Universität Bonn

Fachbereich Rechtswissenschaft

Prüfungsamt Jura

Als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses der juristischen Fakultät verwalten und organisieren wir alle prüfungsbezogenen Aspekte des Hauptfachstudiums der Rechtswissenschaft (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium) sowie des Nebenfachstudiums (auch rechtswissenschaftliche Module innerhalb der BA/MA-Studiengänge).

Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Ausstellen von Zeugnissen.

Bitte richten Sie Anfragen vorzugsweise per E-Mail unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de | angehängte Dokumente bitte leserlich gescannt als gesammelte PDF-Datei einreichen, andere Formate können nicht bearbeitet werden.

Anschrift: Belderberg 6, 53111 Bonn | Die Räumlichkeiten befinden sich im 5. OG (nicht barrierefrei)
Telefon: +49 (0)228 / 73 7999
Telefax: +49 (0)228 / 73 996705

Sie erreichen uns am besten per E-Mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de. Daneben gibt es die Möglichkeit persönlicher oder telefonischer Vorsprache:

Öffnungszeiten: Telefonsprechstunde:
Mo:  10–12 Uhr
Di:  11–12 Uhr Di:  12–13 Uhr
Mi:  10–12 Uhr
Do:  11–12 Uhr Do:  12–13 Uhr
Fr:  11–13 Uhr

Aktuelles

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Prüfungsverfahren

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Formulare

Zeugnisse & Bescheinigungen

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Schwerpunktbereichsprüfung – Anmeldung zu den Teilprüfungen

Die An- und Abmeldefrist für Klausuren im Schwerpunktbereich im Sommersemster 2025 läuft vom
 

Dienstag, 24. Juni 2025 bis Dienstag, 08. Juli 2025, 24 Uhr

Regulär vorgesehene Anmeldeform ist die Online-Anmeldung über: basis.uni-bonn.de
 

Auch eine Abmeldung von Prüfungen ist innerhalb der o.g. Frist über basis.uni-bonn.de vorzunehmen.

Informationen zum entschuldigen Prüfungsrücktritt bei Krankheit am Prüfungstag finden Sie hier. 
Hinweise und Erklärungen zum Online-An- und Abmeldeverfahren.

Anmeldeformulare

Nachfolgende Formulare für die Meldung zu Teilprüfungen im Schwerpunktbereich sind nur bei technischen Problemen mit dem Online-Portal zu verwenden.

Stand: 24.06.2025

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Baut Gregor (?) nach

Entweder nachbauen oder löschen, da hoffentlich in Zukunft obsolet?

Rechtsgrundlagen

Studienordnung 2023

Ordnung zur Änderung der Studienordnung (04.02.2025) und Fächerkataloge Schwerpunktbereiche Studienordnung 2023 (04.02.2025)

Ordnung zur Änderung der Studienordnung (01.03.2024)

Studienordnung (11.05.2023)


Studienordnung 2015

Außerkraftsetzen StO 2015 (11.05.2023)

Ordnung zur Änderung der Studienordnung (28.02.2017)

Studienordnung (04.09.2015)

Studienplan (Anhang I der Studienordnung vom 28.02.2017)

Studienordung 2009

Ordnung zur Änderung der Studienordnung (10.02.2009)

Studienordnung (10.02.2009)

Studienplan (Anhang I zur Studienordnung vom 10.02.2009)

ECTS-Plan

Studienordnung 2004

Ordnung zur Änderung der Studienordnung (09.07.2004)

Studienordnung (09.07.2004)

Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung (09.07.2004)

Sonstiges

Studienordnung vom 10.05.1994 (Alt)

Nebenfachstudienplan

Zw-PO 2023

Zwischenprüfungsordnung (11.05.2023)


Zw-PO 2015

Außerkraftsetzen Zw-PO 2015 (11.05.2023)

Zwischenprüfungsordnung (04.09.2015)

Übersicht über die in der ZP vom 04.09.2015 zu erbringenden Leistungen

Zw-PO 2009

Ordnung zur Änderung der Zwischenprüfungsordnung (10.02.2009)

