Eröffnung und Grußworte
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Ilona Grunwald Kadow, Prorektorin der Universität Bonn, hob Prof. Dr. Martin Böse, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, in seinem Grußwort die besondere Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens hervor.
Keynote
Die Keynote hielt Prof. Dr. iur. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie beleuchtete die Herausforderungen des Datenschutzes in einer zunehmend digitalisierten und datengetriebenen Medizin.
Im Anschluss stellte Prof. Dr. Joachim L. Schultze, Direktor für Systemmedizin am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), das Konzept des „Data Visiting“ als Al- ternative zum klassischen Data Sharing vor. Statt Daten aufwendig zwischen Institutionen zu transferieren, sollen Forschende künftig direkt auf Datenbestände zugreifen können – ein An- satz, der rechtliche wie technische Vorteile bieten könnte.
Prof. Dr. Dr. h.c. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.), Universität Wien, gab einen Einblick in den von ihr erarbeiteten Entwurf zu einer KI-DSGVO, die europaweit den Einsatz von Künst- licher Intelligenz regeln soll. Danach hinterfragte Prof. Dr. Dirk Lanzerath, Leiter des Referenz- zentrums für Ethik in den Biowissenschaften an der Universität Bonn, die Rolle der For- schungsethik in der Gesetzgebung und plädierte für eine stärkere institutionelle Verankerung ethischer Reflexion.
Medizinische Anwendungen und Dateninfrastrukturen
Vor der Mittagspause stellte Prof. Dr. med. Ass. iur. Alexander Radbruch, Direktor des ZMDT, neueste Entwicklungen der KI in der Medizin vor. Er betonte die zentrale Rolle von Patientendaten für die Weiterentwicklung bildgebender Verfahren und personalisierter Therapien, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit, Datenschutz und Patientensouveränität zu wahren.
Am Nachmittag rückten praxisnahe Fragen der Dateninfrastruktur in den Vordergrund: Brenya Adjei, Geschäftsführerin der gematik, erläuterte den Stand der elektronischen Patientenakte und deren Potenzial für Forschung und Versorgung. Anschließend forderte Prof. Dr. Kerstin Schneider, Mitglied des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) von der Universität Wuppertal, ein konsequentes Aufbrechen von Datensilos, da eine qualitativ hochwertige Forschung nur mit umfassend zugänglichen Daten möglich sei. Dr. Philipp Kircher, Rechtsanwalt bei GNP Rechtsanwälte (Geiger Nitz Partner mbB), rundete die Fachvorträge mit einer Analyse des European Health Data Space (EHDS) ab, der europa- weite Standards für die Nutzung von Gesundheitsdaten schaffen soll.
Diskussion und Abschluss
Die abschließende Diskussionsrunde bot Raum für einen offenen Austausch zwischen Referierenden und Teilnehmenden. Dabei wurden Chancen und Risiken der Digitalisierung, die Balance zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit intensiv debattiert.
Mit den Schlussworten von Prof. Dr. med. Ass. iur. Alexander Radbruch und Prof. Dr. Philipp Vollmuth endete die Tagung.