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Promotion

Wenn Sie eine Promotion bei Herrn Prof. Stuckenberg in Betracht ziehen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

I. Voraussetzungen:

  1. Bitte prüfen Sie zunächst selbst anhand der Promotionsordnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion an der Bonner Fakultät erfüllen. Ob Ausnahmen möglich sind, klären Sie bitte vorab mit dem Dekanat oder der Auslandskoordination.
  2. Das Erfordernis eines gehobenen Prädikats (mindestens "vollbefriedigend") in der ersten juristischen Prüfung oder zweiten Staatsprüfung (§ 2 PromotionsO) wird ernstgenommen.
  3. Es werden nur solche Promotionsvorhaben betreut, die einen deutlichen wissenschaftlichen Fortschritt auf den Lehr- und Forschungsgebieten des Lehrstuhls (deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozeßrecht sowie Strafrechtsvergleichung) erwarten lassen.
  4. Voraussetzung für die Betreuung eines Promotionsvorhabens ist zudem grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einem von Prof. Stuckenberg veranstalteten Seminar einschließlich schriftlicher und mündlicher Seminarleistung.

II. Bewerbung: 

Wenn Sie die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen und sich als Doktorandin oder Doktorand bewerben möchten, dann schreiben Sie bitte eine entsprechende Email an sekretariat.stuckenberg@~@jura.uni-bonn.de und hängen folgende Unterlagen an:

  • Tabellarischer Lebenslauf.
  • Vorläufiger Themenvorschlag (Exposé) aus den o.g. Forschungsbereichen des Lehrstuhls. Die endgültige Themenvergabe erfolgt erst nach eingehender Beratung.
  • Digitale Kopien (Scans; am besten als pdf-Dateien) der üblichen Zeugnisse (Abiturzeugnis, Examenszeugnisse, Seminarscheine sowie Leistungsnachweise aus dem Gebiet des Strafrechts).