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Prof. Dr. DDr. h.c. Matthias Herdegen

Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und des Instituts für Völkerrecht

 

Matthias Herdegen ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Völkerrecht der Universität Bonn. Zudem ist er Mitglied des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht und Mitglied des Zentrumsrates des Center for Advanced Security, Strategic and Integration Studies (CASSIS) der Universität Bonn.

Sein Studium an den Universitäten Heidelberg und Cambridge schloss Matthias Herdegen im Jahr 1981 mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Im Jahr 1983 promovierte er an der Universität Heidelberg, das zweite juristische Staatsexamen legte er 1985 ab. Nach seiner Habilitation im Jahr 1989 trat er im Jahr 1990 eine Professur für Öffentliches Recht an der Universität Bonn an. Im Folgejahr erhielt er einen Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Konstanz. Seit 1995 ist Matthias Herdegen Universitätsprofessor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.

Matthias Herdegen dozierte als Gastprofessor u.a. an der Global Law School der New York University, der Universität Paris I (Sorbonne), der Universidad Autonoma de Mexico (UNAM) und der Universität St. Gallen (HSG) sowie als Honorarprofessor an der Päpstlichen Universität Javeriana (Bogotá). Er ist zudem assoziierter Professor an der City University of Hong Kong und wirkt an der Deutschen Rechtsschule der Universität Warschau mit. Die Universität La Gran Colombia und die Päpstliche Universität Javeriana verliehen ihm die juristische Ehrendoktorwürde.

Matthias Herdegen ist langjähriges Mitglied im Human Rights Committee der International Law Association, seit 2010 Mitglied im Beirat für Biodiversität und genetische Ressourcen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, seit 2012 Mitglied des Sechsten Beirates der Bundesakademie für Sicherheitspolitik sowie Mitglied der parlamentarischen Kommission für Parlamentsrechte bei Bundeswehr-Auslandseinsätzen.

Matthias Herdegen wirkte als Prozessvertreter vor dem Bundesverfassungsgericht (u.a. für die Bundesregierung), dem Bundesverwaltungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof und dem Internationalen Gerichtshof.