Herzlich Willkommen auf der Seite von Prof. Dr. Heiko Sauer
Vortrag "verfassungtheoretische Gespräche BO/BN" - Prof. Dr. Kingreen
Zusammen mit Herrn Prof. Dr. Julian Krüper von der Ruhr-Universität Bochum veranstalte ich zweimal im Jahr die 'verfassungstheoretischen Gespräche Bochum-Bonn'. Im Rahmen dieser Reihe findet am 2. Februar 2023 um 18 Uhr s.t. in Hörsaal G der nächste Vortrag statt:
Prof. Dr. Thorsten Kingreen aus Regensburg wird uns an seiner "Selbstbefragung eines Verfassungsrechtlers" teilhaben lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Bonner Examenskurs sucht für die Klausurenklinik eine*n Wiss. Mitarbeiter*in
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Wiss. Mitarbeiter*in gesucht
An unserem Lehrstuhl ist eine Stelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter:in (50 %) zum 01.04.2023 zu besetzen.
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Aktuelle Neuerscheinung - Klausurtraining Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht 3. Auflage

Das Klausurtraining richtet sich an Studierende, die sich mit dem Anforderungsprofil verwaltungsrechtlicher Klausuren vertraut machen wollen. Eine Einführung in die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung veranschaulicht, warum man im Verwaltungsrecht auf Strukturwissen an Stelle von Details setzen sollte und wie dies gelingt.
Die Klausuren decken den examensrelevanten Stoff des allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts ab. Sie gehen aber auch auf Fallgestaltungen des besonderen Verwaltungsrechts (Straßen-, Gaststätten-, Beamten-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Ordnungsrecht) ein, die typischerweise in Kombination mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts geprüft werden.
Im kommenden Sommersemester biete ich für die Schwerpunktbereiche 6 und 8 ein Seminar zum europäischen Rechtsprechungsverbund an, das nicht als Proseminar besucht werden kann. Das Seminar wird klassischen und aktuellen Problemstellungen sowohl mit Blick auf inhaltliche Unterschiede bei der Auslegung des Unionsrechts durch mitgliedstaatliche Gerichte einerseits und den Gerichtshof andererseits als auch mit Blick auf das verfahrensrechtliche und institutionelle Miteinander und zuweilen auch Gegeneinander in diesem Gerichtsverbund nachgehen. Es gilt also, anhand bestimmter Entscheidungen oder Entwicklungen einzelne Fragen des Unionsrechts durch die Brille des Gerichtshofs wie der mitgliedstaatlichen Gerichte zu betrachten oder spezifisch das Verhältnis zwischen den Gerichten in den Blick zu nehmen. Dadurch soll ein vertieftes Verständnis der Zusammenhänge im europäischen Verfassungsrecht erreicht werden. Das Seminar wird voraussichtlich Ende April 2022 geblockt als Präsenz- oder Online-Veranstaltung stattfinden; die Seminararbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Beginn des Sommersemesters anzufertigen sein. Alle weiteren organisatorischen und inhaltlichen Details werden Gegenstand der Seminarvorbesprechung am Donnerstag, den 27.1. von 16:00 Uhr (s.t.) bis ca. 17 Uhr sein, die als Zoom-Meeting stattfinden wird. Eine für die spätere Seminarteilnahme natürlich unverbindliche Anmeldung zur Vorbesprechung ist erforderlich, um die Zugangsdaten zu erhalten; der Besuch der Vorbesprechung ist dann zwingende Voraussetzung für die Seminarteilnahme. Das Seminar versteht sich als juristische Vertiefungsveranstaltung und wird deshalb für Nebenfächler*innen nicht empfohlen; es stehen insgesamt höchstens 15 Plätze zur Verfügung. Für die Anmeldung zur Vorbesprechung und für etwaige Rückfragen wenden Sie sich bitte an meine Sekretärin Frau Pallasigui-Vinas (sekretariat.sauer@jura.uni-bonn.de).
Aktuelle Neuerscheinung - Öffentliches Reaktionsrecht, Theorie und Dogmatik der Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen

Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.
Lehrpreis Sommersemester 2017
Herr Professor Sauer wurde im Sommersemester 2017 aufgrund der Abstimmung der Studierenden mit dem Fachbereichslehrpreis im Öffentlichen Recht ausgezeichnet.