Promotion
Wenn Sie eine Promotion bei Herrn Prof. Stuckenberg in Betracht ziehen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
I. Voraussetzungen:
- Bitte prüfen Sie zunächst selbst anhand der Promotionsordnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion an der Bonner Fakultät erfüllen. Ob Ausnahmen möglich sind, klären Sie bitte vorab mit dem Dekanat oder der Auslandskoordination.
- Das Erfordernis eines gehobenen Prädikats (mindestens "vollbefriedigend") in der ersten juristischen Prüfung oder zweiten Staatsprüfung (§ 2 PromotionsO) wird ernstgenommen.
- Es werden nur solche Promotionsvorhaben betreut, die einen deutlichen wissenschaftlichen Fortschritt auf den Lehr- und Forschungsgebieten des Lehrstuhls (deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozeßrecht sowie Strafrechtsvergleichung) erwarten lassen.
- Voraussetzung für die Betreuung eines Promotionsvorhabens ist zudem grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einem von Prof. Stuckenberg veranstalteten Seminar einschließlich schriftlicher und mündlicher Seminarleistung.
II. Bewerbung:
Wenn Sie die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen und sich als Doktorandin oder Doktorand bewerben möchten, dann schreiben Sie bitte eine entsprechende Email an sekretariat.stuckenberg@~@jura.uni-bonn.de und hängen folgende Unterlagen an:
- Tabellarischer Lebenslauf.
- Vorläufiger Themenvorschlag (Exposé) aus den o.g. Forschungsbereichen des Lehrstuhls. Die endgültige Themenvergabe erfolgt erst nach eingehender Beratung.
- Digitale Kopien (Scans; am besten als pdf-Dateien) der üblichen Zeugnisse (Abiturzeugnis, Examenszeugnisse, Seminarscheine sowie Leistungsnachweise aus dem Gebiet des Strafrechts).