Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Jura Hauptstudium

Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und der Schwerpunktsetzung. Neben verfahrensrechtlichen Vorlesungen werden Übungen für Fortgeschrittene angeboten, die der Vorbereitung auf das Examen dienen.  

Bestandteile des Hauptstudiums

In § 11 II JAG-NRW sind jene Fächer gelistet, die Gegenstand der staatlichen Prüfung sein können (sog. Pflichtfächer). Diese Pflichtfächer wurden im Curriculum (Stundenplanempfehlung: ab Seite 11 der StO 2023) aufgenommen, um Sie bestmöglich auf die staatliche Pflichtfachprüfung vorzubereiten. 

Alle im Curriculum aufgeführten Veranstaltungen sollten bestenfalls vor Beginn der Examensvorbereitung besucht worden sein. 

Das Curriculum versteht sich als Empfehlung. Sie können die Semesterplanung Ihrem individuellen Zeitmanagement anpassen und Vorlesungen vorziehen und/oder nachholen. 

Das Hauptstudium sieht je dogmatischem Kernfach eine Übung für Fortgeschrittene vor (sog. "große“ Übungen):

  • Übung im Strafrecht - 4. FS (Klausur)
  • Übung im Zivilrecht - 5. FS (Klausur)
  • Übung im Öffentlichen Recht - 5. FS (Klausur und Hausarbeit)

Diese Veranstaltungen werden in der Regel von Professor*innen für eine unbegrenzt große Studierendengruppe abgehalten. Ähnlich der AGs wird auch in den Übungen die Methode der juristischen Fallbearbeitung anhand von Übungsfällen vermittelt. Jedoch können sich hier alle Teilgebiete eines dogmatischen Kernfaches verzahnen (Klausuren der großen Übung im Zivilrecht können z. B. Probleme des Erbrechts, Sachenrechts und des BGB-AT beinhalten).

Grundsätzlich darf an den Übungen für Fortgeschrittene teilnehmen, wer die entsprechende Zwischenprüfungsklausur des Kernfachs bereits erfolgreich abgelegt hat (Bsp.: Die Teilnahme an der Übung im Öffentlichen Recht ist möglich, soweit zumindest die Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht bestanden ist).

Im Rahmen der Fortgeschrittenenübungen sind pro Kernfach eine Klausur
zu erbringen und in der Übung im Öffentlichen Recht zusätzlich eine Hausarbeit anzufertigen.

Bei den Klausuren der Übung handelt es sich nicht um Abschlussklausuren am Ende des Semesters. Vielmehr werden im laufenden Semester je dogmatischem Kernfach drei Klausuren angeboten. Eine Veranstaltungsgliederung mit den Klausurterminen findet sich auf den Seiten des anbietenden Lehrstuhls. Die Klausuren der Fortgeschrittenenübung sind nicht versuchsbeschränkt.  Eine fristgerechte Anmeldung der Klausuren ist über Basis notwendig. 

Die Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht ist eine sog. "Vorhausarbeit". D.h. Sie ist nach Curriculum in der vorlesungsfreien Zeit des 4. FS anzufertigen, zählt jedoch als Prüfungsleistung des 5. FS Hausarbeit. Die Hausarbeit und die Klausur der Übung im Öffentlichen Recht müssen nicht zwingend im selben Semester abgeleistet werden. D.h. an der Klausur der Übung kann teilgenommen werden, obgleich die Hausarbeit noch nicht angefertigt wurde. Die Teilnahme an der Hausarbeit ist nicht versuchsbeschränkt. Eine fristgerechte Anmeldung der Hausarbeit ist über Basis notwendig.

Die Klausur und die Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht sind Zulassungsvoraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW.

Der erfolgreiche Erwerb eines Fremdsprachenscheins ist eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW) und wird durch den erfolgreichen Abschluss einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung erworben. Alternativ kann die Fremdsprachenkompetenz durch ein rechtswissenschaftliches Studium im Ausland, eine fremdsprachige rechtliche Ausbildung oder eine praktische Studienzeit im Ausland nachgewiesen werden.

