Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Herzlich Willkommen beim AG-Support!

AG-Support Jura

Der AG-Support kümmert sich um sämtliche Anfragen zur Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften (AGs) des Fachbereichs. 

Bitte beachten Sie grundsätzlich:

  • AG-Anmeldung: Die Anmeldung zu den AGs ist ausschließlich online und selbstständig über Basis vorzunehmen; nur FFF-Schüler:innen, Erasmusstudierende und Nachrücker:innen wenden sich bitte direkt an den AG-Support.
  • AG-Wechsel: Während der Belegungsphasen können Sie jederzeit Änderungen an Ihrer Anmeldung selbstständig in Basis vornehmen. Ein nachträglicher Wechsel außerhalb der Belegungsphasen durch den AG-Support ist grds. ausgeschlossen und nur in besonderen Härtefällen möglich. 
  • AG-Abmeldung: Wenn Sie an einer AG nicht mehr teilnehmen wollen/können, sollten Sie sich selbstständig bis zum Ende der Vorlesungszeit von der AG in Basis abmelden. Dadurch verhindern Sie die Eintragung der AG als "nicht bestanden" in Basis und können sich in einem späteren Semester gerne erneut zu der entsprechenden AG anmelden.

Aktueller Hinweis zum Verteilungsverfahren der Arbeitsgemeinschaften

Eine AG-Anmeldung ist während der gesamten Belegungsphase möglich; das sog. "Windhundprinzip" gilt nicht mehr, d. h. der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Zulassung! Erst nach Ende der Belegungsphase werden die AG-Plätze per Losverfahren und anhand der Prioritätenvergabe in Basis verteilt. Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung mit FAQ zur AG-Anmeldung:

Belegungsphasen für Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2026

Die Belegungsphasen für das Sommersemester 2026 sind abgelaufen!

Wenn Sie sich ggf. nächträglich bei einer AG abmelden möchten, können Sie dies gerne selbststeändig bis zum bis zum Ende der Vorlesungszeit, 24.07.2026 in Basis tätigen.

Was ist zu tun bei einer Ablehnung?

Sollten Sie nur Ablehnungen bei einer AG erhalten haben, liegt dies daran, dass Sie ggf. leider zu wenige Prioritäten bei Ihrer Anmeldung angegeben haben oder die Nachfrage bei den von Ihnen gewählten AGs zu groß war. Aber seien Sie versichert, dass Sie ein Recht auf einen AG-Platz haben, jedoch nicht auf einen speziellen Wunsch-Termin. Melden Sie sich gerne beim AG-Support!

FAQ

Hinweise zur AG-Anmeldung über BASIS finden Sie im BASIS-Wiki für Studierende oder in der oben aufgeführten Anleitung.

In Arbeitsgemeinschaften wird auf der Grundlage der in den Vorlesungen vorgetragenen Inhalte die Methodik der Fallbearbeitung im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht vermittelt und eingeübt. Ihre Arbeitsgemeinschaft wird am Ende des Semesters durch die AG-Leiter:innen in BASIS als „bestanden“ verbucht, sofern Sie an mindestens drei Viertel aller tatsächlich stattgefundenen Sitzungen teilgenommen haben (§ 5 II 2 StudO 2023). 

Die erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Voraussetzung für das Schreiben der studienbegleitenden Hausarbeiten: Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft benötigen mindestens eine erfolgreich verbuchte AG in jedem Rechtsgebiet (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht), um die entsprechenden Hausarbeiten schreiben zu dürfen. Im Rahmen des Grundstudiums ist eine Hausarbeit zum BGB AT und eine Hausarbeit zum Strafrecht III oder IV anzufertigen (Voraussetzung für die Teilnahme an der Hausarbeit im Strafrecht ist also z.B. die erfolgreiche Teilnahme an der AG „Strafrecht I“ oder „Strafrecht  II“). Im Hauptstudium ist die Hausarbeit zu der Fortgeschrittenen Übung im Öffentlichen Recht zu schreiben (Teilnahmevoraussetzung ist eine erfolgreich verbuchte Teilnahme an einer der folgenden AGs: "Staatsrecht I", "Staatsrecht II" oder "Verwaltungsrecht").

Für Begleitfachstudierende ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft Zulassungsvoraussetzung für verschiedene Klausuren, die entsprechend dem jeweiligen Modulplan eine Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft voraussetzen.

