Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Aktueller Hinweis

Eine Teilnahme am FFA-Programm setzt einen Einstufungstest voraus. Den Termin für den schriftlichen Teil finden Sie hier auf der Seite unter „Fristen“.
Der Termin für Ihren mündlichen Einstufungstest wird Ihnen nach der Anmeldung bekanntgegeben. Sämtliche Einstufungstests finden in der vorlesungsfreien Zeit statt.

Anmeldung

Wie und wo kann ich mich zur FFA für Jurist*innen anmelden?

Folgende Schritte sollten Sie für die Anmeldung beachten: 

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Bernadett Yehdou / Universität Bonn

1. Antragstellung

Um sich für das nächste Semester für die Bonner FFA für Jurist*innen anzumelden, müssen Sie unter Einhaltung der jeweiligen Anmeldefrist einen Antrag auf Zulassung zur FFA an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses stellen.
Einen Vordruck hierfür - aus dem Sie auch alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können - finden Sie nachfolgend.
Wir würden Sie zudem bitten, den Antrag elektronisch auszufüllen.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Colourbox

2. Fristgerechte Übersendung des Zulassungsantrags

Bitte schicken Sie uns Ihren Zulassungsantrag mit allen relevanten Unterlagen als PDF an ffa@jura.uni-bonn.de.

Die Frist für die Antragstellung auf Zulassung zur Bonner FFA für Jurist*innen finden Sie unter folgendem Link: 

FAQs zur Anmeldung

Ja, es gibt jeweils zu Semesterende eine Informationsveranstaltung. 

Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung auf unserer FFA-Startseite, im Bereich "Aktuelles" auf www.jura.uni-bonn.de und die Aushänge im Juridicum.

Es handelt sich um ein Programm, das bereits eine gewisse Sprachkompetenz im Englischen (B 2) und Kenntnisse des deutschen Rechts sowie ein Grundlagenverständnis vom anglo-amerikanischen Recht voraussetzt. Es ergeben sich daher besondere Teilnahmevoraussetzungen. Bitte kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen diesbezüglich haben. Folgend finden Sie die Teilnahmevoraussetzungen, die ebenfalls aus dem Zulassungsantrag zu entnehmen sind: 

  1.  Bestehen der Abschlussklausur zu folgenden Vorlesungen:
  • „BGB AT“ oder vergleichbare Vorlesung UND
  • „Staatsrecht I" oder vergleichbare Vorlesung ODER bestandene Zwischenprüfungsklausur „Öffentliches Recht“ UND
  • „Schuldrecht I" ODER "Schuldrecht AT" ODER "Schuldrecht BT I" ODER bestandene Zwischenprüfungsklausur „Zivilrecht"

2. Bestehen der Abschlussklausuren zu EINER der folgenden Vorlesungen

  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis ODER
  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem ODER
  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht 

3. Erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften

  • Arbeitsgemeinschaft zum „BGB AT" ODER vergleichbare AG UND
  • Arbeitsgemeinschaft zum „Staatsrecht I" ODER vergleichbare AG

4. Nachweis eines mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechenden Sprachniveaus in einem Einstufungstest.

Das Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) (nähere Informationen zum GER) wird in der Regel erreicht, wenn der Englischunterricht erfolgreich bis zum Abitur besucht wurde. Dennoch sollten Sie sich vor Ablegen des Tests vergewissern, ob Ihre Sprachkenntnisse noch dem Niveau B2 entsprechen.

Eine Ausnahmeregelung gilt bezüglich der Klausur zu den Vorlesungen "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis", "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem", "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht":

Im Zulassungsverfahren der Bonner FFA für Jurist*innen werden Bewerbungen ausnahmsweise auch dann akzeptiert, wenn die Klausur zu "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis" oder "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem" oder "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht" noch nicht vorab geschrieben/bestanden worden ist. Die Klausur muss in dem Semester, für das die Zulassung erfolgt, mitgeschrieben/bestanden und der Nachweis darüber bei uns nachgereicht werden.

Ihre Unterlagen werden von uns auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Einstufungstest, an dem Sie für eine Zulassung zum FFA-Programm teilnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der Ergebnisse dieses Einstufungstests später, welche Bewerber*innen zugelassen werden. Dazu erhalten alle Bewerber*innen spätestens in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit einen schriftlichen Bescheid.

