft für besondere Aufgaben

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    Jost Hornbostel

    Studentische Hilfskraft

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    Luise van Look

    Studentische Hilfskraft

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    Hagen Wagner

    Studentische Hilfskraft

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