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"Recht als Wissenschaft"

Rheinische Graduiertenschule

Rheinisch-Westfälische Graduiertenschule

Rechtshistorische Graduiertenausbildung in Bonn, Köln und Münster

 

Überall mehren sich die Anzeichen, dass die Wissenschaftlichkeit des Rechts in Gefahr ist: Die bereits seit langem betriebene Schwächung der Grundlagenfächer geht mit der neuen Juristenausbildung einher mit der Uminterpretation des Faches in eine Rechtskunde, deren neue Grundlagenfächer die Internet-Recherche und Teamfähigkeit sind. Mit der Gefahr der BA/MA-Ausbildung auch in der Jurisprudenz droht es, dass der Einheitsjurist als Bildungsziel und damit die Grundlage der deutschen Rechtsordnung aufgegeben wird.

 

Um das Maß der Gefährdung zu ermitteln, haben sich Rechtshistoriker aus den rheinischen Universitäten zusammengeschlossen. Im Rahmen der rechtshistorischen Graduiertenausbildung soll der Bedeutung der Wissenschaftlichkeit des Rechts in seinen historisch unterschiedlichen Ausformungen nachgespürt werden.

 

Es sind folgende Kollegen mit ihren besonderen Tätigkeitsschwerpunkten beteiligt:

  • Prof. Dr. iur. Martin Avenarius, Köln
    Antike - Privatrechtsgeschichte
  • Prof. Dr. iur. Hans-Peter Haferkamp, Köln
    Neuzeit - Privatrechtsgeschichte
  • Prof. Dr. phil. Eberhard Isenmann, Köln
    Mittelalter - Stadtrechtsgeschichte
  • Prof. Dr. iur. Nils Jansen, Münster/Westfalen
    Neuzeit - Rechtstheorie
  • Prof. Dr. iur. Peter Oestmann, Münster/Westfalen
    Neuzeit - Privatrechtsgeschichte
  • Prof. Dr. Sebastian Lohsse, Münster/Westfalen
    Römisches Recht
  • Prof. Dr. iur. Martin Schermaier, Bonn
    Antike - Privatrechtsgeschichte
  • Prof. Dr. iur. Mathias Schmoeckel, Bonn
    Mittelalter - Prozessrechtsgeschichte

 

Seit dem Wintersemester 2004/05 gibt es als ersten Schritt ein gemeinsames Doktorandenseminar, das dreimal im Jahr tagt.

 

Ratschläge für die Referenten der rheinisch-westfälischen Graduiertenschule:

Grundsätzlich können alle Doktoranden der Professoren, die an der Rheinisch-westfälischen Graduiertenschule teilnehmen, zweimal im Laufe ihres Dissertationsvorhabens referieren, zunächst am Anfang, dann ebenso am Ende der Bearbeitungszeit. Im ersten Fall geht es mehr um die Bestimmung der Fragestellung beziehungsweise ihrer genauen Abgrenzung und Bestimmung der methodischen Prämissen, im zweiten Fall geht es mehr um die Bestimmung der Ergebnisse.

In allen Fällen gilt, dass die Doktoranden eher am Anfang ihrer Karriere stehen. Sie können sich daher leichter erlauben, mehr Fragen zu stellen als Antworten parat halten zu müssen. Sie sollten auf drei Elemente achten:

1. Präzisieren Sie klar Ihre Fragestellung, sodass sich am Ende das Ergebnis klar auf die Frage des Anfangs bezieht und inhaltlich klar wird, dass das Ende des Referats erreicht ist.

2. Erklären Sie die inhaltlichen, dogmatischen oder historischen Zusammenhänge! Sie erklären alles besonders Ihren Kommilitonen, die längst nicht alles wissen können, wie es sich in ihrem Spezialgebiet verhält.

3. Versuchen Sie bei allen Ihren eigenen Fragen den Zuhörern auch einen Erkenntnisgewinn zu vermitteln: einen Autor oder einen Text, den die Hörer bisher nicht kannten, oder ein neues Erkenntnis und ähnliches mehr.

Dann kann jeder aus dem Vortrag bereichert herausgehen und sich am Eindruck erfreuen, etwas mit nach Hause zu nehmen. Sehr hilfreich ist eine Unterstützung des Vortrags durch eine PowerPoint-Präsentation sowie ein Handout. Beides darf nicht überlastet sein! Weniger ist hierbei mehr! - Das Handout sollte nicht eine Seite übersteigen, eine kurze Gliederung und einige wenige wichtige, kurze Texte beziehungsweise Quellen enthalten. - Die Folien des Handouts müssen hinlänglich groß formatiert sein und dürfen daher nur wenig Text enthalten. Eine Abschluss-Folie mit dem Dank für die Aufmerksamkeit ist ein untrügliches Zeichen für eine schlechte Qualität des Vortrags. Es reicht vollkommen, diesen Dank mündlich zu formulieren!