Grundsätzlich haben alle Studierende einen Anspruch auf einen AG-Platz, nicht jedoch auf einen Platz in einer bestimmten Wunsch-AG. Sollten Sie nach der Belegungsphase keinen AG-Platz in Basis zugewiesen bekommen haben (ggf. weil Sie zu wenige Prioritäten ausgewählt haben oder es zu viele Anmeldungen bei denen von Ihnen favorisierten Terminen gab), wenden Sie sich bitte unter Angaben Ihrer Matrikelnummer und Ihres Stundenplans an den AG-Support. Sie werden dann auf Grundlage der vorhandenen AG-Kapazitäten einer AG zugeordnet. Beachten Sie bitte, dass kein Anspruch auf einen speziellen Wunsch-Termin besteht. Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten oder Rückfragen gerne jederzeit an den AG-Support. 

Innerhalb der Belegungsphase steht es Ihnen frei Ihre Anmeldung zu bearbeiten und sich für einen anderen AG-Termin anzumelden. Sie dürfen nur an der jeweiligen AG teilnehmen, bei der Sie letztlich offiziell in Basis zugelassen sind! Außerhalb der Belegungsphasen ist kein Tausch auch nicht in Absprache mit den AG-Leiter:innen erlaubt.

Während der Belegungsphase können Sie jederzeit Änderungen an Ihrer Anmeldung selbstständig in Basis vornehmen. Ein nachträglicher Wechsel außerhalb der Belegungsphasen durch den AG-Support ist grds. ausgeschlossen und nur in besonderen Härtefällen möglich. 

Pendeln, lange Anfahrtszeiten oder Kollisionen mit einem Nebenjob stellen keine besonderen Härtefälle dar, die zum Wechsel berechtigen. Bei dem Studiuem der Rechtswissenschaft handelt sich um ein Präsenzstudium, welches grundsätzlich vor Ort abzuleisten ist. Sie müssen daher in der von Ihnen gewählten AG bleiben oder sich selbstständig über BASIS abmelden.

Die automatische Synchronisierung zwischen Basis und eCampus findet nicht sofort, sondern nur an einigen bestimmten Terminen und nach Semesterstart statt, sodass kein Handlungsbedarf besteht. Bitte haben Sie etwas Geduld. Sollte nach längerer Zeit immer noch kein eCampus-Zugriff möglich sein, wenden Sie sich bitte an den AG-Support. 

Bitte melden Sie sich beim AG-Support unter Angabe Ihrer gewünschten Gruppe. Wir veranlassen dann alles Weitere.

Nein. Die Plätze in den Arbeitsgemeinschaften sind vorrangig den Studierenden vorbehalten, die erstmalig eine AG im jeweiligen Rechtsgebiet hören bzw. bereits einmal angemeldet, aber die AG „nicht bestanden" haben. Nutzen Sie zur Wiederholung bitte die Wiederholungs-AGs und melden sich hier offiziell in Basis an!

Nein! Die Erlaubnis der AG-Leiter:innen ersetzt nicht die offizielle AG-Zulassung über Basis. AG-Leiter:innen haben keinen Einfluss auf die AG-Zulassung.

Nein! Die Wiederholungs-AGs sind ein freiwilliges Angebot des Fachbereichs. Es besteht daher kein Anspruch auf einen Platz. Die Wiederholungs-AGs richten sich ausschließlich an Studierende, die bereits mind. ein Mal die Zwischenprüfungsklausur nicht bestanden haben.

Nein! Eine Zulassung zu dem eCampus-Kurs erfolgt ausschließlich nach offizieller Anmeldung auf Basis.

Für die Anmeldung zu AGs des Hauptfachstudiengangs Jura, können Sie sich an den AG-Support wenden. Bei Fragen bezüglich der LawEcon AGs, melden Sie sich bitte direkt beim CASTLE.


Kontakt

Mia Kuchenbecker
© Yvonne Mester

Ansprechpartnerin AG-Support
Frau Mia Kuchenbecker

 

Kontaktdaten

Telefon: +49 228 73-62412

E-Mail: aganmeldung@jura.uni-bonn.de

Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an!

Adresse: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn                                                                                                  Juridicum, Ostturm (links) 3. OG Raum: 3.018

Zurzeit ist der AG-Support nur per E-Mail erreichbar. Eine persönliche Sprechstunde ist nach Absprache möglich.

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