Das internationale Lehrangebot des Fachbereichs zum Erwerben des Fremdsprachenscheins finden Sie auf den Seiten der Fremdsprachenausbildung. Hier finden Sie auch detaillierte Informationen zur Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen in englischer Sprache.

Das Pflichtpraktikum im Jurastudium, auch „praktische Studienzeit“ genannt, ist ein obligatorischer Teil der Ausbildung, der den Studierenden erste Einblicke in die juristische Praxis geben soll.

Die Voraussetzungen zum Pflichtpraktikum sind in § 8 JAG NRW geregelt:

  • Wie lange: Insgesamt mindestens 12 Wochen,
  • Wo: Davon mindestens vier Wochen bei einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle, mindestens vier Wochen in der Rechtspflege und (bei Dreiteilung) maximal vier Wochen nach Wahl bei einer Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist,
  • Wann: Zwingend in der vorlesungsfreien Zeit.

Das Pflichtpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 8 Abs. 3 JAG-NRW). Eine Musterbescheinigung (letzte Seite) über die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit in der Juristenausbildung, die vom Praktikumsgeber auszufüllen ist, finden Sie z. B. auf den Seiten des Justizprüfungsamtes Köln.

Die Fachstudienberatung bescheinigt bei Bedarf, dass im Studium der Rechtswissenschaft ein Pflichtpraktikum abzuleisten ist.

Einzelanfragen zu den Praktika richten Sie bitte an eines des Justizprüfungsämter  (z. B. JPA Köln).

Das Proseminar ist eine Lehrveranstaltung, die den Studierenden grundlegende Fähigkeiten für wissenschaftliches Arbeiten vermittelt, z. B. wie man eine wissenschaftliche Arbeit strukturiert und korrekt zitiert. Die Teilnehmenden erstellen in einer dreiwöchigen Bearbeitungszeit eine schriftliche Themenarbeit – in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit – und präsentieren die Arbeit in einem Vortrag mit anschließender Diskussion (in der eigentlichen Proseminarveranstaltung).

Die Teilnahme am Proseminar setzt ein erfolgreiches Grundstudium mit vollständig bestandener Zwischenprüfung voraus.

Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn sowohl die Themenhausarbeit als auch die gesamte Proseminarleistung mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde; bei der Gesamtbewertung werden mündliche und schriftliche Leistung jeweils mit 50% gewichtet. 

Die Bewerbung erfolgt über das Zentrale Portal am Ende eines Semesters innerhalb der dann geltenden Frist für einen Proseminarplatz des Folgesemesters. Bsp.: Sie bewerben sich am Ende eines Wintersemesters für ein Proseminar und erhalten einen Proseminarplatz für das folgende Sommersemester.

Das Proseminar bzw. die in der entsprechenden Veranstaltung zu erbringende Hausarbeit ist eine der vier Hausarbeiten, die gemäß § 7 I Nr. 5 JAG NRW als Zulassungsvoraussetzung der staatlichen Pflichtfachprüfung benötigt werden. 

Daneben ist das Proseminar eine wichtige Vorbereitung auf die spätere, umfangreichere Seminararbeit im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums.

Die Grundlagenklausur des Hauptstudiums ist – neben der Grundlagenklausur des Grundstudiums und den drei Klausuren der Übungen – eine der fünf Aufsichtsarbeiten, die gemäß § 7 I Nr. 5 JAG NRW als Zulassungsvoraussetzung der staatlichen Pflichtfachprüfung benötigt werden.

Sie müssen eine Grundlagenklausur aus dem Veranstaltungspool des Hauptstudiums mit mindestens 4 Punkten bestehen. Die Klausur ist nicht versuchsbeschränkt.

Die Teilnahme an der Klausur muss innerhalb der vom Prüfungsamt festgesetzten Frist über Basis angemeldet werden.

