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Alexander Nörz - Die Zulässigkeit des Präventiveinsatzes der Streitkräfte im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren

Der internationale Terrorismus hat in den letzten Jahren eine erhebliche und anhaltende Gefahrenlage in Deutschland und Europa etabliert. Bei komplexen Anschlägen kann es notwendig werden, dass die Streitkräfte mit ihren besonderen Fähigkeiten auch präventiv zu deren Abwehr im Innern herangezogen werden. Die Untersuchung widmet sich mittels der Auslegung der verfassungsrechtlichen Einsatznormen im Grundgesetz den Möglichkeiten und Grenzen solcher Einsätze auf Grundlage der seit Jahrzehnten nicht reformierten Notstandsverfassung. In diesem Kontext wird auch hinterfragt, ob ein Verfassungswandel Einfluss auf diese Ergebnisse entfalten kann. Es zeigt sich, dass die Einsatzmöglichkeiten auslegungsbedingt eng begrenzt sind, ein Verfassungswandel aber auch nicht vollständig ausgeschlossen ist.


Nicolas Grundhewer - Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Aarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf. Mit Blick auf die weitgehende Effektivierung der Aarhus-Konvention gegenüber dem mitgliedstaatlichen Prozessrecht stellt sie auch die Frage nach Doppelstandards in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.


Martin Schäfer - Treaty Overriding

Wie verhält sich das deutsche Verfassungsrecht zu der Frage, ob der Bundestag bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit an völkerrechtliche Verträge gebunden ist? Martin Schäfer untersucht dies und zeigt, wie »freundlich« sich das Grundgesetz gegenüber dem Völkerrecht verhält. Wie verträgt sich eine etwaige Bindung des Gesetzgebers an völkerrechtliche Verträge mit seiner durch das Demokratieprinzip verbürgten Freiheit, in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückzunehmen oder zu ändern? Der Autor erörtert, welchen Rang dabei völkerrechtliche Verträge in der deutschen Normenpyramide einnehmen und welche Rückschlüsse die Organkompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt auf die Frage zulässt, ob das sog. Treaty Overriding verfassungsrechtlich zulässig ist.