Sie müssen im Antrag ankreuzen, welche Unterlagen Sie in Kopie beigefügt haben.
Sofern Sie Unterlagen noch nicht vorlegen können, weil Ihnen diese selbst noch nicht vorliegen (z. B. weil Sie die entsprechenden Klausuren erst im laufenden Semester geschrieben haben und das Ergebnis noch nicht kennen oder Ihnen noch kein Schein über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt wurde), so müssen Sie dies auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular vermerken.
Die fehlenden Unterlagen müssen Sie dann unverzüglich nachreichen. Eine Zulassung zur Bonner FFA für Jurist*innen durch den Prüfungsausschuss wird unter Vorbehalt ausgesprochen, falls die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

Fragen zum Einstufungstest:

Alle Bewerber*innen müssen an einem sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführten Einstufungstest teilnehmen, zu dem sie eingeladen werden, wenn sie einen „Antrag auf Zulassung zur Bonner FFA für Jurist*innen“ gestellt und die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben. Der schriftliche Einstufungstest dauert 90 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch. Der Termin für den schriftlichen Einstufungstest wird Ihnen in Ihrer persönlichen Einladung mitgeteilt, den Termin für den mündlichen Teil erfahren Sie vor Beginn des schriftlichen Tests.

Wir testen Sie auf Niveau B2, die Anforderungen aus den niedrigeren Sprachniveaus (A1, A2, B1) müssen dabei selbstverständlich auch beherrscht werden. Zu Ihrer Information und gezielten Vorbereitung (bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Übungen handelt, die nicht in dieser Form Teil des FFA Eingangstest bzw. der FFA Abschlussprüfung darstellen) möchten wir Sie auf folgende Seite aufmerksam machen: Exam English.

Der gesamte Einstufungstest findet immer via Zoom statt.

Für den schriftlichen Teil des Einstufungstests empfehlen wir Ihnen, folgende grammatische Formen zu wiederholen:

simple present, present and past continuous, simple past, present and past perfect, future tenses (going to / will); conditionals and passive forms of verbs.

Es ist zudem sinnvoll, sich näher mit den folgenden Themen zu befassen. Die entsprechenden Wendungen können beim Verfassen eines freien Textes und für die freie Rede im mündlichen Teil des Einstufungstests hilfreich sein.

  • Linking / order language: e.g. firstly, … / in addition, …
  • Contrasting: e.g. in contrast, …
  • Examples: e.g. for instance, …
  • Sum up / conclude: e.g. in brief, … / to conclude, …
  • Cause and effect: e.g. therefore, … as a result, …
  • Emphasise: e.g. in particular …
  • Express opinion: e.g. to my mind …, the way I see it …
  • Express agreement: e.g. I see your point.
  • Express disagreement: e.g. I’m afraid I have to disagree with (that / you).
  • Express agreement and adding another point of view: e.g. I see what you mean.
  • Asking for clarification: e.g. sorry, I don’t know what that word means / sorry, I don’t follow you.
  • Explaining: e.g. allow me to clarify.
  • Suggesting: e.g. I’d (like to) suggest …
  • Justifying: e.g. I believe this because …
  • Advantages / disadvantages: e.g. the advantages would be (are) … / there are some disadvantages such as …
  • Explaining: e.g. I mean …, what I mean is…
  • Balancing points of view: e.g. on the one hand, …, on the other hand, …
  • Importance: e.g. this is vitally important / this is essential

Zudem ist es immer hilfreich, so viel wie möglich in englischer Sprache zu lesen und – in Vorbereitung auf den mündlichen Teil des Tests – auch zu hören. Dies können Sie beispielsweise auf den folgenden beiden Internetseiten tun:
BBC Sounds
The Guardian - Law​​​​​​​

Es sind keine Kenntnisse des anglo-amerikanischen Rechts für den Einstufungstest erforderlich.

Die Auswahl der Teilnehmer*innen findet anhand der Ergebnisse des Einstufungstests statt. Sofern sich mehr gleich geeignete Bewerber*innen finden, als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl im Wege des Losverfahrens.

Ja, der Einstufungstest ist in jedem Falle obligatorisch, da die Auswahl der Teilnehmer*innen ausschließlich anhand der Ergebnisse dieses Tests vorgenommen wird.

Sie brauchen eine stabile Internetverbindung und die aktuelle Version von Zoom.
Während des Zoom-Meetings erhalten Sie Zugang zum schriftlichen Einstufungstest. Wir würden Sie bitten, Sie diesen vorzugsweise digital auszufüllen (dann benötigen Sie ein Textverarbeitungsprogramm) und an uns zurückschicken.
Notfalls können Sie den Test ausdrucken und lösen ihn, um uns im Anschluss einen Scan zu übersenden. In diesem Fall benötigen Sie einen funktionierenden Drucker und Scanner bzw. ein App zum Scannen.

Das FFA-Team: Kontakt

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Dr. Kerstin Petersen (FFA)

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Christopher H. Gierson

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