Der universitäre Bonner Examenskurs zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung ist als zweisemestrige Examensvorbereitung angelegt und umfasst folgende Bereiche:

  • Das Examensrepetitorium, das inhaltlich alle prüfungsrelevanten Themen im Sinne des § 11 Abs. 2 JAG NRW abdeckt,
  • den ganzjährig stattfindenden Klausurenkurs mit der Klausurenklinik, die bei Schwierigkeiten mit der Klausurtechnik eine intensive Analyse der Übungsklausuren mit anschließender individueller Beratung anbietet,
  • das schriftliche Probeexamen – eine Simulation des schriftlichen Prüfungsverfahrens, 
  • das mündliche Probeexamen – eine Simulation eines mündlichen Prüfungsgesprächs in einem der drei Rechtsgebiete.

Ausführliche Informationen rund um die Vorbereitung zum 1. Staatsexamen finden Sie auf den Seiten des Bonner Examenskurses.

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Rechtsgrundlagen

Die Studienordnung ist das rechtlich bindende Regelwerk, das den inhaltlichen und strukturellen Aufbau eines Studiengangs festlegt.

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Anmeldung der Übungen

Die Klausuren der Übung und die Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht sind fristgerecht über Basis anzumelden. Die Anmeldefristen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Anmeldung der Proseminare

Die Bewerbung um ein Prosemiar hat fristgerecht über das zentrale Anmeldetool zu erfolgen. Die Zulassung zum Proseminar setzt ein erfolgreiches Grundstudium mit vollständig bestandener Zwischenprüfung voraus.

Besondere Hinweise für Studienortwechsler*innen

Vor dem Wechsel zu beachten:

  • Das Jurastudium in Bonn ist ab dem 5. Fachsemester zulassungsfrei möglich. Das heißt ein Wechsel in das 5. (und jedes höhere) Fachsemester ist ohne Bewerbung möglich. Ausreichend ist in diesem Fall die fristgerechte online Einschreibung beim Studierendensekretariat.
  • Die Einschreibung erfolgt unabhängig des tatsächlichen Leistungsstandes immer in das fortlaufende Fachsemester.
  • Bereits vor Einschreibung kann bei unserem Prüfungsamt einer unverbindliche Anrechnungsüberprüfung der bestehenden Leistungen erbeten werden.

Nach Einschreibung zu beachten:

  • Dem Prüfungsamt ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Heimatuniversität einzureichen.
  • Die verbindliche Anrechnungsüberprüfung erfolgt mit dem einmaligen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung / Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium.
  • Zur Planung des weiteren Studienverlaufs empfiehlt sich der Abgleich bereits gehörter / abgelegter Veranstaltungen / Leistungen mit dem Bonner Curriculum (ab Seite 11 der StO 2023).

Ansprechpartner*innen

Fachstudienberatung

Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Studienaufbau und Studienstruktur.

Kontakt

+49 228 73-6703 (Mo., Mi., Fr. 10-13 Uhr)

fsbjura@uni-bonn.de

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Adenauerallee 18-22, 2. OG links

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Prüfungsamt

Anlaufstelle bei prüfungsrechtlichen Fragen und bei Fragen zur Anrechnung von Leistungen.  

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T: +49 (0)228 73 7999 (Mo., Mi. 10-12 Uhr; Di., Do. 12-13 Uhr)

F: +49 (0)228 73 996705

pruefungsamt@jura.uni-bonn.de

Adresse

Belderberg 6, 5. OG, nicht barrierefrei

53111 Bonn

(Di., Do. 11-12 Uhr)

 

Studienkoordination

Anlaufstelle bei Fragen zur Proseminaranmeldung.

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studienkoordination@jura.uni-bonn.de

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Juridicum, Ostturm, 3. OG, Raum 3.019

Kompetenzzentrum für Lehre

Das Kompetenzzentrum für Lehre berät Studierende von Studienbeginn bis zur Abschlussphase.

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kompetenzzentrum@jura.uni-bonn.de

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Adenauerallee 8a, 4. OG, 53113 Bonn

(Mo.-Do. 9-12 Uhr)

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