Zwischenprüfungsordnung (10.02.2009)

Zw-PO 2004

Ordnung zur Änderung der Zwischenprüfungsordnung (08.06.2004)

Zwischenprüfungsordnung (08.06.2004)

SPB-PO 2023

Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich (11.05.2023)

Fächerkataloge Schwerpunktbereiche Studienordnung 2023 (04.02.2025)


SPB-PO 2015

Außerkraftsetzen SPB-PO 2015

Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich (04.09.2015)

Lesefassung des Anhang III der Studienordnung (25.11.2022) (Fächerkataloge der Schwerpunktbereiche)

SPB-PO 2009

Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich (10.02.2009)

Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich (10.02.2009)

SPB-PO 2004

Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich (08.06.2004)

Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich (08.06.2004)

Ordnung zur Verleihung des Mastergrades "Magister iuris"/ "Magistra iuris" in Rechtswissenschaft der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Lesefassung der Begleitfach Prüfungsordnung

Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorbegleitfachstudiengang (19.03.2018)

Prüfungsordnung des Begleitfachs Rechtswissenschaft (23.09.2010)

Modulhandbuch Begleitfach

Modulplan Begleitfach

Konsolidierte Lesefassung der aktuellen Promotionsordnung (nicht verbindlich)

Zweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung (18.06.2024)

Promotionsordnung (12.03.2012)

Promotionsordnung (27.02.2009)

Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung  (23.06.2016)

Beschluss zum Auslaufen der Prüfungsordnung zum Magister der Rechtsvergleichung (1. Juli 2016)

Consortium of Law

Ordnung für den Studiengang Magister der Rechtsvergleichung (Der Studiengang Magister der Rechtsvergleichung kann seit dem Wintersemester 2009/10 nicht mehr begonnen werden, sondern ist ausgelaufen. Stattdesssen wurde seit dem Wintersemester 2009/10 der Masterstudiengang "Deutsches Recht" angeboten, der seit dem Sommersemester 2023 nicht mehr begonnen werden kann)

Prüfungsausschuss

Dem Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss ist eine Geschäftsstelle (Prüfungsamt) zugeordnet. Seit Umsetzung der Juristenausbildungsreform im Jahr 2003 verwaltet und organisiert das Prüfungsamt des Juristischen Fachbereiches alle prüfungsbezogenen Aspekte des Hauptfachstudiums der Rechtswissenschaft (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium) und des Nebenfachstudiums (inklusive der Studenten, die im Rahmen der BA und MA-Studiengänge rechtswissenschaftliche Module belegen).

Das Prüfungsamt steht den Studierenden während der Öffnungs- und Telefonsprechzeiten für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zur Verfügung.

#Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (Link setzen und Ziel erstellen)

#Entscheidungen des Prüfungsausschusses (für die Zukunft - verallgemeinerbare Entscheidungen hier aufführen)

Studieninformationen

Zu allen Informationen rund um das Studium geht es hier.

Mit folgenden Anliegen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartner:

  • Fragen hinsichtlich der individuellen Studienverlaufsplanung (#Fachstudienberatung)
  • Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsgemeinschaften (#AG-Support)
  • Fragen rund um die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und deren Voraussetzungen, inkl. der Anrechenbarkeit anderorts erworbener Fremdsprachennachweise oder absolvierter Praktika (OLG Köln | OLG Düsseldorf | OLG Hamm)

Integrierter Bachelor

Zur Antragsstrecke für die Verleihung des Bachelorgrades auf Antrag gelangen Sie über den blauen Button unten. Bitte haben Sie einen lesbaren Scan der erstmaligen (!) Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (dies umfasst explizit auch den Freiversuch) im PDF-Format zur Hand, da Sie diesen in der Antragsstrecke hochladen müssen.

Für Fragen und Informationen rund um das Thema "integrierter Bachelor" beachten Sie bitte die die nachstehende Informationsseite. Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet sein, können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.

