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Forschungsrichtung

Law and Economics

"Law and Economics" bezeichnet eine Forschungsrichtung, die mit Methoden der modernen Wirtschaftswissenschaften zur Beantwortung rechtlicher Fragestellungen beiträgt, sowohl auf der Ebene der Normsetzung als auch auf derjenigen der Normanwendung. In den USA hat sich die Rechtsökonomie seit den 70er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts als eigenständige Disziplin etabliert. Auch in Europa bestehen heute zahlreiche Lehr- und Forschungseinrichtungen in diesem Bereich.

Beide Disziplinen unter einem Dach

Die Universität Bonn ist eine von wenigen deutschen Universitäten, die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften unter einem Fakultätsdach vereint. Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultäten waren früher verbreitet, doch sind sie ein Opfer der immer weiter gehenden Spezialisierung der Einzeldisziplinen geworden. Die Bonner Universität hat diesem Trend nie nachgegeben, und wenn nicht alles täuscht, dann gibt ihr die aktuelle Entwicklung darin Recht. Jedenfalls haben mehrere deutschsprachige Universitäten die Trennung der Rechts- von den Wirtschaftswissenschaften in jüngerer Zeit rückgängig gemacht.

Mainstream in den amerikanischen Rechtswissenschaften

Während sich die Volkswirtschaftslehre im 19. Jahrhundert gleichsam aus den Rechtswissenschaften heraus entwickelt hat, sind es heute die Wirtschaftswissenschaften, die den Rechtswissenschaften wichtige Impulse vermitteln. Die Ursprünge einer fruchtbaren Verbindung der beiden Disziplinen liegen in den Vereinigen Staaten von Amerika. Rechtswissenschaften und Rechtsunterricht in den USA sind bereits seit langem vom sogenannten "Legal Realism" geprägt, der die juristische Dogmatik relativiert und die gesellschaftlichen und ökonomischen Wurzeln juristischer Entscheidungen in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hat die US-amerikanische Rechtswissenschaft eine Fülle neuer Ansätze hervorgebracht, von "Law and Literature" über "Law and Feminism" bis zu "Law and Psychology". Die meisten dieser Forschungsrichtungen fristen bis heute ein Nischendasein. Davon hebt sich Law & Economics deutlich ab. Nicht nur verfügt diese Disziplin mittlerweile über Lehrstühle an vielen namhaften Universitäten. Viel wichtiger ist, dass Ansatz, Vokabular und Methoden der ökonomischen Analyse den Mainstream der amerikanischen Rechtswissenschaften erobert haben und mittlerweile auch Inhalt und Stil höchstrichterlicher Entscheidungen beeinflussen. Dies gilt keineswegs nur im Wirtschaftsrecht, sondern in allen Subdisziplinen der Rechtswissenschaften, vom Bürgerlichen Recht über das Strafrecht bis zum Verfassungsrecht.

Analytischer Klarheit und argumentativer Präzision

Selbstverständlich stößt die ökonomische Analyse nicht auf ungeteilte Zustimmung. Indessen lässt sich kaum bestreiten, dass dieser Ansatz einen erheblichen Zugewinn an analytischer Klarheit und argumentativer Präzision gebracht hat. Selbst wer ökonomischen Kriterien misstraut und mit Einzelergebnissen der ökonomischen Analyse nicht übereinstimmt, wird zugeben müssen, dass im wissenschaftlichen Rahmen von Law and Economics wesentlich präziser über juristische Problemstellungen diskutiert werden kann als ohne. Auch in Europa finden rechtspolitische und rechtspraktische Diskurse heute oft in der Terminologie der ökonomischen Analyse statt, und von dieser Disziplin erbrachte Forschungsergebnisse werden weithin ernst genommen.

Konvergenz wissenschaftlicher Interessen

Die ökonomische Theorie als solche hat sich in jüngerer Zeit erheblich weiterentwickelt. Spieltheoretische Untersuchungen ermöglichen ein verbessertes Verständnis für die Funktionsfähigkeit von Märkten. Der Forschungszweig der Verhaltensökonomie befasst sich mit den Verhaltensweisen von Menschen auf Märkten und kommt auf dieser Grundlage zu neuen Erkenntnissen. All diese Entwicklungen sind auch für das Recht bedeutsam. Im CASTLE wird der aktuelle Forschungsstand der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften zusammengeführt. Bei einigen Angehörigen des wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichs steht die ökonomische Analyse von Institutionen und damit auch juristischer Strukturen im Mittelpunkt des Forschungsinteresses. Dem rechtswissenschaftlichen Fachbereich gehören Wissenschaftler an, die ihrerseits mit den Methoden und den Ergebnissen der wirtschaftswissenschaftlichen Institutionenforschung vertraut sind. Zahlreiche Kooperationen in Forschung und Lehre sind Beleg für die Konvergenz der wissenschaftlichen Interessen.