Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Fremdsprachennachweis
§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW

Fremdsprachennachweis

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bedarf es nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW eines Fremdsprachennachweises. Dieser Nachweis kann durch den erfolgreichen Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung und einer bestandenen Klausur darin erlangt werden, wobei diese Veranstaltung einen Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden haben sollte. 

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die vom Fachbereich Rechtswissenschaft angeboteten Kurse, welche diese Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass die Fremdsprachenkompetenz auch anderweitig nachgewiesen werden kann. Siehe hierzu § 7 Abs. 3 JAG NRW.

Hinweise + Prüfungsvoraussetzungen

Wenn Sie keine der im JAG genannten Ausnahmekriterien erfüllen, bedarf es für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen eines Fremdsprachennachweises. Die folgenden Angebote dienen dem Erwerb eines solchen Fremdsprachenscheins. 

Das Ablegen und Bestehen einer schriftlichen Prüfung ist in jedem Fall unabdingbar. Bitte beachten Sie, dass bei einem Kursangebot mit unter 30 Teilnehmern eine Anwesenheitspflicht für mindestens 3/4 der Termine als Zulassungsvoraussetzung für die Klausur besteht (§ 9 S. 2 StO 2023). Das erforderliche Sprachniveau können Sie der Beschreibung des jeweiligen Kursangebotes entnehmen.

Bitte sorgen Sie frühzeitig für den Erwerb des Fremdsprachennachweises. 

Prüfungsergebnisse und Scheinvergabetermine

Kommende Scheinvergabetermine:

- 16. April 2026 zwischen 14-16 Uhr

- 21. April 2026 zwischen 10:30-12:30 Uhr

Fachbereichsmanagement - Zusatzangebote
Adenauerallee 18 – 22
53113 Bonn
Raum Gelb

Bitte halten Sie bei Abholung des Scheines Folgendes bereit:

  • Name der Lehrperson
  • Semester, in welchem Sie den Kurs absolviert haben
  • Ihren Personalausweis oder Studierendenausweis

Veranstaltungsübersicht - Lehrangebote

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© Privat

Englische Rechtsterminologie

Dozent: Dr. Ronald Montague Silley

Einführung in US-amerikanisches Recht:

  • Common Law: Geschichte, Präzedenzfälle 
    US-Verfassungsrecht
  • U.S. Constitutional Law: Justizsystem und Rechtsberufe
  • Eigentumsrecht, Fallrecht und angloamerikanische Rechtsanalyse
  • Verträge und Gegenleistung
  • Strafrecht und rechtliche Sanktionen
  • Delikte und das Geschworenensystem
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© Photo by Bastian Stapelfeldt

Englische Rechtsterminologie

Dozent: Keith Calhoun-Senghor

Einführung in US-amerikanisches Recht:

  • Die Entwicklung des Common Law im 12. und 13. Jahrhundert
  • Die wesentlichen Merkmale des angloamerikanischen Rechtssystems
  • Gerichtsprozesse in den USA
  • US Pre-Trial Discovery
  • Jury-Trial-Simulation

Veranstaltungstyp: Zoom + Blockveranstaltung

! Klausur in Präsenz!

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© Privat

Englische Rechtsterminologie

Dozentin: Dr. Kathrin Nordmeier

Einführung in US-amerikanisches Recht:

  • Common Law und U.S. Verfassung
  • U.S. Zivilrecht (Deliktsrecht, Vertragsrecht)
  • Zivilprozessrecht (Zuständigkeit, Discovery, Grundzüge des Verfahrens, Beweisaufnahme)

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© gemeinfrei

Englische Rechtsterminologie

Dozent: Gordon Lindhorst

Einführung in die Britische Gerichtspraxis:

  • Rechtspraxis und Methodik
  • Gerichtsorganisation
  • Fallbearbeitung

Nur im Wintersemester

Veranstaltungstyp: Blockveranstaltung

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© Bucerius Law School

Englische Rechtsterminologie

Dozent: Christopher Bisping

Einführung in das Britische Recht:

  • Englisches Rechtssystem: Institutionen, Kontradiktorisches Verfahren, Grundsätze des Verfassungsrechts
  • Vertragsrecht: Entstehung, Vertragsprivileg, Unwirksamkeitsgründe, Erfüllung und Rechtsbehelfe
  • Überblick: Deliktsrecht und Sachenrecht
     
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© Riza Dinc

Türkische Rechtsterminologie

Dozent: Riza Dinc

  • Allgemeine Einführung in das Türkische Recht
  • Verfassungsrecht
  • Zivilrecht

Nur im Wintersemester

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© gemeinfrei

Französische Rechtsterminologie

Dozentin: Dr. Anne-France Ricoux-Zink

  • Überblick über die französische Rechtsgeschichte
  •  Organisation der Gerichtsbarkeiten
  • Einführung in die „Laicité“
  • Einführung in Familienrecht
  • Überblick über die politischen Institutionen
Sprachniveau: B2
Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Maurizio Bottaccio

Italienische Rechtsterminologie

Dozentin: Dr. Emanuela Calore

  • Einführung in Verfassungsrecht
  • Einführung in Zivilrecht
  • Einführung in Strafrecht
     

