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Aktuelle Neuerscheinungen


Dreier/Brosius-Gersdorf (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar Band I, 4. Auflage 2023

Professor Sauer hat für die 4. Auflage des Grundgesetz-Kommentars die Kommentierungen zu Art. 1 II und III GG sowie die Vorbemerkungen vor Art. 1 GG beigetragen.

Die 4. Auflage bringt die Kommentierung der Präambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europäisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie ergänzt. Die Herausgeberschaft des Kommentares hat ab der 4. Auflage Frauke Brosius-Gersdorf übernommen. Auch im Autorenkreis sind personelle Veränderungen zu verzeichnen: Mit Ausnahme von Frauke Brosius-Gersdorf und Ferdinand Wollenschläger, die bereits an der 3. Auflage mitgewirkt haben, liegen die Kommentierungen der Präambel sowie der Artikel 1 bis 19 GG in den Händen neuer Autorinnen und Autoren. 


Examinatorium Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, 2. Auflage, 2023

Das Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Es ist zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen des Staatsexamens.
Die Stoffauswahl ist auf das Unerlässliche beschränkt; typische Probleme werden durch einzelne Beispiele veranschaulicht. Dabei wird der Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts durchgängig mit dem des Verwaltungsprozessrechts verzahnt und durch zahlreiche Verweise auf die typischen Problemkonstellationen intensiv mit dem Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Verfassungsrecht und dem Europäischen Unionsrecht in Beziehung gesetzt. Die 2. Auflage wurde durchgängig aktualisiert.

Zugriff über die Nomos eLibrary


Staatsrecht III, 7. Auflage, 2022

Das Lernbuch behandelt die Art und Weise des Zusammenwirkens der deutschen Rechtsordnung, insbesondere des Grundgesetzes mit dem Völker- und Europarecht. Es hat wesentlich an Dynamik gewonnen durch die verfassungsrechtlich gewollte Öffnung der deutschen Rechtsordnung für die Einflüsse vor allem des supranationalen Unionsrechts, aber auch des Völkerrechts. Diese Einflüsse führen zu erheblichen Überlagerungen und Umgestaltungen des innerstaatlichen Rechts. Daher gilt es vermehrt zu entscheiden, wie sich eine unionsrechtlich oder völkerrechtlich festgestellte Rechtslage im nationalen Recht umzusetzen ist.
Die Umsetzung von Völker- und Europarecht in innerstaatliches Recht bildet das übergreifende Thema des Lehrfachs Staatsrecht III. Es ist von zunehmender praktischer Bedeutung und gehört daher zum Pflichtfachstoff, von dem Grundkenntnisse in den juristischen Staatsexamina beherrscht werden müssen.

Zugriff über die beck-eLibrary


Klausurtraining Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, 3. Auflage, 2022

Das Klausurtraining richtet sich an Studierende, die sich mit dem Anforderungsprofil verwaltungsrechtlicher Klausuren vertraut machen wollen. Eine Einführung in die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung veranschaulicht, warum man im Verwaltungsrecht auf Strukturwissen an Stelle von Details setzen sollte und wie dies gelingt. 
Die Klausuren decken den examensrelevanten Stoff des allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts ab. Sie gehen aber auch auf Fallgestaltungen des besonderen Verwaltungsrechts (Straßen-, Gaststätten-, Beamten-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Ordnungsrecht) ein, die typischerweise in Kombination mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts geprüft werden.

Zugrif über die Nomos eLibrary


Öffentliches Reaktionsrecht, Theorie und Dogmatik der Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen, 2021

Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.