Examen

  • Fragen rund um die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und deren Voraussetzungen, inkl. der Anrechenbarkeit anderorts erworbener Fremdsprachennachweise oder absolvierter Praktika richten Sie bitte an das für Sie zuständige staatliche Justizprüfungsamt (OLG Köln | OLG Düsseldorf OLG Hamm)
  • Verweis auf Vorbereitungsangebote der Uni
  • Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung (und des Referendariats) finden sich im Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW)

Statistik

Aufgrund zahlreicher Zusatzaufgaben ist die Veröffentlichung aktueller Prüfungsstatistiken aktuell leider nicht möglich.

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Leitung der Geschäftsstelle

Vertretung

Frau Ass. iur. Jeannine Weiß

Frau Ass. iur. Sabine Beck

Sachbearbeitung

Frau Katja Janssen-Pohl
Frau Olga Kaiser
Frau Astrid Lindau

Campusmanagementsystem

Herr Stefan Machatschke
Herr Gregor Wiescholek

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen/Wissenschaftliche Hilfskräfte

Frau Clara Venator
Herr Ass. iur. Patrick Schork
Herr Ass. iur. Christian Geitmann
Herr Jonas Berckenhoff

Studentische Hilfskräfte

Herr Emil Kaysen

1. Name und Kontaktdaten der datenverarbeitenden Stelle und des Datenschutzbeauftragten
 
Universität Bonn  
Rechtswissenschaftlicher Prüfungsausschuss  
Belderberg 1, 53111 Bonn  
Email: prüfungsamt@jura.uni-bonn.de 
Telefon: 0228–73 79 99
 
Behördlicher Datenschutzbeauftragter: 
N. N.
Genscherallee 3 
53113 Bonn 
E-Mail: datenschutz@uni-bonn.de
 
Vertreter: 
Eckhard Wesemann 
Dezernat 1, Abt. 1.0 
Regina-Pacis-Weg 3 
53113 Bonn 
Email: wesemann@verwaltung.uni-bonn.de
 
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Abwicklung des Prüfungsverfahrens. 
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 DS-GVO i.V.m. der für Sie im Laufe Ihres Studiums geltenden Prüfungsordnung. 
Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. 
Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen ist. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. 
 
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. 
Soweit dies für die Abwicklung des Rechtsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Durchführung des Prüfungsverfahrens und der Wahrnehmung der Aufgaben der Prüfungsordnungen. Zudem erfolgt eine Weitergabe, soweit eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken oder entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen verwendet werden. 
 
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, 
• sofern Sie eine Einwilligung gegeben haben, gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber der o.g. verantwortlichen Stelle zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf; 
• gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von der o.g. verantwortlichen Stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. 
Insbesondere können Sie Auskunft über 
- die Verarbeitungszwecke, 
- die Kategorie der personenbezogenen Daten, 
- die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, 
- die geplante Speicherdauer oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, 
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, 
- das Bestehen eines Beschwerderechts, 
- die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht von der o.g. verantwortlichen Stelle erhoben wurden, 
- sowie über das etwaige Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; 
• gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei der o.g. verantwortlichen Stelle gespeicherten 
  personenbezogenen Daten zu verlangen; 
• gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei der o.g. verantwortlichen Stelle gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
• gemäß Art. 18 DS-GVO unter den dort genannten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen; 
• gemäß Art. 20 DS-GVO unter den dort genannten Voraussetzungen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen sowie 
• sich gemäß Art. 77 DS-GVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde lautet: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf. 
 
5. Mitwirkungspflicht
Sie sind nach Maßgabe der o.g. Rechtsvorschriften bzw. Regelungen zur Bereitstellung Ihrer Daten verpflichtet. Sofern Sie die Daten nicht der o.g. verantwortlichen Stelle mitteilen bzw. zur Verfügung stellen, hat dies folgende Konsequenzen: 
- eine Zulassung zum Prüfungsverfahren ist nicht möglich 
- eine Prüfungsanmeldung kann nicht erfolgen
- Leistungen (Klausuren, Hausarbeiten, Zeugnisse usw.) können nicht anerkannt werden
- Zeugnisse, Bescheinigungen usw. können nicht ausgestellt werden 
 
6. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an die oben genannte verantwortliche Stelle.

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