Nur im Sommersemester

Sprachniveau: B2

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Teresa Diaz Luque

Spanische Rechtsterminologie

Dozentin: Dr. Maria Teresa Diaz Luque

  • Einführung in Verfassungsrecht (Grundrechte, Staatsorganisation)
  • Einführung in Zivilrecht (derechos forales, Familienrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Schuldrecht)

Sprachniveau: B2

FAQ

Sie haben Ihren Fremdsprachennachweis bereits abgeholt, können ihn aber nicht mehr zur Anmeldung für das erste juristische Staatsexamen einreichen? Folgende Schritte sollten Sie beachten:

  • Schreiben Sie uns unverzüglich eine Mail mit folgenden Informationen: Vor- und Nachname, Matrikelnummer, Name der Veranstaltung mit Hinweis auf Dozenten:in, Semester der Kursbelegung (Max Mustermann, 1234123, Britische Gerichtspraxis bei Herrn Lindhorst, WiSe 2025/2026)
  • Mailadresse: zusatzangebote@jura.uni-bonn.de
  • Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen

Wir versuchen im Anschluss schnellstmöglich eine Zweitschrift auszustellen. Unter Umständen kann dies jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen. Sobald uns das Dokument vorliegt, melden wir uns zur Vereinbarung eines Übergabetermins.

Sie können Ihren Fremdsprachenschein auch bei den beiden offiziellen Ausgabeterminen in den kommenden Semestern abholen. Bitte halten Sie dafür Ihren Studierendenausweis bereit und informieren Sie sich im Vorfeld, in welchem Semester Sie Ihren Fremdsprachennachweis abgelegt haben. Die Bekanntgabe der Ausgabetermine finden Sie regelmäßig hier auf dieser Internetseite.

Lediglich in dringenden Ausnahmefällen, wie einer kurz bevorstehenden Anmeldung zum Staatsexamen, können die Scheine außerhalb der offiziellen Termine im Sekretariat des Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft (R. 1.009, 1. OG, Westturm, Juridicum) abgeholt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Sprechzeiten des Sekretariats des Fachbereichsmanagements.

Bitte gehen Sie folgenden Pfad im Vorlesungsverzeichnis nach: 

Rechtswissenschaft - PO Rechtswissenschaft 2023 - Extracurriculare Veranstaltungen - Zusatzangebote - Fremdsprachenausbildung - Internationale Rechtsterminologien/Fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltungen

oder nutzen die Verlinkung unter Veranstaltungsübersicht

Wähle Sie nun die von Ihnen gewünschte Veranstaltung aus. Sollten mehrere Parallelgruppen existieren, beachten Sie bitte, dass es sich dabei NICHT um dieselbe, sondern zwei unterschiedliche Veranstaltungen bei verschiedenen Dozierenden handelt. Lesen Sie daher genau und melden Sie sich bei der von Ihnen gewünschten Veranstaltung über den türkisfarbenen Button mit der Aufschrift "Belegen" an.

Eine detailierte Anleitung für die Anmeldung finden Sie unter dem Leitfaden Basis-Anmeldung.

Für eine erfolgreiche Anmeldung zum Klausurtermin müssen Sie sich lediglich auf Basis für die Veranstaltung anmelden. Eine weitere Anmeldung über das Prüfungsportal ist nicht erforderlich.

Beachten Sie eine mögliche Anwesenheitspflicht, um zur Klausur zugelassen zu werden.

Wichtig: Da keine gesonderte Klausuranmeldung erfolgt, taucht die Veranstaltung auch nicht auf Ihrer Notenübersicht in Basis auf.

Für einen planmäßigen Prüfungsablauf bitten wir Sie, mindestens eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn zu erscheinen. Abgesehen von dem Prüfungsbogen wird kein Material zur Verfügung gestellt. Denken Sie daher bitte an ausreichend Papier. Für eine zügige Anwesenheitskontrolle halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein ähnliches Ausweisdokument bereit.

Wichtig: Für eine zuverlässige Zuordnung bitten wir Sie, sowohl Ihre Matrikelnummer als auch Ihren vollständigen Namen auf das Deckblatt zu schreiben.

Die Abgabe quittieren Sie uns mit einer Unterschrift.

Die Prüfungsergebnisse werden immer zum Ende des Semesters, spätestens am offiziellen Termin der Notenbekanntgabe, veröffentlicht. Die Ergebnisse der Veranstaltungen zum Fremdsprachennachweis werden auf dieser Seite in einem pdf-Dokument hochgeladen. 

Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument die Matrikelnummern derjenigen Studierenden aufgeführt werden, die die Klausur nicht bestanden haben. Im Umkehrschluss, haben Sie Ihre Klausur bestanden, wenn Ihre Matrikelnummer nicht in dem Dokument auftaucht.

Wichtig: Da es sich bei den meisten Klausuren um reine Bestehensklausuren handelt, erhalten Sie keine Note.

Ja, bei den Scheinvergabeterminen besteht die Möglichkeit alle - noch nicht - abgeholten Teilnahmebescheinigungen der vergangenen Semester abzuholen.

Das Team

Avatar Petersen (Fremdsprachen)

Kerstin Petersen (Fremdsprachen)

Teamleitung

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53113 Bonn

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Paula Schier

Studentische Hilfskraft

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Kim Ihrlich

Studentische Hilfskraft

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