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Geschichte der Bibliothek

Als Bibliothek für das neugegründete Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte beginnt die Geschichte dieser Bibliothek offiziell zwar mit der Gründung durch Hermann Conrad 1949. Sie hat jedoch insoweit eine Vorgeschichte, als 1949 als erstes die Bibliothek von Conrads Vorgänger auf dem Lehrstuhl, Karl August Eckhardt, angeschafft wurde. Diese Bibliothek war allerdings für Eckhardt nicht durch die Universität, sondern durch das SS-Ahnenerbe angeschafft worden, indem Himmler die Forschungen von Eckhardt finanziell unterstützte und Eckhardts Forschungen im Dienst des NS stand. Die Ausrichtung dieses ersten Bücherbestands reflektierte entsprechend diese politische Ausrichtung etwa im Hinblick auf die Indogermanen- und die frühgeschichtlichen Forschungen. Als er seine Bibliothek an Conrad übergab, bat Eckhardt um eine Quittung mit dem Argument, das dass man nicht wüsste, wann die NS wiederkäme; der schockierte Conrad fügte sich und unterschrieb.

Die Bibliothek eines rechtshistorischen Instituts kann nie vollständig sein, umso wichtiger ist es, Schwerpunkte zu setzen. Einen ersten Schwerpunkt erkennt man in der Sammlung der Gesetzessammlungen der deutschen Territorien der frühen Neuzeit. Dies gilt nicht nur für die größeren Staaten wie Reich und Österreich, Preußen, Bayern und Sachsen, sondern auch für eine Sammlung der Gesetze der kleineren Staaten, welche durch ein eigenes Verzeichnis erschlossen sind. Daneben wurden stets auch französische Gesetze gesammelt ebenso wie grundlegende französische Literatur.

Entsprechend der methodischen Überzeugung, die Quellen selbst studieren zu müssen, wurden die rechtshistorischen Lehrbücher (H) sowie die Gesetzes-Editionen von den MGH über die Reichstagsabschiede und die Freiheit-vom-Stein-Gedächtnis-Ausgabe bis zu modernen Sammlungen angeschafft (K). Hinzu kommen die Sammlungen zur Rheinischen Geschichte, zumal die „deutsche“ Rechtsgeschichte eigentlich erst mit dem Deutschen Kaiserreich beginnt. Es gibt nur wenige rechtshistorische Institutsbibliotheken, welche die Bedeutung der Region anerkennen. Hierbei handelt es sich um eine weise und vorausschauende Entscheidung bei der Gründung des Instituts. Weitere besondere Sammlungen weisen auf die Forschungsinteressen der Vorgänger hin, wie etwa die Universitätsgeschichte.

Im Bereich der Zeitschriften zeigt die Sammlung schon mit der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“, wie sehr die Rechtsgeschichte Bonns traditionell auf Savigny ausgerichtet war und ist. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den anderen rechtshistorisch arbeitenden Instituten konnte man bis 2019 es sich hier leisten, nur ein Abonnement der ZRG GA zu führen. So konnte man über die weiteren rechtshistorischen Zeitschriften und die anderer Staaten (Revue historique) noch einige grundlegende historische Zeitschriften mit dem Ziel führen, dass Juristen hier eine grundlegende Information für ihre Forschungen finden würden.

Die Raritäten – also alte juristische / rechtshistorische Literatur – wurden zunächst noch unter Professor Conrad mit strikter Aufgabenteilung zwischen den rechtshistorisch arbeitenden Instituten angeschafft: Im römischen Recht wurde neben der ZRG RA und dem antiken römischen noch das gemeine Recht gesammelt; im Kirchenrechtlichen Institut wurden neben der ZRG KA noch die Quellen des kanonischen und des evangelischen Kirchenrechts angeschafft.

Nur die Geschichte und Literatur des Strafrechts wurde im Institut für deutsche Rechtsgeschichte gesammelt. Staatsrecht und andere öffentlich-rechtliche Materien wurden vor allem angeschafft, als die Wiedervereinigung die Chance gab, weitere Quellen und Nachdrucke zu besorgen. 2003 kam ein kleiner Rest der historischen Bibliothek des Reichs-Postamts für preußisches Verwaltungsrecht hinzu (ca. 200 Werk).

Dem Zweck, einen ersten Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Rechtsgeschichte zu ermöglichen, dienen die Sammlung wichtiger Lehrbücher der europäischen Rechtstraditionen (M), ebenso der Recht- und Staatsphilosophie (N) und Völkerrechtsgeschichte (O).

Eine wesentliche Bereicherung war die Anschaffung der kanonistisch-prozessualistischen Bibliothek von Knut Wolfgang Nörr (ca. 1000 Bände) 2019/20, wodurch diese Tradition Bonner rechtshistorischer Forschung von Stephan Kuttner über K.W. Nörr einerseits und M.A. von Bethmann-Hollweg bis W. Endemann andererseits bis heute fortgesetzt wird.

Die größte Veränderung erfolgte 2025 durch den Erwerb der historischen Bibliothek des OLG Braunschweigs. Dies verstärkte nicht nur die Präsenz des niedersächsischen Landesrechts, sondern auch des Ius Commune. Damit wird erreicht, dass die rechtshistorischen Bibliotheken nicht mehr nur aus Sammlungen bestehen, welche die Perspektiven des 20. Jahrhunderts wiedergeben, sondern ebenso die Literatur enthalten, welche für die juristische Arbeit des 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert notwendig waren.

Sonderbestände betreffen kleinformatige Literatur der Kaiserzeit, insbesondere Dissertationen (Signaturgruppe S). Die Sonderdrucksammlung von Professor Kleinheyer enthält beeindruckende Sammlungen kleinformatiger Texte zu einzelnen (Bonner) Forschern.