Ich war oder bin Studentin oder Student des Bonner Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung nach dem JAG NRW/DRiG und ich habe die Bonner universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Ich habe die staatliche Pflichtfachprüfung
Sofern Sie die staatliche Pflichtfachprüfung erstmalig nach dem 31. März 2017 angemeldet haben:
Sofern Sie die staatliche Pflichtfachprüfung noch nicht angemeldet haben:
Der Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen zur Staatlichen Pflichtfachprüfung muss dem Antrag beigefügt werden.
Bei falschen Angaben kann der Bachelorgrad wieder entzogen werden und ggf. zu strafrechtlichen Konsequenzen führen!
Den Vordruck können Sie hier abrufen.
Eine zusätzliche Einreichung der Dokumente im Original ist nicht erforderlich. Die Universität behält sich aber vor, in Zweifelsfällen die Originale der Unterlagen und eine schriftliche Versicherung der Richtigkeit der Angaben anzufordern. Bitte bewahren Sie die Unterlagen daher mind. 2 Jahre nach Antragsstellung auf.
Sie haben vor dem Absenden noch die Möglichkeit, Ihre Angeben zu überprüfen. Alle mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.