Jura Grundstudium
Das Grundstudium bezeichnet den ersten Abschnitt des Jurastudiums und vermittelt die grundlegenden inhaltlichen Kenntnisse im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Daneben wird in den Arbeitsgemeinschaften die juristische Methodik erprobt und die juristische Falllösung trainiert.
Das Grundstudium schließt in Bonn nach drei Semestern mit der studienbegleitenden Zwischenprüfung – bestehend aus je einer 180-minütigen Klausur im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht – ab.
Zusätzlich sind Studienleistungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu erbringen (§ 7 Abs.1 Nr. 5 JAG-NRW).
Klausuren des Grundstudiums
(nicht versuchsbeschränkt)
Am Ende des 1. und 2. Fachsemester werden sogenannte Zulassungsklausuren angeboten, die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren sind. Die Zulassungsklausuren sind nicht versuchsbeschränkt, können also beliebig oft wiederholt werden.
Nachfolgend finden Sie für jedes Rechtsgebiet eine Auflistung der im Grundstudium zu hörenden Vorlesungen und der angebotenen Klausuren. Zu allen Vorlesungen sind parallel Arbeitsgemeinschaften (s.u.) zu belegen.
Zu beachten: Nur zu den fett markierten Vorlesungen werden Zulassungsklausuren für die jeweiligen Zwischenprüfungsklausuren angeboten. Dennoch können alle Themen der aufgelisteten Vorlesungen des Grundstudiums Prüfungsbestandteil der Zwischenprüfungsklausuren sein.
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Zivilrecht müssen mindestens zwei Zulassungsklausuren aus dem Pool nachfolgender Vorlesungen bestanden sein:
- Einführung in das Bürgerliche Recht (AT) - 1. FS
- Schuldrecht (AT) - 2. FS
- Schuldrecht (BT I) - 2. FS
- Schuldrecht (BT II) - 3. FS (Abschlussklausur zu Trainingszwecken)
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Strafrecht ist keine Zulassungsklausur vorgesehen. Nacholgende Vorlesungen sind im Rahmen des Grundstudiums zu hören:
- Strafrecht I - 1. FS (Abschlussklausur zu Trainingszwecken)
- Strafrecht II - 2. FS (Abschlussklausur zu Trainingszwecken)
- Strafrecht III - 3. FS (Abschlussklausur zu Trainingszwecken / thematisch nicht Gegenstand der Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht)
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht muss mindestens eine Zulassungsklausur aus dem Pool nachfolgender Vorlesungen bestanden sein:
- Staatrecht I - 1. FS
- Staatsrecht II - 2. FS
- Verwaltungsrecht - 3. FS (Abschlussklausur zu Trainingszwecken)
Zwischenprüfungsklausuren
(mit Versuchsbeschränkung)
Jede Zwischenprüfungsklausur kann zweimal wiederholt werden. Bei nicht Bestehen eines Drittversuchs ist die Zwischenprüfung in Gänze nicht bestanden und die Fortführung des Jurastudiums bundesweit nicht mehr möglich.
Nach Studienplanempfehlung wird das Schreiben der Zwischenprüfungsklausuren wie folgt empfohlen:
1. Fachsemester
- keine
2. Fachsemester
- Strafrecht
3. Fachsemester
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
Zusätzliche Studienleistungen
Zusätzlich sollen während des Grundstudiums folgende Leistungen erbracht werden:
- Bestehen einer Klausur aus dem Pool der Grundlagenfächer des Grundstudiums - 2. FS
- Bestehen von zwei Hausarbeiten (BGB AT - in der vorlesungsfreien Zeit des 1. FS und Strafrecht III oder Strafrecht IV - in der vorlesungsfreien Zeit des 3. FS).
Diese Studienleistungen sind u.A. Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung (§ 7 Abs. 1 JAG-NRW).
Ansprechpartner:innen
Fachstudienberatung
Unterstützt bei Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung.
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Adenauerallee 18-22, 2. OG links
53113 Bonn
Prüfungsamt
Unterstützt bei Fragen zu Prüfungen / Anrechnungen.
Kontakt
T: +49 (0)228 73 7999 (Mo., Mi. 10-12 Uhr; Di., Do. 12-13 Uhr)
F: +49 (0)228 73 996705
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Belderberg 6, 5. OG, nicht barrierefrei
53111 Bonn
(Di., Do. 11-12 Uhr)
AG-Support
Der AG-Support unterstützt rund um das Thema Arbeitsgemeinschaften, insb. bei Fragen zu deren Belegung.
Adresse
Juridicum, Ostturm, 3. OG (links), Raum 3.018
(Di. 11-12 Uhr; Do. 15-16 Uhr)
Kompetenzzentrum für Lehre
Das Kompetenzzentrum für Lehre unterstützt Studierende von Studienbeginn bis zur Abschlussphase.
Adresse
Adenauerallee 8a, 4. OG, 53113 Bonn
(Mo.-Do. 9-12 Uhr)