Rechtswissenschaft
(Staatsexamen, Erste Juristische Prüfung)
Das Studium der Rechtswissenschaft wird mit der Ersten Juristische Prüfung abgeschlossen. Diese besteht aus zwei Teilprüfungen, der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die Staatsprüfung geht zu 70 %, die Schwerpunktbereichsprüfung zu 30 % in die Gesamtnote ein. Die Erste Juristische Staatsprüfung besteht aus sechs fünfstündigen Klausuren (drei davon im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht) und abschließender mündlicher Prüfung.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus drei studienbegleitenden Klausuren und einem Seminar (siehe hierzu die Informationen im Kapitel „Schwerpunktbereichsstudium").
Alle Informationen rund um den Studienablauf
Grundstudium
Das Grundstudium bezeichnet den ersten Abschnitt des Jurastudiums und vermittelt die grundlegenden inhaltlichen Kenntnisse im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Daneben wird in den Arbeitsgemeinschaften die juristische Methodik erprobt und die juristische Falllösung trainiert.
Hauptstudium
Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und der Schwerpunktsetzung. Neben verfahrensrechtlichen Vorlesungen werden Übungen für Fortgeschrittene angeboten, die der Vorbereitung auf das Examen dienen.
Schwerpunktstudium
Das Schwerpunktstudium bietet den Studierenden die Möglichkeit, juristische Kompetenzen entsprechend der individuellen Neigungen und Interessen zu erwerben und sich in einem bestimmten Rechtsgebiet zu spezialisieren.
Beratung
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung berät Jurastudierende, Studierende im Begleitfach Rechtswissenschaft, Ortswechsler, Schüler:innen und alle Studieninteressierten persönlich und individuell zu allen Fragen rund um das Jurastudium.
Adresse
Adenauerallee 18-22, 2. OG links
53113 Bonn